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Internationale Abwehrstrategien

Für europäische Staaten stehen Rüstungskontroll­abkommen im Vordergrund, um den Ge­fahren zu begegnen, die mit der Verbreitung von ABC-Waffen einhergehen. So verbietet das 1997 in Kraft getretene Chemiewaffen-Übereinkommen (CWÜ), dem bisher 178 Staaten beigetreten sind, die Herstellung und Beschaffung von chemischen Kampfstoffen. Das Biologiewaffen-Über­einkommen (BWÜ) von 1975 verfolgt das gleiche Ziel in Bezug auf Biowaffen. Der aus dem Jahr 1970 stammende Nukleare Nichtver­breitungsvertrag (Nuclear Non-Proliferation Treaty - NPT) erlaubt nur fünf Staaten - den USA, Russland, Frankreich, Großbritannien und China - den Besitz von Kernwaffen. Sie sind laut Vertragstext jedoch an ihr Versprechen gebunden, die eigenen Nuk-leararse­nale zu reduzieren und schließlich ganz abzurüsten.

Diese Verträge setzen wichtige internationale Nor­men. Allerdings sind ihnen einige Staaten nicht bei­getreten. Indien, Pakistan und Israel besitzen zwar Kernwaffen, sind aber keine Mitglieder des NPT. Nordkorea hat im Februar 2003 verkündet, aus dem Vertrag auszusteigen. Außerdem sind die Kontrollen der IAEA, die eine tatsächliche Einhaltung des Ver­bots sicherstellen sollen, oft nicht ausreichend. Die meisten Inspektionen finden angemeldet statt, und die Zugangsrechte der Inspek-toren sind begrenzt.

Daher drängen die USA darauf, neben der multila­teralen Rüstungskontrolle die Exportkon­trollen der Industrienationen zu stärken. Dazu soll besonders die im Mai 2003 ins Leben gerufene Proliferation Security Initiative dienen. Die an ihr beteiligten Staa­ten - mittlerweile sind es mehr als sechzig - agieren auf der Grundlage des Völkerrechts sowie ihrer je­weiligen nationalen Gesetzge-bung. Durch den Voll­zug bestehender Rechtsvorschriften soll der Trans­port verbotener Materialien zu Lande, zur See und in der Luft wirksam unterbunden werden.

Daneben werden zunehmend militärische Vorkehrungen ge­troffen. Im Vordergrund des öf­fentlichen Interesses steht dabei das amerikanische Projekt einer Raketenabwehr. Hauptziel ist es, die westliche Handlungsfä­higkeit auch dann aufrechtzuer­halten, wenn es zu Erpressungs­versuchen mit ABC-Waffen und Raketen kommen sollte. Ob eine effektive Raketenabwehr tech­nisch möglich und auch finan­zierbar ist, wird sich erst in der Zukunft herausstellen.

Hinsichtlich terroristischer Be­drohungen streben die USA und ihre Verbündeten an, den Zivil- und Katastrophenschutz zu stär­ken. Deutschland hat beispiels­weise Pockenimpfstoff ange­schafft, der für die gesamte Be­völkerung ausreichen soll. Auch ein entsprechender Einsatzplan wur­de erarbeitet. Zudem werden Ärzte darin geschult, durch biolo­gische Kampfstoffe verursachte Er­krankungen zu erkennen.

Weitere Rüstungskontrollabkommen

ABM (Abkürzung für englisch Anti-ballistic missile, dt.: Rakete zur Bekämpfung anfliegender bal­listischer Feindraketen). Die USA und die UdSSR schlossen 1972, dann 1974 einen modifizierten , zeitlich unbefristeten ABM-Vertrag, in dem sie sich gegenseitig die Errichtung von je einem ABM-System mit bis zu 100 Startrampen und 100 Abfangraketen zugestanden. Der ABM-Vertrag gewährleistete die gegenseitige Abschreckung.

INF (Abkürzung für englisch Interrmediate-range Nuclear Forces, dt.: Nukleare Mittelstrecken­kräfte). Am 8.12.1987 unterzeichneten Michail Gorbatschow und Ronald Reagan in Washington den INF-Vertrag über den vollständigen Abbau landgestützter Mittelstreckenraketen mit Reichwei­ten von 500 bis 5500 km. Es war der erste Vertrag, durch den eine Kategorie von Kernwaffen tat­sächlich beseitigt wurde.

SALT (Abkürzung für englisch Strategic Arms Limitation Talks (auch. Treaty, dt.: Abrüstungs­verhandlungen und Abrüstungsabkommen zwischen den USA und der UdSSR zur Begrenzung der strategischen Waffen (Atomwaffen und Trägersysteme). Die Verhandlungen wurden seit 1969 hauptsächlich in Helsinki und Wien geführt. Ein erstes Vertragswerk (SALT I) wurde am 26.5.1972 in Moskau von L. Breshnew und R. Nixon unterzeichnet; es begrenzte den Umfang der Raketen-abwehrsysteme und die Zahl der Interkontinentalraketen beider Seiten. Unmittelbar danach weitere Verhandlungen; sie führten zur Unterezeichnung von SALT II durch L. Breshnew und J. Carter am 18.6.1979 in Wien. Diese Abkommen sah eine weitere Begrenzung der strategischen Offensiv-waffen vor. Die Ratifizierung durch den US-amerikanischen Senat wurde wegen des sowjetischen Einmarsches in Afghanistan Ende 1979 ausgesetzt. Anstelle der ursprünglich geplanten Verhand-lungen von SALT III wurden 1982 die Gespräche über START aufgenommen.

START (Abkürzung für englisch Strategic Arms Reduction Talks, dt.: Gespräche über die Redu­zierung strategischer Waffen): eine Serie von Verhandlungen zwischen den USA und der UdSSR über die Verringerung ihrer strategischen Kernwaffen. Die Gespräche begannen am 29.6.1982 in Genf. Am 31.7.1991 wurde in Moskau der START-Vertrag (START-I) unterzeichnet, der u. a. eine Reduzierung der atomaren Gefechtsköpfe auf eine Obergrenze von jeweils 6000 beinhaltet. Nach dem Ende der UdSSR bemühten sich der US-amerikanische Präsident Bush und der russische Präsi­dent Jelzin um eine Fortsetzung der Abrüstungsgespräche. Ein weiterer START-Vertrag (START-II), der am 23.1.1993 in Moskau von Russland und den USA unterzeichnet wurde, sieht einen Ab­bau der Gefechtsköpfe auf 3000 (Russland) bzw. 3500 (USA) vor. Im Januar 1993 abgeschlosse­ner Vertrag zwischen Russland und den USA ergänzt den START-Vertrag vom 31.7.1991. Die beiden Großmächte verpflichteten sich, bis 1999 ihre Arsenale auf 6000 Sprengköpfe und maximal 1600 Trägersysteme zu reduzieren.

(aus: Informationen zur politischen Bildung, Nr.291/2006)

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