- •Familie hat viele Gesichter
- •In: Das Parlament Nr. 33/34, 16.8.2004, s.L
- •Elternwille und Kindeswohl - vom Wandel der Erziehung
- •§ 2 Bildungsauftrag der Schule
- •Zusammenleben in der Familie
- •Familienpolitik in Deutschland
- •Familien in Deutschland
- •Lebensformen und Familie im Wandel
- •Der familienkrach
- •Gleichstellungs- und Geschlechterpolitik
- •Gleichberechtigung von Mann und Frau
- •Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- •Wandel im Geschlechterverhältnis
- •Ungleichheit zwischen Frauen und Männern
- •Männergesellschaft - Gibt's die noch?
- •Häufige Ursachen von Eheproblemen
- •Unser Verständnis von Arbeit
- •Formen und Ursachen von Arbeitslosigkeit
- •Jäger, Bauer, Banker Wie wir morgen arbeiten werden: Ein Blick zurück nach vorn
- •Von der Agrar- zur Dienstleistungsgesellschaft
- •Verstöße gegen Rechtsordnung – die Gerichte entscheiden
- •Der Fall Peter k.
- •§ 52. Tateinheit. (1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals, so wird nur auf eine Strafe erkannt.
- •§ 250. Schwerer Raub. (1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn
- •Der Ablauf des Gerichtsverfahrens – Strafprozess und Zivilprozess
- •Im Zivilprozess ist manches anders
- •Beobachtungsaufträge für den Gerichtsbesuch
- •Recht und Gerechtigkeit im Rechtsstaat
- •Was ist ein Rechtsstaat?
- •Rechtssicherheit im Rechtsstaat – Beispiele
- •Jugendstrafe - angemessen und zweckmäßig? Protokoll der Angst
- •Migration weltweit
- •Arbeitskräfte gesucht: Gastarbeiter
- •Arbeit gesucht: Traumziel Europa
- •Binnenwanderung in Europa
- •Deutschland - ein Einwanderungsland?
- •Ausländer in Deutschland: einfach nur fremd?
- •Integrationspolitik
- •Integration in Schule und Beruf
- •Migration und Integration
- •Integration - Integrationspolitik
- •Fremde und Fremdsein - Vorurteile und Feindbilder
- •Internationale Migration
- •Formen der Abwanderung
- •Irreguläre Migration
- •Staatliche Steuerungsversuche
- •Migration und Integration (Deutschland-Chronologie)
- •Religionen: Konfliktpotenzial oder kulturelle Bereicherung?
- •Ethnische Konflikte
- •Globaler Terrorismus – die neue Gefahr
- •Gemeinsamer Kampf gegen den Terror
- •Transnationaler Terrorismus
- •11. September 2001
- •Der islamistische Terrorismus
- •Terrorismus gestern und heute
- •Der internationale Terrorismus – weiterhin eine Gefahr?
- •Gefahr durch abc-Waffen
- •Internationale Abwehrstrategien
- •Weltpolitische Konflikte
- •Ursachen und Hintergründe von Konflikten und Kriegen
- •Islamischer Fundamentalismus
- •Entwicklung und Aufhebung des Ost-West-Konflikts
- •Struktur und Perspektiven des Nord-Süd-Konflikts
- •Konfliktherd Nahost
- •Krieg und Friedlosigleit: Warum gibt es Kriege? –
- •Vier Beispiele
- •Vietnam: gegensätzliche Gesellschaftsordnungen
- •Krieg, Konflikt, Konfliktlösung
- •Vielfalt moderner Kriege
- •Kriege neuer Art
- •Irak-Krieg 2003
- •Krieg im ehemaligen Jugoslawien
- •Kurden: Volk ohne Land
- •Humanitäre Katastrophen
- •Umweltkatastrophe als Schadensursache und Schaden [Bearbeiten]
- •Organisationen und Instrumente kollektiver Sicherheit
- •Vereinte Nationen und Weltfriedensordnung
- •Osze – Sicherheit und Zusammenarbeit für Europa
- •Internationale Nichtregierungsorganisationen
- •Nato und Bundeswehr
- •Interkulturelle Kommunikation
- •Eine seltsame Alchemie zwischen Deutschen und Franzosen.
- •Deutsch – Deutsche – Franzosen – Deutschland – Frankreich
- •Ein Gespräch über interkulturelle Probleme
- •Kulturunterschiede zwischen Deutschland und Belarus – Ein Erfahrungsbericht
- •Warum sehen Russinnen so viel schöner aus?
