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Zum_Bachelor_mit_Erfolg

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Truppendienstgericht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nord (TDG Nord) in

 

 

 

Bundesverwaltungsgericht

 

Münster und

 

Verwaltungsgerichtsbarkeit

 

 

Truppendienstgericht

 

 

(BVerwG) in Leipzig

 

 

 

 

Süd (TDG Süd) in

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

München (Art. 96 Abs. 4

 

 

 

 

 

GG)

 

 

 

 

 

 

2. Wortschatzarbeit.

Aufgabe 5. Vor Gericht

Folgende Personen sind bei einem Prozess meist anwesend:

der/die Angeklagte - der/die Verteidiger/in - der Staatsanwalt / die Staatsanwältin - der/die Richter/in - der Zeuge/ die Zeugin

Ordnen Sie. Wer könnte was sagen?

-Angeklagter, erklären Sie mir, in welcher Beziehung Sie zu Frau . . .

standen

-Ich kenne den Angeklagten nur flüchtig aus meiner Stammkneipe.

-Ich bin unschuldig, so glauben Sie mir doch!

-Mein Mandant hat für die Tatzeit ein einwandfreies Alibi

-Wir kommen zur Urteilsverkündung.

Aufgabe 6. Von der Tat zur Strafe

a) Ordnen Sie die folgenden Begriffe den passenden Kategorien 1 bis 5 zu und klären Sie die jeweilige Bedeutung.

der Angeklagte – der Betrug - zur Bewährung - der Diebstahl - die Eifersucht - der Einbruch - die Erpressung - der Freispruch - das Gefängnis - die Geiselnahme - die Geldbuße - die Geldprobleme - das Geständnis - die Haft – die Körperverletzung - der Mord - die Rache - der Richter - der Staatsanwalt – der Überfall - der Verdächtige - das Verhör - die Vernehmung - der Verteidiger

1 das Motiv

2 die Tat, das Delikt der Betrug

3 die Ermittlung und die Festnahme

4 das Gerichtsverfahren, der Prozess

5 das Urteil und die Strafe

b) Verbinden Sie die Nomen mit den passenden Verben

Anklage

ablegen

eine Straftat, ein Verbrechen

aussetzen

einen Prozess gegen jemanden

begehen

ein Geständnis

erheben

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ein Plädoyer für den Angeklagten

ermitteln

ein Urteil

fassen/stellen

gegen Tatverdächtige

führen

vor Gericht

halten

Zeugen

sprechen/fällen

zur Bewährung

stehen

den Täter

verbüßen

eine Strafe

vernehmen

c)Beschreiben Sie nun mit Ihrer Lernpartnerin / Ihrem Lernpartner einen fiktiven oder einen realen Kriminalfall von der Tat bis zum Urteil.

Beginnen Sie beispielsweise so:

Hans B. brauchte dringend Geld. Er hatte schon häufig beobachtet, wie der Tankwart jeden Abend Geld in eine Ledertasche packte...

Aufgabe 7. Eine Haftstrafe

Setzen Sie die folgenden Nomen an die richtige Stelle im Text ein.

Freispruch – Gemälde – Haftstrafe – Komplize – Kunstraub – Polizei – Richter – Staatsanwalt – Urteilen – Verteidiger

Langjährige Haftstrafen im Kunstraub-Prozess

Wegen des spektakulärsten (0) …..Kunstraub……der Nachkriegsgeschichte hat das Landgericht Frankfurt zwei Männer zu langen Haftstrafen verurteilt. Ein 31 Jahre alter Kurierfahrer erhielt elf, sein 29-jähriger (l) ............... acht Jahre. Die (2)

.........................sahen es als erwiesen an, dass das Duo im Juli 1994 ein Werk des deutschen Romantikers Caspar David Friedrich und zwei (3) ………. des englischen

Malers William Turner aus der Kunsthalle Schirn in Frankfurt geraubt hatte.

Zu einer zweieinhalbjährigen(4 ) …..…….. . wurde außerdem ein 33 Jahre alter Dreher verurteilt. Er hatte einem verdeckten Ermittler der (5) ………………. die beiden Turner-Bilder für zehn Millionen US-Dollar zum Kauf angeboten. Mit den (6)

. .................. .. ging das Gericht noch über die Forderungen des (7) ..................

hinaus. Die (8) ....………….hatten auf (9) ………....…. plädiert, weil der Sachverhalt nach ihren Worten nicht aufgeklärt werden konnte.

Aufgabe 8. Welches Wort passt nicht?

Streichen Sie durch. Finden Sie für die Wortfelder einen passenden Oberbegriff.

