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Договор

Fur das AbschlieBen des Vertrages sind notig:

  1. Anfrage - Angebot - Auftrag (Bestellung), Auftragsbestatigung, Lieferung und Zahlung;

  2. AbschlieBen des Vertrages bei personlicher TeilnaHme der Parteien.

In diesem Fall enthalt der Vertrag folgendes:

  1. Ort und Datum des Abschlusses.

  2. Namen der vertragsschlieBenden Parteien.

  3. Gegenstand des Vertrages.

  4. Preis und Gesamtwert.

  5. Liefertermine.

  6. Konventionalstrafe.

  7. Zahlungsbedingungen.

  8. Qualitat, Gewicht der Ware.

  9. Verpackung und Markierung.

  10. Prufung, Erprobung und Inspektion.

  11. Gewahrleistung

  12. Versicherung.

  13. Schiedsgericht.

  14. Juristische Anschriften der Parteien.

  15. Unterschriften.

In Ubereinstimmung mit dem Protokoll uber die gegenseitigen Warenlieferungen zwischen den Firmen verkauft der Verkaufer an den Kaufer zu den Bedingungen franko Grenze.

Die Spezifikation ist in der Anlage angegeben. Der Verkaufer verkauft und der Kaufer kauft zu bestimmten Bedingungen gemaB Beilagen und einschlieBlich der technischen Dokumentation.

Die Preise der einzelnen Positionen sind in Anlagen aufgefuhrt. Die Preise sind fest und unterliegen keinen Veranderungen (=Die Preise bleiben fest fur die ganze Gultigkeitsdauer des Vertrages). Der Preis der Ware ist in Wahrung (z.B. DM, Dollars) festgelegt. Die Preise beinhalten die Kosten fur Verladestation (=Empfangsbahnhof), Verpackung und frei Haus (=frei Lager).

Die Ausrustung ist nach bestimmten Lieferzeiten (=Lieferterminen) laut (=gemaB) einer Anlage zu liefern. Die Ware soll zu den angegebenen Terminen geliefert werden. Vorfristige Lieferung ist nur nach Zustimmung des Kaufers zulassig. Die verkaufte Ware muss in gleichen monatlichen Parteien geliefert werden. Die Waren sind dem Lagerhaus, der Fabrik oder dem Kunden anzuliefern.

Bei Verzogerung der Liefertermine zahlt der Verkaufer dem Kaufer eine Strafe (=Konventionalstrafe). Die Hohe der Konventionalstrafe ist durch ein schiedsgerichtlichen Verfahren nicht zu andern. Der Verkaufer verpflichtet sich, die Strafe auf die erste Forderung des Kaufers zu zahlen.

Die Qualitat der Ware muss durch Zertifikate bestatigt werden. Die Qualitat der Ware muss in diesem Land gultigen technischen Bedingungen (=Vorschriften) entsprechen. Die gelieferten Produkte mussen der 1. (ersten) Sorte sein.

Die Ware wird in Kisten, Trommeln, Paletten, Kartonschachteln, Pappkartons, Papier, Flaschen, Sacken, thermoplastischer Folie, mit Luftkissenfolie verpackt. Die Ware wird auch in Ballen geliefert. Die Verpackung muss die Ware gegen Witterungseinflusse schutzen. Der Verkaufer haftet (= ubernimmt die volle Haftung) fur Verluste, Schaden, Beschadigungen oder Bruch.

Die Kisten werden von 4 Seiten markiert. Die Markierung muss deutlich mit wetterfesten Farbe in deutscher und russischer, unkrainischer Sprache aufgetragen werden und folgendes enthalten: Bestellnummer, Bestimmungsort, Bezeichnung des Kunden, Kistennummer, Nettogewicht, Bruttogewicht u.a. Die Kollos werden durch Bruchzahlen numeriert : 4 / 15 (4-й ящик из 15).

Der Verkaufer garantiert, daB die Qualitat der gelieferten Ware dem Vertrag vollig entspricht. Der Verkaufer garantiert die normale Arbeit der Ausrustung im Laufe von 12 Monaten, gerechnet vom Tage der Inbetriebnahme. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Ersatzteile. Von der Gewahrleistung sind auch ausgenommen : Lampen, Batterien usw.