- •Familie hat viele Gesichter
- •In: Das Parlament Nr. 33/34, 16.8.2004, s.L
- •Elternwille und Kindeswohl - vom Wandel der Erziehung
- •§ 2 Bildungsauftrag der Schule
- •Zusammenleben in der Familie
- •Familienpolitik in Deutschland
- •Familien in Deutschland
- •Lebensformen und Familie im Wandel
- •Der familienkrach
- •Gleichstellungs- und Geschlechterpolitik
- •Gleichberechtigung von Mann und Frau
- •Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- •Wandel im Geschlechterverhältnis
- •Ungleichheit zwischen Frauen und Männern
- •Männergesellschaft - Gibt's die noch?
- •Häufige Ursachen von Eheproblemen
- •Unser Verständnis von Arbeit
- •Formen und Ursachen von Arbeitslosigkeit
- •Jäger, Bauer, Banker Wie wir morgen arbeiten werden: Ein Blick zurück nach vorn
- •Von der Agrar- zur Dienstleistungsgesellschaft
- •Verstöße gegen Rechtsordnung – die Gerichte entscheiden
- •Der Fall Peter k.
- •§ 52. Tateinheit. (1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals, so wird nur auf eine Strafe erkannt.
- •§ 250. Schwerer Raub. (1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn
- •Der Ablauf des Gerichtsverfahrens – Strafprozess und Zivilprozess
- •Im Zivilprozess ist manches anders
- •Beobachtungsaufträge für den Gerichtsbesuch
- •Recht und Gerechtigkeit im Rechtsstaat
- •Was ist ein Rechtsstaat?
- •Rechtssicherheit im Rechtsstaat – Beispiele
- •Jugendstrafe - angemessen und zweckmäßig? Protokoll der Angst
- •Migration weltweit
- •Arbeitskräfte gesucht: Gastarbeiter
- •Arbeit gesucht: Traumziel Europa
- •Binnenwanderung in Europa
- •Deutschland - ein Einwanderungsland?
- •Ausländer in Deutschland: einfach nur fremd?
- •Integrationspolitik
- •Integration in Schule und Beruf
- •Migration und Integration
- •Integration - Integrationspolitik
- •Fremde und Fremdsein - Vorurteile und Feindbilder
- •Internationale Migration
- •Formen der Abwanderung
- •Irreguläre Migration
- •Staatliche Steuerungsversuche
- •Migration und Integration (Deutschland-Chronologie)
- •Religionen: Konfliktpotenzial oder kulturelle Bereicherung?
- •Ethnische Konflikte
- •Globaler Terrorismus – die neue Gefahr
- •Gemeinsamer Kampf gegen den Terror
- •Transnationaler Terrorismus
- •11. September 2001
- •Der islamistische Terrorismus
- •Terrorismus gestern und heute
- •Der internationale Terrorismus – weiterhin eine Gefahr?
- •Gefahr durch abc-Waffen
- •Internationale Abwehrstrategien
- •Weltpolitische Konflikte
- •Ursachen und Hintergründe von Konflikten und Kriegen
- •Islamischer Fundamentalismus
- •Entwicklung und Aufhebung des Ost-West-Konflikts
- •Struktur und Perspektiven des Nord-Süd-Konflikts
- •Konfliktherd Nahost
- •Krieg und Friedlosigleit: Warum gibt es Kriege? –
- •Vier Beispiele
- •Vietnam: gegensätzliche Gesellschaftsordnungen
- •Krieg, Konflikt, Konfliktlösung
- •Vielfalt moderner Kriege
- •Kriege neuer Art
- •Irak-Krieg 2003
- •Krieg im ehemaligen Jugoslawien
- •Kurden: Volk ohne Land
- •Humanitäre Katastrophen
- •Umweltkatastrophe als Schadensursache und Schaden [Bearbeiten]
- •Organisationen und Instrumente kollektiver Sicherheit
- •Vereinte Nationen und Weltfriedensordnung
- •Osze – Sicherheit und Zusammenarbeit für Europa
- •Internationale Nichtregierungsorganisationen
- •Nato und Bundeswehr
- •Interkulturelle Kommunikation
- •Eine seltsame Alchemie zwischen Deutschen und Franzosen.
- •Deutsch – Deutsche – Franzosen – Deutschland – Frankreich
- •Ein Gespräch über interkulturelle Probleme
- •Kulturunterschiede zwischen Deutschland und Belarus – Ein Erfahrungsbericht
- •Warum sehen Russinnen so viel schöner aus?
- •Über die Ehe - ein Kommentar
- •Heirats-Trends
- •Andere Länder, andere Sitten
- •«Das Wichtigste für einen Deutschen ist immer nur er selbst!»
- •Bikulturelle Ehen und Beziehungen
- •Inhaltsverzeichnis
- •Verstöße gegen die Rechtsordnung –
Nato und Bundeswehr
Die nordatlantische Verteidigungsgemeinschaft NATO und die Bundeswehr sind militäri-sche Instrumente, deren Rolle sich nach Aufhebung der Ost-West-Konfrontation grundlegend ver-ändert hat. Seit 1990 passen sie sich der neuen sicherheitspolitischen Lage, die in der Welt entstan-den ist, an. Sie unterliegen selbst einem Wandel.