Motiv

 

 

 

 

Eifersucht

Haftstrafe

Richter

Erpressung

Verhaftung

Geldbuße

Freispruch

Zeugen

Kindesmisshandlung

Delikt

Geldprobleme

Geldstrafe

Angeklagte

Betrug

Festnahme

Rache

Raub

Vertreter

Verteidigung

Verhör

Notwehr

Bewährung

Staatsanwalt

Körperverletzung

Vernehmung

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3. Die juristischen Berufe

Die juristischen Berufe Die Richter. Der Beruf des Richters ist durch die richterliche Unabhängigkeit geprägt. Sie bedeutet, dass der Richter bei seiner

Rechtsprechungstätigkeit keinen Anweisungen seitens seiner Vorgesetzten unterliegt.

Niemand kann einem Richter vorschreiben, wann und wie er einen konkreten Fall zu entscheiden hat. Er ist nur Recht und Gesetz unterworfen. Diese Unabhängigkeit ist rechtlich dadurch gesichert, dass die Richter auf Lebenszeit (bis zur Pensionsgrenze) ernannt sind und gegen ihren Willen weder versetzt noch abgesetzt werden können.

Die Richter an den Gerichten der Länder werden vom jeweiligen Justizministerium ernannt; die Bundesrichter vom Bundespräsidenten. Bei den Bundesrichtern sind auch Gremien des Bundestags und des Bundesrats an dem Ernennungsverfahren beteiligt, um die Möglichkeit "politischer" Entscheidungen der jeweils amtierenden Regierung in Grenzen zu halten. Augenfällig ist diese Gefahr bei der Ernennung der Richter des Bundesverfassungsgerichts.

Außer den Berufsrichtern gibt es in der Handels-, Straf-, Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit Laienrichter. Das sind Bürger ohne juristische Ausbildung, die zusammen mit Berufsrichtern gleichberechtigt an der Entscheidung von Rechtsfällen beteiligt sind. Sie werden nach Vorschlagslisten der Gemeinden ausgewählt. Ihre Zahl ist sehr groß, da der einzelne Laienrichter nur wenige Male im Jahr zu einer Sitzung herangezogen wird. Die Staatsanwälte. Die Anklage des Täters einer Straftat vor Gericht ist grundsätzlich Sache des Staatsanwalts. Er fährt das Ermittlungsverfahren, überwacht dabei die Tätigkeit der Polizei und vertritt die Anklage in der Hauptverhandlung vor dem Strafgericht.

Die Laufbahnen der Richter und Staatsanwälte sind in den meisten Bundesländern durchlässig. Wer als Staatsanwalt angestellt wurde, kann später Richter sein und umgekehrt. In einigen Bundesländern kann sogar nur derjenige zum Richter auf Lebenszeit ernannt werden, der zuvor als Staatsanwalt tätig gewesen ist. Im Gegensatz zum Richter ist der Staatsanwalt nicht unabhängig, sondern Beamter, der den Anweisungen seiner Vorgesetzten zu folgen hat. Er muss deshalb auch - anders als ein Richter -festgesetzte Dienststunden einhalten.

Staatsanwaltschaften bestehen bei allen Gerichten, bei denen Strafsachen verhandelt werden, also bei den Gerichten der Länder und beim Bundesgerichtshof In jedem Land amtiert ein Generalstaatsanwalt, der die Aufsicht über die Staatsanwälte in diesem Land jährt. Dagegen übt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof keine Aufsicht über die Staatsanwälte der Länder aus.

Die Rechtsanwälte. Die Vertretung der rechtlichen Interessen der Bürger vor Gericht oder vor Verwaltungsbehörden und ihre Beratung in allen Rechtsangelegenheuen ist Sache der Rechtsanwälte. Rechtsanwälte sind freiberuflich tätig, Jeder Jurist, der die Zweite Staatsprüfung bestanden hat, kann die Zulassung als Rechtsanwalt beanspruchen.

Der Rechtsanwalt vertritt nur seinen Auftraggeber (Mandanten). Er muss dessen Interessen wahrnehmen. Die gleichzeitige Beratung der anderen Partei in derselben Sache ist ihm ausdrücklich verboten. Der Rechtsanwalt hat gleichzeitig ein Beratungsmonopol: Andere Personen als Rechtsanwälte dürfen die

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geschäftsmäßige Rechtsberatung und die Vertretung vor Gericht grundsätzlich nicht betreiben.

Wenn Rechtsanwälte sich auf einem bestimmten Gebiet fortgebildet Ііаілсп, dürfen sie sich nach der Beibringung von Leistungsnachweisen als "Fachunwalt" bezeichnen und auch ohne eine solche Prüfung Schwerpunkte ihrer Tätigkeit angeben.

