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Gleichstellungs- und Geschlechterpolitik

Gleichstellungspolitik und Geschlechterpolitik (Gender mainstreaming) fordern und för-dern ausgehend von der Verfassungsnorm die Gleichberechtigung der Geschlechter.

Ihre rechtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen sind:

  • der Grundsatz der Gleichberechtigung von Frau und Mann (Art. 3 Abs. 2 GG),

  • die aus der deutschen Vereinigung (Einigungsvertrag) herrührende Konkretisierung des Grund-­

gesetzes von 1994, nach der der Staat die „tatsächliche" Gleichberechtigung fördert und auf die

Beseitigung von „bestehenden Nachteilen" hinwirkt (Art. 3 Abs. 3 GG),

  • das Gleichberechtigungsgesetz des Bundes und der Länder,

  • die dem Gleichberechtigungsgrundsatz angepassten Regelungen im Arbeits- und Dienstrecht, im

Sozialversicherungs-, Witwen- und Wai­senrecht,

  • der sozialgeschichtliche Wandel der Familie von der patriarchalischen zur partnerschaftlichen

Familie,

  • der sozialgeschichtliche Prozess der Emanzipation der Frau.

Mit dem Verbot der Benachteiligung von Frauen oder Männern befassen sich Gleich­stel­lungsbeauftragte oder Ämter des Bun­des, der Länder, Kommunen sowie Körper­schaften öffent-lichen Rechts und Betriebe. Sie haben die Gesetzesanwendung zu kon­trollieren, persönliche Bera­tung öffentlich anzubieten und dienen als allgemeine An­sprechstelle.

Als Instrumente zur Herstellung von Chan­cengleichheit werden genutzt:

  • Frauenförderprogramme in Ausbildung und Beruf sowie

  • Frauenquoten in politischen Organisatio­nen (Parteien) und im öffentlichen Dienst.

Geschlechterpolitik (Gender mainstreaming) ist der Prozess und die Methode, um die Ge­schlechterperspektive in die Gesamtpolitik auf­zunehmen.

Geschlechterpolitik ist eine zweite, umfassendere Strategie zur Errei­chung von Chancen­gleichheit. Politische Entscheidungen und Maßnah­men sind danach so zu betreiben, dass in jedem Politikfeld und auf allen Entscheidungsebenen die Ausgangsbedingungen für und die Auswir­kun­gen auf beide Geschlechter berücksichtigt werden.

Gleichstellungspolitik

Geschlechterpolitik

  • geht von bestimmten, konkre­ten Prob­lemstellungen, die Un­gleichheit der Geschlechter be­inhalten, aus

  • nur bestimmte Ämter oder Per­sonen (z. B. Frauenausschuss oder Gleichstel­lungsbeauf­tragte) suchen nach Lösun­gen

  • kurze Zeiträume

  • alle politischen Entscheidun­gen und Maßnahmen werden unter der ge-schlechtsspezifi­schen Perspektive be­trachtet

  • alle politischen Akteure prüfen alle poli­tischen Entscheidun­gen und Maßnahmen auf Ge­schlechterungleichheiten

  • längere Zeiträume

Gleichberechtigung von Mann und Frau

Geteilter Haushalt?

Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist im Grundgesetz der Bundesrepu­blik Deutschland (Artikel 3 GG) veran­kert. Danach darf niemand u. a. wegen sei­nes Geschlechts be­nach­teiligt werden. Doch trotz dieser Gleichheit vor dem Ge­setz bestehen im Alltag noch immer erheb­liche Unterschiede. Erwerbstätige Frauen und Männer müssen Familie, Haushalt und Beruf miteinander vereinbaren. Oft­mals haben Männer, die nach der Arbeit nach Hause kommen, Feier­abend, wäh­rend auf erwerbstätige Frauen der zweite Arbeitsplatz wartet. Man spricht deshalb auch von der Doppelbelastung der Frau.

Gleiche Chancen in Schule und Beruf?

Frauen ordnen ihre beruflichen Wünsche oft der Familie unter. Doch mehr und mehr sind Frauen heute nicht mehr bereit, auf ihre persönlichen Perspektiven zu verzichten. Der Beruf be­deutet für sie mehr als bezahlte Arbeit. Er fördert die Selbstständigkeit und finanzielle Sicher­heit, er bringt Anerkennung und neue Kontakte. Gerade bei den veränderten Fa­milienverhältnissen ist es für Frauen heute wichtig, finanziell unabhängig zu sein, da­mit sie z. B. bei einer Scheidung nicht in materielle Not geraten.