NATO
Die NATO ist eine zwischenstaatliche Organisation ohne Hoheitsrechte, in der die Mitglie-der ihre volle Souverenität behalten.
Zivile und militärische Organisation Organisation der NATO
Das Grundkonzept der NATO war seit ihrer Gründung, abschreckend und kriegsverhindernd zu wirken und ein Gegengewicht zu den Streitkräften der verbündeten osteuropäischen Staaten (ab 1955 im Warschauer Pakt) zu bilden. Nach der Auflösung des Warschauer Pakts 1991 verlagerte sich die NATO-Strategie auf vorausschauende Konfliktverhütung, internationale Konfliktbewälti-gung und Friedenssicherung.
Seit 1999 wirkt die NATO auf der Grundlage eines neuen strategischen Konzepts. Es be-inhaltet traditionelle und neue Aufgaben.
Das neue strategische Konzept orientiert auf vier Aufgabenfelder:
auf das Bündnis als Fundament für ein stabiles euro-atlantisches Sicherheitsumfeld,
auf das Bündnis als wesentliches transatlantisches Forum für Konsultationen unter den Verbündeten und für sachgerechte Koordinierung ihrer Bemühungen in den Bereichn, die sie gemeinsam angehen,
auf die Stärkung von Sicherheit und Stabilität des euro-atlantischen Raums durch Krisenbewäl-tigung,
auf Abschreckung und Verteidigung im Falle von Aggressionsdrohungen oder Angriff gegen einen NATO-Staat.
Bereits ab 1992 engagierte sich die NATO militärisch außerhalb ihres Bündnisgebietes.
In Bosnien und Herzegowina bildete sie ab 1995 den Kern der multinationalen Friedenstruppen IFOR und SFOR. In den Kosovo-Konflikt griff die NATO 1999 mit Luftangriffen ein und beteiligte sich maßgeblich an der internationalen Ordnungsstreitmacht KFOR.
Die neuen Aufgabenfelder der NATO sind teilweise noch umstritten, vor allem unter zwei
Aspekten:
Gewichtung im Verhältnis zur alten Kernaufgabe kollektiver Verteidigung |
Mandatierung (Auftrag) für Kriseneinsätze |
Viele europäische Staaten befürchten, dass Kriseneinsätze der NATO zu stark durch die Interessen der Weltmacht USA dominiert werden; deshalb wird verstärkt für die Beibehaltung der ursprünglichen Kernaufgabe der kollektiven Verteidigung plädiert. |
Sie soll in der Regel durch den UN-Sicherheitsrat erfolgen – darin wird die Gefahr einer Blockierung von NATO-Einsätzen durch Veto-Staaten (z.B. China) gesehen; ein Gegenvorschlag ist die Selbstmandatierung, ein anderer das Setzen auf Entscheidungsfindungen im Rahmen der UN. |
Texterläuterungen
NATO: Abk. für North Atlantic Treaty Organization = Nordatlantikpakt. Die NATO wurde am 4. April 1949 von zwölf Staaten als westliches Verteidigungsbündnis gegründet. Weitere Mit-glieder traten in den Folgejahren bei, so u.a. die BRD 1955, 1999 Polen, Ungarn und Tsche-chien. 2004 kamen sieben osteuropäische Staaten hinzu.
IFOR: Abk. für engl. Implementation Force = Umsetzungstruppe; internationale Friedenstruppe mit UN-Mandat und unter NATO-Kommando zur militärischen Absicherung und Umsetzung der für Bosnien und Herzegowina beschlossenen Friedensvereinbarungen; endete 1996, wurde durch SFOR fortgeführt.
SFOR: Abk. für engl. Stabilizatuion Force = Stabilisierungstruppe; internationale Friedenstruppe in Bosnien und Herzegowina.
KFOR: Abk. für Kosovo Force, seit 1999 im Einsatz befindliche internationale Friedenstruppe zur militärischen Absicherung einer Friedensregelung.
(aus: Lehrbuch für die gymansiale Oberstufe, 2009)
Neue Rolle der Bundeswehr
Die seit den 1990er-Jahren neue sicherheitspolitische Lage in Europa und die veränderten Aufgaben der NATO führten zu Veränderungen für die Bundeswehr.
Im Rahmen der deutschen Sicherheitspolitik hat die Bundeswehr den Auftrag,
Deutschland und seine Staatsbürger gegen politische Erpressung und äußere Gefahr zu schützen,
die militärische Stabilität und die Integration Europas zu fördern,
Deutschland und seine Verbündeten zu verteidigen,
dem Weltfrieden und der internationalen Sicherheit im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen zu dienen,
bei Katastrophen zu helfen, aus Notlagen zu retten, humanitäre Aktionen zu unterstützen.
Darin widerspiegeln sich traditionelle und neue Aufgaben.