Mehrere Rechtsanwälte verbinden sich häufig untereinander (zu Anwaltskanzleien) oder auch mit Angehörigen anderer Berufe, wie

Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern, zur gemeinsamen Ausübung des Berufs.

Auch das ermöglicht eine Spezialisierung auf bestimmte Tätigkeitsbereiche. Deutsche Rechtsanwälte dürfen in dem Umfang im Ausland tätig sein, den das

ausländische Recht gestattet.

Die Notare. Notare sind anders als die Rechtsanwälte unabhängige und unparteiliche Betreuer der Bürger in nichtstreitigen Rechtsangelegenheiten, besonders beim Abschluss von Verträgen, die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen nur von einem Notar beurkundet werden können. Der Notar muss den Willen der Beteiligtenermitteln ermitteln und verhindern, dass bei einem Vertragsteil Unkenntnis oder Unerfahrenheit ausgenutzt werden. Er ist auch für die Errichtung von Testamenten und für die Beglaubigung von Unterschriften zuständig.

Die juristischen Verwaltungsbeamten. Zweite Staatsprüfung ist auch Voraussetzung dafür, bei einer Bundes-, Landesoder Gemeindebehörde die Laußahn eines juristischen Beamten im höheren Dienst einschlagen zu können. Natürlich arbeiten in jeder Verwaltung auch Dienstkräftc ohne volljuristische Ausbildung; die Führungspositionen sind aber Juristen vorbehalten, die die Zweite Staatsprüfung abgelegt haben.

In Deutschland sind auch die leitenden Beamten von Fachbehörden wie etwa Umweltämtern, Landwirtschaftsämtern oder Gewerbeaufsichtsämtern normalerweise nicht Absolventen der einschlägigen Fachrichtung, sondern Juristen. In der Staatsverwaltung und in den Ministerien sind vornehmlich Juristen mit der Ausführung und Anwendung, aber auch mit der Ausarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen und mit der Aufsicht über die Fachbehörden befasst.

Die Wirtschaftsjuristen. Die Tätigkeit des Wirtschaftsjuristen unterscheidet sich ihrem Charakter nach erheblich von der eines Richters oder Rechtsanwalts. Während die Tätigkeit dieser Berufe und auch die juristische Ausbildung weithin darauf ausgerichtet sind, in streitigen Kategorien, also in den Begriffen von Anspruch, Klage und Urleil zu denken, sieht der Wirtschaftsjurist das Ziel seiner Tätigkeit vor allem in der Streit- und Problemvermeidung. Er hat deshalb vielfach mit dem Entwerfen oder Überprüfen von Verträgen und mit der außergerichtlichen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung zu tun. Kommt es zu Rechtsstreitigkeiten, muss er beurteilen, wie die Prozesschancen seines Unternehmens sind. Die Führung von Prozessen für seinen Arbeitgeber gehört normalerweise nicht zum Aufgabenbereich des Wirtschaftsjuristen. Hier wird das Unternehmen in der Regel einen externen Rechtsanwalt beauftragen, den der Wirtschaftsjurist dann informiert und mit dem er zusammenarbeitet.

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Übersetzen Sie die Sätze mit Hіlfe von folgenden Redemittel.

Unterschriften beglaubigen, in Rechtsangelegenheiten beraten, die Tätigkeit der Polizei überwachen, in nichtstreitigen Rechtsangelegenheiten betreuen, Verträge beurkunden, den Willen der Beteiligten ermitteln, die Anklage vertreten, Testamente errichten, den Anweisungen ihrer Vorgesetzten folgen, das Ermittlungsverfahren führen, dem Recht und Gesetz unterworfen sein, keinen Anweisungen seiner Vorgesetzten unterliegen, die rechtlichen Interessen vertreten, über den Fall entscheiden, in den Händen von j-m liegen, an der Entscheidung von Rechtsfällen beteiligt sein, j-n einer Straftat vor Gericht anklagen.

1.Адвокат представляє правові інтереси громадян у суді й органах державного управління.

2.Адвокати надають консультації з усіх правових питань.

3.Нотаріус веде юридичні справи громадян, які не стосуються правових спорів.

4.Нотаріуси посвідчують договори, встановлюють волю сторін, складають заповіти і засвідчують підписи.

5.Суддя підкоряється лише закону.

6.Викопуючи свої процесуальні обов'язки, суддя не повинен виконувати вказівки з боку осіб, вищих за посадою.

