- •Familie hat viele Gesichter
- •In: Das Parlament Nr. 33/34, 16.8.2004, s.L
- •Elternwille und Kindeswohl - vom Wandel der Erziehung
- •§ 2 Bildungsauftrag der Schule
- •Zusammenleben in der Familie
- •Familienpolitik in Deutschland
- •Familien in Deutschland
- •Lebensformen und Familie im Wandel
- •Der familienkrach
- •Gleichstellungs- und Geschlechterpolitik
- •Gleichberechtigung von Mann und Frau
- •Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- •Wandel im Geschlechterverhältnis
- •Ungleichheit zwischen Frauen und Männern
- •Männergesellschaft - Gibt's die noch?
- •Häufige Ursachen von Eheproblemen
- •Unser Verständnis von Arbeit
- •Formen und Ursachen von Arbeitslosigkeit
- •Jäger, Bauer, Banker Wie wir morgen arbeiten werden: Ein Blick zurück nach vorn
- •Von der Agrar- zur Dienstleistungsgesellschaft
- •Verstöße gegen Rechtsordnung – die Gerichte entscheiden
- •Der Fall Peter k.
- •§ 52. Tateinheit. (1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals, so wird nur auf eine Strafe erkannt.
- •§ 250. Schwerer Raub. (1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn
- •Der Ablauf des Gerichtsverfahrens – Strafprozess und Zivilprozess
- •Im Zivilprozess ist manches anders
- •Beobachtungsaufträge für den Gerichtsbesuch
- •Recht und Gerechtigkeit im Rechtsstaat
- •Was ist ein Rechtsstaat?
- •Rechtssicherheit im Rechtsstaat – Beispiele
- •Jugendstrafe - angemessen und zweckmäßig? Protokoll der Angst
- •Migration weltweit
- •Arbeitskräfte gesucht: Gastarbeiter
- •Arbeit gesucht: Traumziel Europa
- •Binnenwanderung in Europa
- •Deutschland - ein Einwanderungsland?
- •Ausländer in Deutschland: einfach nur fremd?
- •Integrationspolitik
- •Integration in Schule und Beruf
- •Migration und Integration
- •Integration - Integrationspolitik
- •Fremde und Fremdsein - Vorurteile und Feindbilder
- •Internationale Migration
- •Formen der Abwanderung
- •Irreguläre Migration
- •Staatliche Steuerungsversuche
- •Migration und Integration (Deutschland-Chronologie)
- •Religionen: Konfliktpotenzial oder kulturelle Bereicherung?
- •Ethnische Konflikte
- •Globaler Terrorismus – die neue Gefahr
- •Gemeinsamer Kampf gegen den Terror
- •Transnationaler Terrorismus
- •11. September 2001
- •Der islamistische Terrorismus
- •Terrorismus gestern und heute
- •Der internationale Terrorismus – weiterhin eine Gefahr?
- •Gefahr durch abc-Waffen
- •Internationale Abwehrstrategien
- •Weltpolitische Konflikte
- •Ursachen und Hintergründe von Konflikten und Kriegen
- •Islamischer Fundamentalismus
- •Entwicklung und Aufhebung des Ost-West-Konflikts
- •Struktur und Perspektiven des Nord-Süd-Konflikts
- •Konfliktherd Nahost
- •Krieg und Friedlosigleit: Warum gibt es Kriege? –
- •Vier Beispiele
- •Vietnam: gegensätzliche Gesellschaftsordnungen
- •Krieg, Konflikt, Konfliktlösung
- •Vielfalt moderner Kriege
- •Kriege neuer Art
- •Irak-Krieg 2003
- •Krieg im ehemaligen Jugoslawien
- •Kurden: Volk ohne Land
- •Humanitäre Katastrophen
- •Umweltkatastrophe als Schadensursache und Schaden [Bearbeiten]
- •Organisationen und Instrumente kollektiver Sicherheit
- •Vereinte Nationen und Weltfriedensordnung
- •Osze – Sicherheit und Zusammenarbeit für Europa
- •Internationale Nichtregierungsorganisationen
- •Nato und Bundeswehr
- •Interkulturelle Kommunikation
- •Eine seltsame Alchemie zwischen Deutschen und Franzosen.
- •Deutsch – Deutsche – Franzosen – Deutschland – Frankreich
- •Ein Gespräch über interkulturelle Probleme
- •Kulturunterschiede zwischen Deutschland und Belarus – Ein Erfahrungsbericht
- •Warum sehen Russinnen so viel schöner aus?
- •Über die Ehe - ein Kommentar
- •Heirats-Trends
- •Andere Länder, andere Sitten
- •«Das Wichtigste für einen Deutschen ist immer nur er selbst!»
