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Vielfalt moderner Kriege

Kriegsart

Krieg führende Parteien

Beispiele/Besonder-

heiten

Staatenkrieg

zwei Staaten

Irak gegen Iran 1980-1988;

Indien gegen Pakistan 1948, 1965, 1971 (Streit um Kasch­mir)

Antikolonialer Befreiungskrieg

Befreiungsbewegung ge­gen Kolonialmacht

Algerische Befreiungsfront FLN gegen Frankreich 1955-1962

Guerillakrieg

Partisanenbewegung gegen diktatorisches Regime

Partisanenbewegung gegen Besatzer

kubanische Rebellenbewegung (Fidel Castro) gegen Batista-Regime 1953-1959;

afghanische Stammeskrieger gegen sowjetische Armee 1979-1989

Bürgerkrieg

Regierungstruppen gegen ethnisch-religiöse Minder­heiten

Kolumbien 1948-1963, 1978;

Libanon 1975-1984

Sezessionskrieg (Unabhängigkeitskrieg)

Zentralregierung gegen Un­­abhängigkeitsbewegung

jugoslawische (serbische) Ar-mee gegen bisherige Bundes-staaten 1991-1995;

indonesische Armee gegen Provinz Aceh (Sumatra)

Allianzkrieg im UNO-Auftrag

internationale Allianz ge­gen Aggressor

Befreiung Kuwaits von iraki­scher Besetzung unter Führung der USA 1991

Bandenkrieg/deregulierter Krieg (Krieg ohne Regeln und Grenzen)

bewaffnete Milizen gegeneinander und gegen Regierung

Demokratische Republik Kon-go; seit 1998 – Einmischung von fünf Nachbarstaaten;

Ruanda/Burundi – Völker­mordaktionen der Haupt­stäm­me 1994-1995

Konflikte und Konfliktintensität

Kriege sind Konflikte, die militärisch ausgetragen werden, aber nicht jeder Konflikt ist mit Krieg gleichzusetzen.

Gewalt ist eine Art, Konflikte auszutragen, aber es gibt auch gewaltlose Methoden, mit Kon­flikten umzugehen.

Konflikte (Streitfälle, Auseinandersetzungen) entstehen aus unterschiedlichen Interessen und Zielen mindestens zweier Konfliktparteien. Das können Personen, Gruppen oder Staaten sein.

Konflikte sind normale Bestandteile des gesellschaftlichen Lebens. Wandel in den gesell­schaftlichen Verhältnissen, wirtschaftliche Entwicklungen und Innovationen (Erneuerungen, um­wälzende Erfindungen) liefern ständig neue Anlässe für Konflikte. Andererseits ist gesellschaftli­ches Leben ohne Konsens (Übereinstimmung, Gemeinsamkeit) unmöglich. Konsens muss trotz aller Konflikte immer wieder hergestellt werden, damit die Institutionen (Regierung, Verwaltung, Gesetzgebung usw.) arbeitsfähig bleiben. Ohne Konsens gäbe es auch keine Bündnisse zwischen Staaten (z.B. die NATO) und keinen Zusammenschluss (z.B. die Europäische Union).

Konfliktaustragung und -lösung kann entweder konfrontativ, bis zur Gewalt eskalierend, oder konsensorientiert, durch Kompromiss deeskalierend, erfolgen.

Texterläuterungen

  1. Eskalation: Steigerung der Konfliktintensität im Krieg durch den Einsatz von Massenvernich­tungswaffen

  2. Deeskalation: Verminderung der Konfliktintensität, z.B. durch Einsetzung eines Vermittlers und durch Verhandlungsangebote

Mittel der Konfliktlösung

Konflikte zwischen gesellschaftlichen Gruppen und Staaten können friedlich gelöst werden.

Das ist möglich durch Einschaltung einer „dritten Instanz“ zwischen den Konfliktparteien, deren Autorität von allen anerkannt wird:

  • Ein Vermittler oder Schlichter „moderiert“ den Dialog (z.B. ein Vermittlungsausschuss zwi­schen den Parteien im Parlament oder ein Diplomat als Schlichter zwischen Staaten in einem internationalen Konflikt).