Obwohl schon seit einigen Jahren mehr Mädchen als Jungen Abitur machen und der Anteil der Hochschulabsolventen na­hezu gleich ist, schlägt sich diese Entwick­lung noch nicht im Anteil von Frauen in Führungspositionen nieder. Vor allem im oberen Management sind nach wie vor kaum Frauen anzutreffen. Auch in der Po­litik sind Frauen trotz steigenden Anteils noch immer unterrepräsentiert.

Zurück am Herd

Zuerst die gute Nachricht: Frauen sind immer gebildeter. In der Schulbildung haben sie die Männer inzwischen überholt, 40,6 Prozent der Frauen bis 30 Jahre hatten im Jahr 2004 Abitur. Von den Männern waren es nur 37,8 Prozent. Und unter den Hochschulabsolventen herrscht inzwischen Geschlechterparität; die ehemalige Dominanz der Männer ist gebrochen. Hurra, möchte man ange­sichts solcher Zahlen rufen. Denn wo Bildung immer wichtiger wird, soll­ten die Frauen ja nun ge­sellschaftlich und be­ruflich auf dem Vormarsch sein.

Die gesellschaftliche Emanzipation der Frauen gerät vielmehr ins Stocken. Immer noch ist Diskriminierung nach dem Geschlecht auf dem Arbeitsmarkt üblich. Manch Grund für diese Un-gleichbehandlung ist eher harmlos: Zum Beispiel werden typische Frauenberufe schlechter entlohnt als typische Männerjobs. Kriminell wird es allerdings, wenn derlei Struk­turunterschiede gar nicht existieren. Hier dis­kriminieren Arbeitgeber die Frauen direkt. Sie verdienen weniger als ein Mann, der genau den gleichen Job macht. Nur, weil sie Frauen sind. Nicht viel besser sieht es bei der Verteilung der Arbeitszeit zwischen den Geschlechtern aus. Die Zahl der Frauen, die voll beschäf­tigt sind, hat stark abgenommen: von 1991 bis 2004 um 1,6 Millionen. Die Frauenquote stieg nur, weil gleichzeitig 1,8 Millionen Frauen mehr in Teil­zeit arbeiteten. Unter den Frauen mit Kindern arbeitet nur noch ein Fünftel ganztags. Die Er­werbstätigkeit von Männern nimmt hingegen zu, wenn Kinder im Haushalt sind. In Deutsch­land dominiert immer noch das klassische Er­nährer­modell: Der Mann verdient das Geld, die Frau steigt aus dem Job, mindestens aber aus der Voll-zeitarbeit, aus - und kümmert sich um die Kinder. Da tröstet auch der Hinweis nicht, dass es in anderen EU-Ländern ähnlich ist.

Insgesamt kein gutes Zeugnis. Und schon ist sie da: die Schuldfrage. Unter medialem Gene­ralverdacht stehen traditionell die Männer. Generell würden die Männer in der Gleichbe­rechti­gungs-Debatte zu negativ dargestellt. So hätten Befragungen ergeben, dass inzwischen sehr viele Männer gerne eine aktivere Erzieher­rolle einnehmen und dafür weniger arbeiten wollten. Andere Erhebungen allerdings zeigen: Sie tun es nicht.

M 3 Text von: B. Schwentker, Die Zeit, 5.1.2006

M 5 Entwicklung der gesetzlichen Gleichstellung

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 1896 § 1354

Dem Manne steht die Entscheidung in allen das gemeinschaftliche Leben betreffenden An­gelegenheiten zu, er bestimmt insbesondere Wohnort und Wohnung.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 1900 §1356

Die Frau ist ... berechtigt und verpflichtet, das gemeinschaftliche Hauswesen zu leiten. (...)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) seit 1977 § 1356

  1. Die Ehegatten regeln die Haushaltsführung im gegenseitigen Einvernehmen. Ist die Haushalts­führung einem der Ehegatten über­lassen, so leitet dieser den Haushalt in eigener Verantwortung.

  2. Beide Ehegatten sind berechtigt, erwerbstätig zu sein. Bei der Wahl und Ausübung einer Er­werbstätigkeit haben sie auf die Belan­ge des anderen Ehegatten und der Familie die gebotene Rücksicht zu nehmen.

Aufgaben

  1. Gleichberechtigung im Haushalt: Beschreiben Sie die Aufgabenverteilung in Ihrer Familie und vergleichen Sie mit M 1.

  2. Fassen Sie die Veränderungen des § 1356 BGB zusammen. Wie könnte die Diskussion eines Ehepaares über die beiderseitige Erwerbstätigkeit ablaufen (2. Absatz, neueste Fassung)?

  3. Berichten Sie über den aktuellen Stand der Gleichberechtigung (M 1 bis M4). Entwerfen Sie

in der Gruppe Plakate, was Sie sich in dieser Hinsicht noch für die Zukunft wünschen.

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