- •Bikulturelle Ehen und Beziehungen
- •Inhaltsverzeichnis
- •Verstöße gegen die Rechtsordnung –
Organisationen und Instrumente kollektiver Sicherheit
Die neuen Instabilitäten in der Welt, die sich nach dem Ende des Ost-West-Konflikts durch das Aufbrechen alter und das Entstehen neuer Konflikte herausgebildet haben – bei Zunahme des Einsatzes von Gewalt –, fordern verstärkte Bemühungen zur Verwirklichung der Idee der kollektiven Sicherheit.
Kollektive Sicherheit ist eine durch mehrere Staaten vertraglich vereinbarte Ordnung, in der Gewaltanwendung untersagt und der Schutz jedes Staates einer umfassenden oder regionalen Staatenorganisation übertragen ist.
Die Bundesrepublik Deutschland hat beispielsweise im Grundgesetz festgelegt: „Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern“ (Art. 24 Abs. 2)
Kollektive Sicherheit beruht auf solchen Prinzipien, wie gegenseitiger Gewaltverzicht,
friedliche Streitbeilegung, Beistand im Falle der Friedensbedrohung durch Einzelne, Beseitigung von Konflikturachen. Das Ziel, ein wirksames Sicherheitssystem zwischen Staaten oder Staatengruppen zu schaffen, kann mithilfe bestimmter Maßnahmen erreicht werden. Dazu gehören:
Nichtangriffsverträge,
Rüstungskontrolle,
internationale Schiedsgerichtsbarkeit,
Neutralitätsabkommen
Konsultationen im Falle einer Friedensbedrohung
Abrüstungsdialog
Errichtung entmilitarisierter Zonen,
Aufstellung gemeinsamer Streitkräfte.
Verschiedene internationale Organisationen und Institutionen wirken seit Jahrzehnten für ein
System kollektiver Sicherheit. Das sind vor allem die Vereinten Nationen (UN), aber auch die Or-ganisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), Internationale Nichtregierungsorganisationen (INGOs), die nordatlantische Verteidigungsgemeinschaft NATO.
Seit dem Ende des Ost-West-Konflikts stehen sie vor neuen Herausforderungen und Aufgaben.
Texterläuterung: Kollektive Sicherheit ist abzugrenzen von kollektiver Verteidigung, bei der sich
Staaten in Bündnissen gemeinsam gegen eine äußere Bedrohung organisieren.
Vereinte Nationen und Weltfriedensordnung
Die Vereinten Nationen (UN) sind eine Staatenverbindung zur Sicherung des Weltfriedens und zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit. Sie wurden nach dem Zweiten Weltkrieg als überstaatliche Organisation, vor allem ausgehend von den Erfahrungen des Kampfes gegen den Nationalsozialismus und Faschismus, gegründet. Ihr Grundanliegen besteht in der Beilegung von internationalen Streitigkeiten und Friedensbrüchen durch friedliche Mittel und in der Lösung von Konflikten durch die Anwendung wirksamer Kollektivmaßnahmen.
Ziele und Aufgaben der UN
Die UN-Charta beinhaltet die Ziele und Grundsätze, die für alle Mitgliedstaaten bindend sind. Sie ächtet den Krieg und betont den Grundsatz des Gewaltverbots, indem sie die Mitgliedstaaten verpflichtet, auf jegliche Androhung von Gewalt in den internationalen Beziehungen zu verzichten (Art. 2). Zugleich verankert sie ausdrücklich das Recht zur individuellen und kollektiven Selbtsverteidigung.
Hinsichtlich der Streitbeilegung unterscheidet die Charta zwei Vorgehensweisen, die ent-sprechend dem Eskalationsgrad (der Zuspitzung) des jeweiligen Konflikts angewendet werden können:
Friedliche Beilegung von Streitigkeiten (Kap. VI) |
Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen (Kap. VII) |
Bei Konflikten, die die internationale Sicherheit bedrohen, sollen sich die Streitparteien „zunächst um eine Beilegung durch Verhandlung, Untersuchung, Vermittlung, Vergleich, Schiedsspruch, gerichtliche Ent-scheidung, Inanspruchnahme regionaler Einrichtungen oder Abmachungen oder durch andere friedliche Mittel eigener Wahl“ bemühen. |
Das können Sanktionsmaßnahmen sein, wie Unterbrechung der wirtschaftlichen oder diplomatischen Beziehungen, der Verkehrs-verbindungen und der Telekommunikation. Es können aber auch „mit Luft-, See- oder Landstreitkräften die zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens ... er-forderlichen Maßnahmen“ durchgeführt werden |
Einsätze von so genannten Blauhelm-Soldaten werden in der Charta nicht erwähnt, sie haben sich in der Praxis entwickelt und gelten im Sinne der Charta als rechtmäßig.
