- •Familie hat viele Gesichter
- •In: Das Parlament Nr. 33/34, 16.8.2004, s.L
- •Elternwille und Kindeswohl - vom Wandel der Erziehung
- •§ 2 Bildungsauftrag der Schule
- •Zusammenleben in der Familie
- •Familienpolitik in Deutschland
- •Familien in Deutschland
- •Lebensformen und Familie im Wandel
- •Der familienkrach
- •Gleichstellungs- und Geschlechterpolitik
- •Gleichberechtigung von Mann und Frau
- •Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- •Wandel im Geschlechterverhältnis
- •Ungleichheit zwischen Frauen und Männern
- •Männergesellschaft - Gibt's die noch?
- •Häufige Ursachen von Eheproblemen
- •Unser Verständnis von Arbeit
- •Formen und Ursachen von Arbeitslosigkeit
- •Jäger, Bauer, Banker Wie wir morgen arbeiten werden: Ein Blick zurück nach vorn
- •Von der Agrar- zur Dienstleistungsgesellschaft
- •Verstöße gegen Rechtsordnung – die Gerichte entscheiden
- •Der Fall Peter k.
- •§ 52. Tateinheit. (1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals, so wird nur auf eine Strafe erkannt.
- •§ 250. Schwerer Raub. (1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn
- •Der Ablauf des Gerichtsverfahrens – Strafprozess und Zivilprozess
- •Im Zivilprozess ist manches anders
- •Beobachtungsaufträge für den Gerichtsbesuch
- •Recht und Gerechtigkeit im Rechtsstaat
- •Was ist ein Rechtsstaat?
- •Rechtssicherheit im Rechtsstaat – Beispiele
- •Jugendstrafe - angemessen und zweckmäßig? Protokoll der Angst
- •Migration weltweit
- •Arbeitskräfte gesucht: Gastarbeiter
- •Arbeit gesucht: Traumziel Europa
- •Binnenwanderung in Europa
- •Deutschland - ein Einwanderungsland?
- •Ausländer in Deutschland: einfach nur fremd?
- •Integrationspolitik
- •Integration in Schule und Beruf
- •Migration und Integration
- •Integration - Integrationspolitik
- •Fremde und Fremdsein - Vorurteile und Feindbilder
- •Internationale Migration
- •Formen der Abwanderung
- •Irreguläre Migration
- •Staatliche Steuerungsversuche
- •Migration und Integration (Deutschland-Chronologie)
- •Religionen: Konfliktpotenzial oder kulturelle Bereicherung?
- •Ethnische Konflikte
- •Globaler Terrorismus – die neue Gefahr
- •Gemeinsamer Kampf gegen den Terror
- •Transnationaler Terrorismus
- •11. September 2001
- •Der islamistische Terrorismus
- •Terrorismus gestern und heute
- •Der internationale Terrorismus – weiterhin eine Gefahr?
- •Gefahr durch abc-Waffen
- •Internationale Abwehrstrategien
- •Weltpolitische Konflikte
- •Ursachen und Hintergründe von Konflikten und Kriegen
- •Islamischer Fundamentalismus
- •Entwicklung und Aufhebung des Ost-West-Konflikts
- •Struktur und Perspektiven des Nord-Süd-Konflikts
- •Konfliktherd Nahost
- •Krieg und Friedlosigleit: Warum gibt es Kriege? –
- •Vier Beispiele
- •Vietnam: gegensätzliche Gesellschaftsordnungen
- •Krieg, Konflikt, Konfliktlösung
- •Vielfalt moderner Kriege
- •Kriege neuer Art
- •Irak-Krieg 2003
- •Krieg im ehemaligen Jugoslawien
- •Kurden: Volk ohne Land
- •Humanitäre Katastrophen
- •Umweltkatastrophe als Schadensursache und Schaden [Bearbeiten]
- •Organisationen und Instrumente kollektiver Sicherheit
- •Vereinte Nationen und Weltfriedensordnung
- •Osze – Sicherheit und Zusammenarbeit für Europa
- •Internationale Nichtregierungsorganisationen
- •Nato und Bundeswehr
- •Interkulturelle Kommunikation
- •Eine seltsame Alchemie zwischen Deutschen und Franzosen.