- •Über die Ehe - ein Kommentar
- •Heirats-Trends
- •Andere Länder, andere Sitten
- •«Das Wichtigste für einen Deutschen ist immer nur er selbst!»
- •Bikulturelle Ehen und Beziehungen
- •Inhaltsverzeichnis
- •Verstöße gegen die Rechtsordnung –
Formen der Abwanderung
Arbeitsmigration
Die weltweite Arbeitsmigration verlief nach 1945 entsprechend der jeweiligen ökonomi-schen Entwicklung in den verschiedenen Regionen der Welt unterschiedlich. In den westlichen Industrieländern Europas entstand durch das ökonomische Wachstum eine Nachfrage nach Arbeits-kräften, die das Angebot an heimischen Arbeitnehmern weit überstieg. Diese Phase der Öffnung des Arbeitsmarktes für internationale Arbeitsmigranten endete mit der 1973 beginnenden Energiekrise. Zuwanderung aus den Herkunftsländern der Arbeitsmigranten fand danach nur noch durch den Nachzug von Familienangehörigen statt. Insgesamt wanderten über 30 Millionen Menschen im Rahmen der Arbeitsmigration nach 1945 in die industriellen Zentren Westeuropas. Dabei handelte es sich in der Regel um gering qualifizierte Arbeitnehmer.
Zwar hat sich inzwischen der aufenthaltsrechtliche Status der Mehrheit dieser Arbeitsmi-granten und ihrer nachgezogenen Familien verfestigt, doch treten in den letzten Jahren die Integra-tionsdefizite dieser Gruppe immer deutlicher in Erscheinung: Die Unruhen in den Pariser Vorstädten 2005 sowie die aktuelle Debatte um die schwachen Schulleistungen von Migrantenkindern in Deutschland verdeutlichen die ungelösten Folgeprobleme der Arbeitsmigration. Die sich im Erfolg rechtsradikaler Gruppierungen manifestierende Zunahme von Fremdenhass ist ein weiteres Indiz, dass die Integrationsproblematik bisher unzureichend gelöst wurde.
Für Angehörige der EU-Mitgliedstaaten gilt generell die Freizügigkeit der Arbeitsaufnahme innerhalb der EU. Lediglich für Arbeitnehmer aus den 2004 in die EU aufgenommenen ost- und mittelosteuropäischen Staaten gibt es in einigen Ländern wie etwa Deutschland mehrjährige Fristen bis zur vollen Öffnung des nationalen Arbeitsmarktes. Außerdem werben manche EU-Länder durch Sonderprogramme (zum Beispiel das deutsche Green-Card-Programm) gezielt hoch qualifizierte ausländische Arbeitnehmer wie etwa Computerfachleute an.
Mit der Verteuerung des Ölpreises nach 1973 stieg in der persisch-arabischen Golfregion die Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften. Das motivierte vor allem Menschen aus den arabischen Nachbarländern sowie aus süd- und ostasiatischen Ländern zur Einwanderung. Mit circa neun Millionen internationalen Arbeitsmigranten erreichte die Zuwanderung in die Golfregion Anfang der 1990er Jahre ihren Höhepunkt.
Das starke Wirtschaftswachstum im asiatischen Raum hat seit den 1970er Jahren vor allem eine innerasiatische Arbeitsmigration gefördert. Da in Asien 60 Prozent der Weltbevölkerung leben, ist das Migrationspotenzial in dieser Region besonders hoch. Die Ausbildung von qualifizierten Fachkräften hält in vielen asiatischen Ländern nicht mit der Industrialisierung Schritt. Ihr Bedarf an Fachleuten kann nur durch Zuwanderung aus den schon höher entwickelten Ländern gedeckt werden. Zugleich ziehen gering qualifizierte Arbeitnehmer aus relativ schwach entwickelten Ländern in die boomenden Wirtschaftszentren höher entwickelter Industrieländer wie Korea, Taiwan oder Thailand.
Seitdem die klassischen angelsächsischen Einwanderungsländer rassistische Diskriminierun-gen in ihrer Einwanderungspolitik in den 1960er und 1970er Jahren aufgegeben haben, zieht es asiatische Arbeitsmigranten vermehrt nach Neuseeland, Australien und Nordamerika. In Australien und Kanada bilden sie inzwischen sogar die stärkste Einwanderergruppe.
Ethnisch privilegierte Migranten
Einen Sonderfall der internationalen Migration stellt die Einwanderung von Angehörigen der eigenen „ethnischen" oder religiösen Gemeinschaft dar. Zahlreiche Staaten privilegieren die Zuwanderung von Volksangehörigen. So gewährt etwa Deutschland seit 1950 Angehörigen deutschstämmiger Minderheiten in Ostmittel- und Osteuropa das Recht auf Einwanderung und den direkten Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft. Circa 4,5 Millionen Aussiedler und Spätaussiedler sind seither in die Bundesrepublik gekommen.
