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Formen der Abwanderung

Arbeitsmigration

Die weltweite Arbeitsmigration verlief nach 1945 entsprechend der jeweiligen ökonomi-schen Ent­wicklung in den verschiedenen Regionen der Welt unterschiedlich. In den westlichen In­dustrieländern Europas entstand durch das ökonomische Wachs­tum eine Nachfrage nach Arbeits-kräften, die das An­gebot an heimischen Arbeitnehmern weit überstieg. Diese Phase der Öffnung des Arbeitsmarktes für in­ternationale Arbeitsmigranten endete mit der 1973 beginnenden Energiekrise. Zuwanderung aus den Herkunftsländern der Arbeitsmigranten fand da­nach nur noch durch den Nachzug von Familienan­gehörigen statt. Insgesamt wanderten über 30 Mil­lionen Menschen im Rahmen der Arbeitsmigration nach 1945 in die industriellen Zentren Westeuropas. Dabei handelte es sich in der Regel um gering quali­fizierte Arbeitnehmer.

Zwar hat sich inzwischen der aufenthaltsrecht­liche Status der Mehrheit dieser Arbeitsmi-granten und ihrer nachgezogenen Familien verfestigt, doch treten in den letzten Jahren die Integra-tionsdefizite dieser Gruppe immer deutlicher in Erscheinung: Die Unruhen in den Pariser Vor­städten 2005 sowie die aktuelle Debatte um die schwachen Schulleistungen von Migrantenkindern in Deutschland verdeutlichen die ungelösten Folgeprobleme der Arbeitsmigration. Die sich im Erfolg rechtsradikaler Gruppierungen manifestierende Zunahme von Fremdenhass ist ein weiteres Indiz, dass die Integrationsproblematik bis­her unzureichend gelöst wurde.

Für Angehörige der EU-Mitgliedstaaten gilt ge­nerell die Freizügigkeit der Arbeitsaufnahme in­nerhalb der EU. Lediglich für Arbeitnehmer aus den 2004 in die EU aufgenommenen ost- und mittelost­europäischen Staaten gibt es in einigen Ländern wie etwa Deutschland mehrjährige Fristen bis zur vollen Öffnung des nationalen Arbeitsmarktes. Außerdem werben manche EU-Länder durch Sonderprogramme (zum Beispiel das deutsche Green-Card-Programm) gezielt hoch qualifizierte ausländische Arbeitneh­mer wie etwa Computerfachleute an.

Mit der Verteuerung des Ölpreises nach 1973 stieg in der persisch-arabischen Golfregion die Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften. Das motivierte vor allem Menschen aus den arabi­schen Nachbar­ländern sowie aus süd- und ostasiatischen Ländern zur Einwanderung. Mit circa neun Millionen inter­nationalen Arbeitsmigranten erreichte die Zuwan­derung in die Golfregion Anfang der 1990er Jahre ihren Höhepunkt.

Das starke Wirtschaftswachstum im asiatischen Raum hat seit den 1970er Jahren vor allem eine innerasiatische Arbeitsmigration gefördert. Da in Asien 60 Prozent der Weltbevölkerung leben, ist das Migrationspotenzial in dieser Region besonders hoch. Die Ausbildung von qualifizierten Fachkräf­ten hält in vielen asiatischen Ländern nicht mit der Industrialisierung Schritt. Ihr Bedarf an Fachleuten kann nur durch Zuwanderung aus den schon höher entwickelten Ländern gedeckt wer­den. Zugleich zie­hen gering qualifizierte Arbeitnehmer aus relativ schwach entwickelten Ländern in die boomenden Wirtschaftszentren höher entwickelter Industrielän­der wie Korea, Taiwan oder Thailand.

Seitdem die klassischen angelsächsischen Ein­wanderungsländer rassistische Diskriminierun-gen in ihrer Einwanderungspolitik in den 1960er und 1970er Jahren aufgegeben haben, zieht es asiatische Arbeitsmigranten vermehrt nach Neuseeland, Aus­tralien und Nordamerika. In Australien und Kanada bilden sie inzwischen sogar die stärkste Einwande­rergruppe.

Ethnisch privilegierte Migranten

Einen Sonderfall der internationalen Migration stellt die Einwanderung von Angehörigen der eige­nen „ethnischen" oder religiösen Gemeinschaft dar. Zahlreiche Staaten privilegieren die Zuwanderung von Volksangehörigen. So gewährt etwa Deutsch­land seit 1950 Angehörigen deutschstämmiger Min­derheiten in Ostmittel- und Osteuropa das Recht auf Einwanderung und den direkten Zugang zur deut­schen Staatsbürgerschaft. Circa 4,5 Millionen Aus­siedler und Spätaussied­ler sind seither in die Bun­desrepublik gekommen.