Der Einsatz der UN-Friedenstruppen zur Friedenserhaltung ist nur mit Einverständnis aller Konfliktparteien möglich und bedarf der Zustimmung des Sicherheitsrates.
Eine wichtige Aufgabe ist der Abrüstungsdialog. Er wird von der Generalversammlung
wahrgenommen, gestützt auf die Arbeit der UN-Abrüstungskommission und auf die Genfer Abrüstungskonferenz. Die Abrüstungskommission, die sich aus allen Mitgliedern der UN zusammensetzt, ist das einzige universelle Diskussionsforum für Rüstungskontrollthemen.
Texterläuterungen
Vereinte Nationen, engl. = United Nations (UN); auch Organisation der Vereinten Nationen = United Nations Organization (UNO). Die Vereinten Nationen wurden am 24.10.1945 als Nachfolgeorganisation des Völkerbundes gegründet. Hauptsitz ist NewYork. Ihr gehören 193 Staaten an (2011).
Die UN-Charta wurde am 26.06.1945 beschlossen. Die enthaltenen Ziele und Grundsätze sind weltweit zu gültigen Normen des Völkerrechts und der kollektiven Sicherheit geworden.
Der Einsatz von UN-Streitkräften unterliegt der Zustimmung der vetoberechtigten ständigen Mitglieder des Sichereheitsrats.
Die Genfer Abrüstungskonferenz umfasst 38 Staaten und tagt seit 1978 regelmäßig.
Struktur und Tätigkeit der UN
Die UN realisiert ihre Ziele und Aufgaben durch die Tätigkeit verschiedener Gremien: durch Hauptorgane, Neben- und Hilfsorgane sowie durch eigenständige Sonderorganisationen.
Zu den Hauptorganen der UN gehören seit 1994 die Generalversammlung, der Wirtschafts- und Sozialrat, das Sekretariat, der Sicherheitsrat sowie der internationale Gerichtshof. Neben- und Hilfsorgane unterstützen die Arbeit der Hauptorgane, z.B. die Abrüstungskommission den Sicherheitsrat.
Unterorganisationen der UN sind u.a. das Kinderhilfswerk UNICEFF oder das Umweltprogramm UNEP. Die Sonderorganisationen der UN sind als eigenständige internationale Organisationen durch Abkommen mit den UN verbunden.
Der UN-Sicherheitsrat (auch Weltsicherheitsrat) trägt die Hauptverantwortung für die Ein-leitung und Durchführung von Maßnahmen zur Beilegung von internationalen Konflikten bzw. für die friedliche Herbeiführung politischer Veränderungen. Er trifft als einziges Organ der UN für alle Mitglieder verbindliche Entscheidungen. Von der Übereinstimmung der fünf Ständigen Sicherheits-mitglieder hängt dabei ab, ob und mit welchen Maßnahmen in den einzelnen Fällen reagiert wird.
Durch Wahrnehmung des Vetorechts blockierten sich die Antipoden des Ost-West-Konflikts in der UN häufig gegenseitig und damit auch die Möglichkeiten aktiver Friedensgestaltung. So blieb die Tätigkeit der UN bis 1990 vielfach auf Vermittlunsaufgaben beschränkt, wie z.B. im Nahen Osten oder in Zypern. Nach Aufhebung der Ost-West-Konfrontation haben die Vereinten Nationen eine Vielzahl an Resolutionen verabschiedet und damit die jahrelange Selbstblockade überwunden. Allerdings wurden viele Resolutionen nicht umgesetzt oder verfehlten auch die gewünschte Wirkung, wie z.B. das Wirtschaftsembargo gegen den Irak im 2. Golfkrieg 1991, das weit stärker die Bevölkerung als das diktatorische Regime traf.
Seit den 1990er-Jahren sind die Vereinten Nationen in neuer Weise gefordert – sowohl
hinsichtlich der Ausgestaltung eines wirksamen Systems der kollektiven Sicherheit wie auch hinsichtlich der Demokratisierung ihrer Entscheidungsstrukturen und der Bewältigung ihrer Finanz-probleme, die immer weniger Friedensmissionen und Blauhelmeinsätze zulassen.
Im letzten Jahrzehnt stellten sich vermehrt Aufgaben der militärischen Friedenssicherung. Die UN, die nicht über eine eigene Streitmacht verfügt, ist deshalb auf Truppenkontingente ihrer Mitglieder angewiesen.