Flüchtlingsmigration
Nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der UN - seit Juni 2005 hat dieses Amt der Portugiese Antonio Guterres inne - stieg die Zahl der weltweiten Flüchtlinge ab Mitte der 1970er-Jahre deutlich an: von 2,5 Millionen vor 1975 auf 9,2 Millionen 2005. Diese Zahlen be-ziehen sich auf die Personen, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951 und dem Zusatzprotokoll vom 31. Januar 1967 als „Flüchtlinge" zu bezeichnen sind.
Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe sowie politische Überzeugung sind nach dieser Definition die fünf Verfolgungsgründe, nach denen eine Person als Flüchtling anzuerkennen ist. Nach dem 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz gilt in Deutschland auch eine Verfolgung aus geschlechtsspezifischen Gründen Fluchtgrund.
Nachdem Mitte der 1990er-Jahre die Flüchtlingszahlen in Deutschland wie in anderen industrialisierten Ländern stark angestiegen waren, zeigen die Asylstatistiken der letzten Jahre für die EU wie für die klassischen angelsächsischen Einwanderungsländer eine fallende Tendenz.
In den fünfzig am stärksten industrialisierten Staaten sank die Flüchtlingszuwanderung seit 2001 durchschnittlich um circa 40 Prozent. In den 25 Mitgliedstaaten der EU wurden 2004 36 Prozent weniger Asylanträge gestellt als 2001. In den Jahren 2001 bis 2004 beantragten 1,9 Millionen Menschen Asyl in einem EU-Staat. Das entspricht 4,2 Asylanträgen pro 1000 Einwohner in der EU in vier Jahren. Die Antragsteller kamen 2004 insbesondere aus den GUS-Staaten, aus Serbien und Montenegro sowie der Türkei; dagegen ging die Zahl der Flüchtlinge aus Afghanistan und dem Irak um mehr als 80 Prozent zurück.
Sinkende Flüchtlingszahlen in Europa und den angelsächsischen klassischen Einwanderungsländern sind nicht zuletzt auf Änderungen im politischen Umgang mit Asylsuchenden zurückzuführen. So sind nicht nur in Deutschland, sondern auch in Dänemark, Frankreich, Italien, den Niederlanden und Großbritannien die Regelungen der Asylpolitik in den 1990er-Jahren deutlich verschärft worden. Nationale Asylpolitiken werden zunehmend auf europäischer Ebene abgestimmt. Um einen Anstieg von Flüchtlingszahlen im eigenen Land zu vermeiden, möchte dabei kein Staat liberaler erscheinen als ein anderer.
Eine wichtige Einzelmaßnahme in der Abschottungspolitik gegenüber Flüchtlingen ist die Drittstaatenregelung. Danach können Flüchtlinge nur dann einen Asylantrag stellen, wenn sie nicht über ein als sicher geltendes drittes Land, in dem ihnen keine Verfolgung droht, eingereist sind. Weitere Maßnahmen der europäischen Flüchtlingspolitik sind: Verschärfung von Visa-Bestimmungen, verminderte Geld- und Sachleistungen für Asylbewerber, Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit etwa durch Unterbringung in Heimen und Lagern, Beschleunigung von Asylverfahren und schnellere Abschiebung derjenigen Flüchtlinge, deren Antrag auf Asyl abgelehnt wurde.
Immer wieder weisen Menschenrechtsorganisationen auf die problematischen Folgen der Harmonisierung der europäischen Asylpolitik hin. So kritisiert die Vereinigung Pro Asyl die im Dubliner Abkommen festgelegte Regelung, wonach das Asylverfahren in der Regel in dem EU-Land stattfinden muss, das dem Asylsuchenden den Zutritt in das Gemeinschaftsgebiet gewährt hat. „Was so harmlos klingt, hat den europäischen Flüchtlingsschutz aus den Angeln gehoben. Die Länder in der Mitte Europas schieben in die Grenzregionen ab, über die die Flüchtlinge einreisen. Und dort herrschen Praktiken, die mit einer humanen und menschenrechtlich geleiteten Flüchtlingspolitik nichts mehr zu tun haben." Während Nichtregierungsorganisationen die inhumanen Folgen der europäischen Abschottungspolitik beklagen, ist einigen Regierungen die „Festung Europa" nicht zuletzt aufgrund der irregulären Migration aus dem Norden Afrikas noch immer nicht sicher genug.