- •Deutsch – Deutsche – Franzosen – Deutschland – Frankreich
- •Ein Gespräch über interkulturelle Probleme
- •Kulturunterschiede zwischen Deutschland und Belarus – Ein Erfahrungsbericht
- •Warum sehen Russinnen so viel schöner aus?
- •Über die Ehe - ein Kommentar
- •Heirats-Trends
- •Andere Länder, andere Sitten
- •«Das Wichtigste für einen Deutschen ist immer nur er selbst!»
- •Bikulturelle Ehen und Beziehungen
- •Inhaltsverzeichnis
- •Verstöße gegen die Rechtsordnung –
Im Zivilprozess ist manches anders
Strafprozess
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Zivilprozess |
Ein Beschuldigter hat gegen eine Strafvorschrift verstoßen und soll im öffentlichen Interesse zu einer Strafe verurteilt werden.
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Eine Privatperson oder ein Unternehmen möchte einen Rechtsanspruch gegen eine andere „Partei" durchsetzen.
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Grundlage ist das Strafgesetzbuch (StGB) und die Strafprozessordnung (StPO).
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Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Zivilprozessordnung (ZPO).
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Staatsanwalt (als Vertreter des Staates) und Angeklagter stehen sich gegenüber.
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Kläger und Beklagter stehen sich gegenüber.
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Gerichtliches Verfahren beginnt mit a) Einreichung der Anklageschrift oder b) Erlass eines Strafbefehls. |
Gerichtliches Verfahren beginnt mit
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Im Vordergrund des Verfahrens steht der Amtsermittlungsgrundsatz, d.h. die Staatsanwaltschaft muss jede strafbare Handlung, von der sie weiß, „von Amts wegen" verfolgen. Das Gericht muss die Beweise erheben.
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Im Vordergrund des Verfahrens steht der Verhandlungsgrundsatz, d.h. der Kläger muss den Prozess selbst in die Wege leiten. Das Gericht darf nicht von sich aus Beweise erheben, sondern ist an die vorgebrachten Anträge und Tatsachen gebunden.
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Bei Nichterscheinen des Angeklagten kann er für die Hauptverhandlung durch die Polizei herbeigebracht werden.
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Bei Nichterscheinen einer Partei kann gegen sie ein Säumnisurteil ausgesprochen werden. Sollten beide Parteien nicht anwesend sein, „ruht" das Verfahren, weil kein Kläger da ist.
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Die Tat und die Schuld des Angeklagten muss das Gericht eindeutig beweisen.
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Die Partei, die ihren Rechtsanspruch durchsetzen will, hat die Beweislast und muss ihren Anspruch als „Beweispflichtiger“ „untermauern“ und beweisen. |
Der Streit um die Brosche – Frau Loibl und Frau Reiter vor dem Zivilgericht
Frau Loibl aus Starnberg hat von Frau Reiter eine Brosche gekauft. Frau Loibl nimmt das Schmuckstück gleich mit und verspricht, den Kaufpreis in Höhe von 1800 Euro am nächsten Tag zu bezahlen. Als das nicht geschieht, mahnt Frau Reiter den Kaufpreis an und verlangt Zahlung bis spätestens zum 10.5.2006. Frau Loibl antwortet, dass ihr die Brosche gestohlen wurde. Da sie nun nichts mehr davon habe, sei sie auch nicht bereit, den Kaufpreis zu bezahlen. Frau Reiter überlegt, wie sie zu ihrem Geld kommen kann. Frau Reiter darf nicht selbst zu Gewaltmitteln greifen, um Frau Loibl zur Zahlung zu zwingen. Denn im Rechtsstaat ist die Anwendung von körperlichen Zwangsmitteln dem Staat vorbehalten.
Frau Reiter muss also zum Gericht gehen.
Ja, und zwar zum Zivilgericht, weil es sich bei der Forderung aus einem Kaufvertrag um einen privatrechtlichen Anspruch handelt. Die Klage ist im Allgemeinen bei dem Gericht zu erhe-ben, bei dem die Beklagte ihren Wohnsitz hat. Deshalb ist hier das Amtsgericht Starnberg zustän-dig.