Aufgaben und Umbau der Bundeswehr
Ende der 1990er-Jahre wurde dem Wirken der Bundeswehr als neuer Grundsatz die „Fäh-igkeit zum regional begrenzten Kriseneinsatz“, der die Fähigkeit zur kollektiven Bündnis- und Landesverteidigung einschließt“, zugrunde gelget. Mit der Orientierung auf Kriseneinsätze wurde der Umbau der Bundeswehr eingeleitet.
„Kern dieser Bundeswehr müssen schnell verfügbare, präsente Einsatzkräfte von Heer, Luft-waffe und Marine sein, die für die ganze Breite friedensunterstützender Einsätze und für jede Form der kollektiven Verteidigung im Bündnis geeignet sind. ... Das Personalstärkeverhältnis der Teilstreitkräfte verändert sich. Luftwaffe und Marine werden einen größeren Anteil einneh-men als bisher. Das Heer wird absolut und relativ kleiner.“
(Kommission „Gemeinsame Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr“, 2000, S. 48)
Mir der Veränderung der Grundaufgaben der Bundeswehr hat sich die Debatte um eine Wehrreform verstärkt. Eine zentrale Frage, die mit unterschiedlichen Positionen vertreten wird, ist die nach Erhalt der Wehrpflichtarmee oder ihrer Ablösung durch eine Berufsarmee.
Pro Berufsarmee |
Pro Wehrpflichtarmee |
Teilnahme an multinationalen Kriseneinsätzen im Rahmen der UNO, NATO, NATO, OSZE oder EU erfordern ein besonderes Krisenmanagement und gut ausgebildete Spezialkräfte. |
Bündnissolidarität in der NATO ver-pflichtet zur erweiterbaren Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr im Falle einer größeren Bedrohung und unter Beachtung der strategischen Lage Deutschlands in Europa. |
Wehrpflicht bedeutet Beschränkung individuel-ler Freiheit; das ist nur in einer zugespitzten sicherheitspolitischen Lage gerechtfertigt. |
Die Wehrpflicht fördert die gesellschaftliche Anerkennung der Bundeswehr. |
Eine notwendig bessere Ausrüstung der Armee kann durch Mittelumschichtung von Personal-kosten erreicht werden. |
Die hohen Kosten einer Umstellung zur Berufsarmee können vermieden werden. Zudem können für die Berufsarmee gute Nachwuchskräfte gewonnen werden. |
Mit der Entscheidung des Europäischen Ge-richtshofes, dass auch Frauen Militärdienst ausüben können, entsteht ein größerer Perso-nalüberhang. |
Die Zukunft des bisherigen Zivildienstes in seiner sozialipolitischen Bedeutung ist an den Erhalt der Wehrpflicht gebunden. |
Texterläuterungen
Zwischen 1990 und 2002 reduzierte sich der Umfang der Streitkräfte um ca. 43%. Umbaupläne von 2004 sehen vor, die Bundeswehr bis 2010 dreifach zu gliedern:
Eingreifkräfte (etwa 35 000 Soldaten,
Stabilisierungskräfte (etwa 70 000),
Unterstützungskräfte (etwa 170 000).
b) Das Bundesverfassungsgericht stellte in einem Beschluss vom 20.2.2002 fest: „Die gegenwärtige
öffentliche Diskussion für und wider die allgemeine Wehrpflicht zeigt sehr deutlich, dass eine komplexe politische Entscheidung in Rede steht. Die Fragen beispielsweise nach Art und Umfang der militärischen Risikovorsorge, der demokratischen Kontrolle, der Rekrutierung qualifi-zierten Nachwuchses sowie nach den Kosten einer Wehrpflicht- oder Freiwilligenarmee sind sol-che der politischen Klugheit und ökonomischen Zweckmäßigkeit, die sich nicht auf eine verfas-sungsrechtliche Frage reduzieren lassen.“
(aus: Lehrbuch für die gymansiale Oberstufe, 2009)
Die Personalstruktur der Bundeswehr ist seit 1990 in mehreren Schritten den veränderten Anforderungen angepasst worden. Gemäß dem jetzt gültigen Personalstrukturmodell (PSM 2010) hat die Bundeswehr seit 2010 eine Friedensstärke von etwa 250.000 Soldaten und 75.000 zivilen Mitarbeitern. Etwa 20 Prozent der Soldaten sind noch Wehrpflichtige, die übrigen sind Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. Mit der Neuausrichtung der Bundeswehr ist seit 2011 eine neue Zielgröße festgelegt worden. Zukünftig ist ein Gesamtumfang von bis zu 185.000 Soldaten vorgesehen, der sich aus 170.000 Zeit- und Berufssoldaten inklusive Reservisten sowie aus 5.000 bis 15.000 Freiwillig Wehrdienstleistenden zusammensetzt. Während des Kalten Krieges verfügte die Bundeswehr über eine Sollstärke von etwa 495.000 Soldaten. Nach der Wende wurde im Rahmen des zwei-plus-vier-Vertrags eine Obergrenze von 370.000 Soldaten für die Bundeswehr festgelegt. Diese Festlegung ist bis heute völkerrechtlich bindend.