  • Das Recht regelt die Ansprüche der Konfliktparteien, dann entscheidet ein Gericht über die Konfliktlösung.

Besondere Arten der Konfliktaustragung sind die Methoden der symbolischen Gewalt, des gewaltlosen Widerstandes und der „sozialen Verteidigung“.

  • Die Methode der symbolischen Gewalt unterscheidet zwischen Gewalt gegen Sachen und Gewalt gegen Personen. Sie wurde z.B. angewendet in den Auseinandersetzungen um die Atommülltransporte nach Gorleben (massive Behinderung des Transports, aber keine Angriffe auf Polizei und Bundesgrenzschutz).

  • Gewaltloser Widerstand ist besonders mit dem Wirken des indischen Freiheitskämpfers ge­gen die britische Kolonialmacht, Mahatma Gandhi, verbunden. Seine Mittel waren Weigerung der Inder, mit den britischen Behörden zusammenzuarbeiten und britischen Befehlen zu gehor­chen (ziviler Ungehorsam), Boykott britischer Erzeugnisse, gewaltlose Demonstrationen und die Verbreitung der Wahrheit über die Kolonialherrschaft in Flugblättern. (Wesentlich durch gewaltlosen Widerstand errang Indien 1947 die Unabhängigkeit.)

  • Soziale Verteidigung“ (civilian defence) ist eine auf Gewaltlosigkeit und Nichtzusammen­arbeit beruhende Haltung, mit der die Bevölkerung eines Landes eine feindliche militärische Besetzung oder einen Militärputsch zum Scheitern bringen kann. Die Bürger erhalten die demo­kratischen Institutionen, machen aber keinerlei Zugeständnisse an die Gewaltherrschaft (Auf­rechterhaltung basisdemokratischer Informations- und Versorgungsnetze, Verweigerung von Gehorsam und Kollaboration, Boykotte, Streiks).

Texterläuterungen

  1. Mahatma Gandhi (1869-1948): Führer der indischen Unabhängigkeitsbewegung

  2. Die Losung der Bürgerbewegung in der DDR „Keine Gewalt“ wurde 1989 von allen poli­tischen Kräften in der DDR akzeptiert und sicherte den Erfolg der friedlichen Revolution.

Demokratie und Frieden

Demokratische Staaten führen keine Kriege gegeneinander, sondern lösen Konflikte zwi­schen sich mittels gewaltloser Institutionen, durch Dialoge, Verhandlungen, Abkommen. Das wird durch Bündnisse, die zwischen ihnen bestehen, durch Vertragsbeziehungen und Mitgliedschaften in internationalen Organisationen erleichtert. Dennoch zeigt sich, dass demokratische Staaten häufig an Kriegen beteiligt sind.

  • Großbritannien war im Zeitraum von 1945 bis 2002 in 23 Kriege involviert, die USA in 18, Frankreich in 16. Diese Länder stehen zusammen mit Indien an der Spitze der an Kriegen beteiligten Staaten.

Gegenüber diktatorischen Regimen und in Fällen von Völkermord greifen demokratische

Staaten durchaus auf Mittel der militärischen Gewalt zurück – auch im Rahmen von Allianzsys­temen und als humanitär begründete Intervention. Beispiele sind der Kosovo-Krieg der NATO gegen Serbien 1999, die Intervention in Afghanistan 2001 und der Irak-Krieg der USA 2003. Diese Aktionen werden der Öffentlichkeit gegenüber als Kriege im Namen der Menschenrechte und mit dem Ziel der Demokratisierung gerechtfertigt. Völkerrechtlich waren jedoch weder der Kosovo-Krieg noch der Irak-Krieg untersetzt. Demokratie und Menschenrechte in einem Land mit be­waffneter Gewalt von außen dauerhaft zu etablieren, gelang nach dem Zweiten Weltkrieg in Japan, Deutschland-West und in Österreich – seitdem aber nicht wieder.

(aus: Politik, ein Lehrbuch für die gymnasiale Oberstufe, 2009)

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