Könnte Frau Reiter auch beim Landgericht klagen?
Nein. Das Landgericht wäre erst dann zuständig, wenn der eingeklagte Betrag, der soge- nannte Streitwert, die Summe von 5000 Euro übersteigen würde.
Was muss Frau Reiter tun, wenn sie Frau Loibl verklagen will?
Sie reicht eine Klageschrift ein. Darin schildert sie den Hergang des Falles und stellt den Antrag, Frau Loibl zur Zahlung von 1800 Euro sowie Zinsen hieraus zu verurteilen. Beim Amtsge-richt besteht auch die Möglichkeit, die Klage mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Natürlich könnte Frau Reiter auch einen Rechtsanwalt bevollmächtigen, sie in der Rechtssache zu vertreten und Klage zu erheben. In jedem Fall muss Frau Reiter beim Einreichen der Klage einen Kostenvorschuss für das Gericht bezahlen. Beim Streitwert von 1800 Euro sind das ca. 220 Euro. Frau Reiter kann den Betrag entrichten, indem sie bei der Kostenstelle des Amtsgerichts die Gerichtskostenmarke kauft und auf ihren Schriftsatz klebt.
In unserem Fall hat Frau Reiter beim Amtsgericht Starnberg Klage erhoben. Wie erfährt Frau Loibl davon ?
Indem ihr das Gericht die Klageschrift zustellt. Mit Zustellung der Klage setzt das Gericht der Beklagten zugleich eine Frist, um auf die Klage zu erwidern, und bestimmt einen Termin zur mündlichen Verhandlung.
Und wie geht es dann weiter?
Wahrscheinlich so: Frau Loibl schreibt dem Gericht, sie sehe keinen Grund, den Kaufpreis für etwas zu bezahlen, das sie nicht mehr besitzt. In der mündlichen Verhandlung erörtert der Rich-ter mit den Parteien die Sachlage. Frau Reiter wiederholt ihren Antrag, Frau Loibl zur Zahlung von 1800 Euro zu verurteilen. Frau Loibl beantragt, die Klage abzuweisen.
Was geschieht nun ?
Nachdem der Sachverhalt klar ist und die Anträge gestellt sind, entscheidet der Richter über die Klage. Dazu beurteilt er den Streitfall anhand der dafür bestehenden Rechtssätze, hier also der Vorschriften des Kaufrechts.
Nach den Angaben der Parteien steht für den Richter fest: Es wurde ein Kaufvertrag über die Brosche geschlossen. Frau Loibl erhielt die Brosche ausgehändigt. Frau Reiter hat den vereinbarten Kaufpreis in Höhe von 1800 Euro aber noch nicht bekommen. Aus dem Gesetz ergibt sich, dass der Käufer verpflichtet ist, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen. Dass Frau Loibl die Brosche verloren hat, ist dabei ohne Bedeutung. Denn mit der Übergabe der verkauften Sache geht auch die Gefahr eines Diebstahls auf den Käufer über. Auf diesen rechtlichen Gesichtspunkt weist der Richter bereits in der mündlichen Verhandlung hin, um Frau Loibl mit der Entscheidung nicht zu überraschen.
Dieser Hinweis könnte Frau Loibl veranlassen, den Kaufpreisanspruch anzuerkennen. In diesem Fall erlässt der Richter auf Antrag von Frau Reiter ein Anerkenntnisurteil. Möglicherweise versucht Frau Loibl aber auch, einen Vergleich mit Frau Reiter zu schließen, wonach sie beispiels-weise den Kaufpreis in Raten bezahlen kann. Wird der Prozess durch Vergleich beendet, ergeht kein Urteil. Der Vergleich wird im gerichtlichen Protokoll beurkundet.
Weigert sich Frau Loibl dagegen weiterhin, den Kaufpreis zu bezahlen, wird sie durch streitiges Endurteil zur Zahlung verpflichtet.
Als „Verliererin" hat Frau Loibl die Kosten des Verfahrens zu tragen. Sie sind erheblich ge-ringer, wenn der Rechtsstreit durch Anerkenntnisurteil oder Vergleich beendet wird, da in diesen Fällen keine Urteilsgebühr, das sind hier 150 Euro, anfällt.