Verschiedene Missionen der UN scheiterten, wie z.B. die in Bosnien und Herzegowina 1995 oder in Sierra Leone 2000, weil die militärischen und zivilen Möglichkeiten klassischer Blau-helmeinsätze in solchen komplexen Konflikten nicht ausreichten.
Schließlich verstärkten auch das Interventionsdilemma, das durch den vom UN-Sicherheitsrat nicht gebilligten Einsatz der NATO im Kosovo-Konflikt 1999 entstanden ist, sowie der von den USA und Großbritannien geführte Krieg gegen Irak 2003 ohne UN-Mandat die Forderung, Grundlage und Spielraum ihres Handelns neu zu prüfen und weiter auszugestalten.
Texterläuterungen
Bis 1994 gehörte der Treuhandrat noch zu den Hauptorganen der UN.
UNICEFF, Abkürzung für engl. United Nations (International) Childrens (Emergency) Fund = Kinderhilfsfonds der UN (Weltkinderhilfswerk); wurde 1946 gegründet und ist heute in 160 Entwicklungsländern tätig.
UNEP, Abkürzung für engl. United Nations Environment Programme = Umweltprogramm der Vereinten Nationen; wurde 1972 gegründet.
Agenda für den Frieden
Bei der anstehenden Neuprofilierung des Wirkens der UN steht der Ausbau des Konzepts des Peace-Keeping (der Friedenssicherung) im Vorfeld von Gewaltausbrüchen bzw. die Konfliktprävention im Mittelpunkt. Für dieses Konzept wurde 1992 mit der „Agenda für den Frieden“, die eine abgestufte, auf verschiedene Konfliktsituationen flexibel anwendbare Orientierung beinhaltet, der Grundstein gelegt.
Agenda für den Frieden | ||||
Agenda- Prinzip |
Vorbeugende Diplomatie (preventive diplomacy) |
Friedensschaf-fung (peace-making) |
Friedensicherung (peace-keeping) |
Friedenskonsolidierung (post-con-flict peacebuil-ding) |
Ziel |
Spannungsabbau, Vermeidung einer Konfliktsituation |
Beendigung eines offenen Konflikts |
Entschärfung einer entstan-denen Konfliktsituation |
Sicherung von Frie-den nach Beendigung eines Konflikts |
Schritte/Maß-nahmen |
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Die Vorschläge der Agenda schufen seit Ende 1990er-Jahre neue Optionen für das Wirken der Vereinten Nationen, so z.B. durch mehrere Missionen, die sie im Prozess der Erreichung der Unabhängigkeit Osttimors von der Zentralregierung Indonesiens wahrnahmen:
UNAMET (UN Assistance Mission in East Timor) ab Juni 1999 mit dem Auftrag, ein Unabhängigkeitsreferendum zu organisieren und durchzuführen – im August 1999 stimmten über 80% der Bevölkerung zu;
INTERFET (multinationale Streitmacht unter Führung Australiens) – im September 1999 beauftragte der UN-Sicherheitsrat Australien, Frieden und Sicherheit nach schweren Zwischen-fällen, die von proindonesischen Milizen und indonesischem Militär verursacht wurden, wiederherzustellen und UNAMET zu schützen;
UNTAET (UN Transitional Authority in East Timor) ab Oktober 1999 mit dem Auftrag, den Aufbau eigenständiger staatlicher und politischer Verwaltungsstrukturen durch eine zivile Über-gangsverwaltung und humanitäre Hilfsmaßnahmen zu unterstützen;
UNMISET (UN Mission of Support in East Timor) ab Mai 2002 mit dem Auftrag, stabile poli-tische und gesellschaftliche Verhältnisse nach erreichter Unabhängigkeit zu sichern und Hilfe beim Aufbau staatlicher Strukturen – z.B. neuer Polizeieinheiten – zu geben.
Trotz einer Reihe von Misserfolgen und vorhandener Schwächen verfügen die Vereinten
Nationen über vielfältige Erfahrungen bei der Friedensschaffung, -sicherung und –konsolidierung. Das Spektrum erfolgreich eingesetzter Mittel und Verfahren reicht von Blauhemdeinsätzen und Beobachtermission über humanitäre Hilfe, Demobilisierungs- und Reintegratiosprogramme bis zum Einsatz von Sondergesnadten.
Die Vereinten Nationen sind das umfassendste Instrument multilateraler Friedenssicherung.
Texterläuterung: Die Agenda für den Frieden wurde 1992 von dem damaligen Generalsekretär der UN, Boutros Ghali, vorgelegt. Es sind Vorschläge für die Stärkung der friedenssichernden Rolle der Vereinten Nationen.
(aus: Lehrbuch für die gymansiale Oberstufe, 2009)