Flüchtlingsmigration

Nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der UN - seit Juni 2005 hat die­ses Amt der Portugiese Antonio Guterres inne - stieg die Zahl der weltweiten Flüchtlinge ab Mitte der 1970er-Jahre deutlich an: von 2,5 Millionen vor 1975 auf 9,2 Millionen 2005. Diese Zahlen be-ziehen sich auf die Personen, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951 und dem Zusatzpro­tokoll vom 31. Januar 1967 als „Flüchtlinge" zu bezeichnen sind.

Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozi­alen Gruppe sowie politische Überzeugung sind nach dieser Definition die fünf Verfolgungs­gründe, nach denen eine Person als Flüchtling anzuerkennen ist. Nach dem 2005 in Kraft ge­tretenen Zuwanderungsgesetz gilt in Deutschland auch eine Verfolgung aus geschlechtsspezifischen Gründen Fluchtgrund.

Nachdem Mitte der 1990er-Jahre die Flüchtlings­zahlen in Deutschland wie in anderen in­dustriali­sierten Ländern stark angestiegen waren, zeigen die Asylstatistiken der letzten Jahre für die EU wie für die klassischen angelsächsischen Einwanderungs­länder eine fallende Tendenz.

In den fünfzig am stärksten industrialisierten Staaten sank die Flüchtlingszuwanderung seit 2001 durchschnittlich um circa 40 Prozent. In den 25 Mit­gliedstaaten der EU wurden 2004 36 Pro­zent weni­ger Asylanträge gestellt als 2001. In den Jahren 2001 bis 2004 beantragten 1,9 Millionen Menschen Asyl in einem EU-Staat. Das entspricht 4,2 Asylanträgen pro 1000 Einwohner in der EU in vier Jahren. Die Antragsteller kamen 2004 insbesondere aus den GUS-Staaten, aus Serbien und Montenegro sowie der Türkei; dagegen ging die Zahl der Flüchtlinge aus Afghanistan und dem Irak um mehr als 80 Pro­zent zurück.

Sinkende Flüchtlingszahlen in Europa und den an­gelsächsischen klassischen Einwande­rungsländern sind nicht zuletzt auf Ände­rungen im politischen Um­gang mit Asylsuchenden zu­rückzuführen. So sind nicht nur in Deutschland, sondern auch in Dänemark, Frank­reich, Italien, den Niederlanden und Großbritannien die Regelungen der Asylpolitik in den 1990er-Jahren deutlich verschärft worden. Nationale Asylpolitiken werden zunehmend auf europäischer Ebene abge­stimmt. Um einen Anstieg von Flüchtlingszahlen im eigenen Land zu vermeiden, möchte dabei kein Staat liberaler erscheinen als ein anderer.

Eine wichtige Einzelmaßnahme in der Abschot­tungspolitik gegenüber Flüchtlingen ist die Dritt­staatenregelung. Danach können Flüchtlinge nur dann einen Asylantrag stellen, wenn sie nicht über ein als sicher geltendes drittes Land, in dem ihnen keine Verfolgung droht, eingereist sind. Weitere Maßnahmen der europäischen Flüchtlingspolitik sind: Verschärfung von Visa-Bestimmungen, ver­minderte Geld- und Sachleistungen für Asylbewer­ber, Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit etwa durch Unterbringung in Hei­men und Lagern, Beschleu­nigung von Asyl­verfahren und schnellere Abschiebung derjenigen Flüchtlinge, deren Antrag auf Asyl abgelehnt wurde.

Immer wieder weisen Men­schenrechtsorganisationen auf die problematischen Fol­gen der Harmonisierung der europäischen Asylpolitik hin. So kritisiert die Vereinigung Pro Asyl die im Dubliner Ab­kommen festgelegte Rege­lung, wonach das Asylver­fahren in der Regel in dem EU-Land stattfinden muss, das dem Asylsuchenden den Zutritt in das Gemeinschafts­gebiet gewährt hat. „Was so harmlos klingt, hat den europäischen Flüchtlings­schutz aus den Angeln gehoben. Die Län­der in der Mitte Europas schieben in die Grenzregionen ab, über die die Flüchtlinge einreisen. Und dort herr­schen Praktiken, die mit einer humanen und men­schenrechtlich geleiteten Flüchtlingspoli­tik nichts mehr zu tun haben." Während Nichtregierungsorga­nisationen die inhumanen Folgen der europäischen Abschottungspolitik beklagen, ist einigen Regie­rungen die „Festung Europa" nicht zuletzt aufgrund der irregulären Migration aus dem Norden Afrikas noch immer nicht sicher genug.

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