7.Здійснення правосуддя перебуває у виключній компетенції суддів. 8.Рішення у справі, як правило, приймає суддівська колегія, яка складається з

трьох суддів.

9.Часто у вирішенні правових спорів беруть участь непрофесійні судці (присяжні/народні засідателі).

10.Прокурор виносить державне звинувачення з кримінальних справ у суді. 11.До компетенції прокурора належать: ведення попереднього слідства,

нагляд за діяльністю поліції і підтримання обвинувачення на головному засіданні суду у кримінальних справах.

12.Прокурори повинні виконувати вказівки з боку осіб, вищих за посадою.

4. Straftäter

Aufgabe 9. Strafmündigkeit

Was versteht man unter dem Begriff ,,Strafmündigkeit"?

Kreuzen Sie an.

-Die Bestrafung von Menschen über 18 Jahren

-Die Strafe, die man für ,,Mundraub" (Diebstahl aus Hunger) bekommt

-Das Alter, ab dem man für seine Straftaten verantwortlich gemacht werden kann

a)Lesen Sie folgenden Text.

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Strafmündigkeit von Kindern

Jugendliche rauben, Heranwachsende bilden Banden, schon Kinder stehlen und begehen Gewalttaten. Im vergangenen Jahr ermittelte die Polizei bundesweit gegen 130 000 tatverdächtige Kinder unter 14 Jahren wegen Diebstahls, Körperverletzung oder anderer Delikte. Vor Gericht gestellt und bestraft werden können sie nicht, denn erst mit 14 Jahren sind sie strafmündig. Die Polizeigewerkschaft fordert nun, dass die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre herabgesetzt wird. Dann müssten auch Kinder damit rechnen, dass ihre Taten juristische Konsequenzen haben, zum Beispiel in Form von Verwarnungen, Verkehrsund Verhaltensunterricht, Entschuldigung bei Geschädigten bis zu Wiedergutmachungsleistungen in der Freizeit und geschlossene Unterbringung.

b)Worum geht es in dem Text? Fassen Sie kurz zusammen. Es geht hier um folgendes Problem: ...

In dem Text wird die Problematik von ... angesprochen, Dabei wird erwähnt, dass ...

Hier wird gefordert, dass ...

c)Meinungen. Überfliegen Sie die Stellungnahmen verschiedener Personen. Wer ist positiv, wer ist negativ gegenüber der Forderung ,,Strafmündigkeit ab 12 Jahren" eingestellt?

Edith Bothur, Filialleiterin eines Schreibwarengeschäfts

Ich finde das richtig. Die Kriminalität unter Heranwachsenden beschränkt sich ja nicht mehr auf den Diebstahl von Bleistiften. Aber eine Verurteilung durch das Gericht reicht nicht – für ganz schwere Fälle muss auch eine Unterbringung in einem geschlossenen Heim infrage kommen. Vor Jahren habe ich selbst einen Jungen beim Ladendiebstahl erwischt. Der war so frech, dass mir die Hand ausgerutscht ist. Daraufhin sagte er: ,,Wenn ich dir im Dunkeln begegne, bringe ich dich um!" Der meinte das ernst.

Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes

Wer zwölfjährigen Kindern eine geschlossene Unterbringung zumutet, produziert das, was er verhindern will. Geschlossene Unterbringung ist pädagogisch absolut sinnlos und verschlimmert die Situation der Kinder. Für sie müssen die Jugendhilfe und die Schule Angebote unterbreiten, ihre Eltern brauchen Hilfe bei der Erziehung, z. B. müssen therapeutische Wohngemeinschaften angeboten werden. Straßensozialarbeit, spannende Freizeitangebote in den Stadtteilen, in denen sich Cliquen bilden, die Delikte begehen und folglich immer mehr in Schwierigkeiten geraten, sind notwendig. Die Kinder müssen Möglichkeiten zur Mitgestaltung haben, damit sie lernen, verantwortlich zu handeln.

Jenny und Inga, Schülerinnen, beide 13 Jahre alt

Wir sind für die Senkung des Strafmündigkeitsalters. Wenn man bedenkt, wie viele Jugendliche unter 14 schon Diebstähle begehen, andere Menschen erpressen und

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verletzen ist es notwendig, diese Jugendliche für ihre Tat zur Verantwortung zu ziehen. Wichtig ist, dass die Strafen in Form von Erziehung stattfinden und den Tätern bewusst gemacht wird, dass sie mit ihren Taten zwar Aufsehen unter Mitschülern erregen, aber dass die Folge ihrer Tat die Strafe ist.

Hans-Dieter Schwind, Professor für Kriminologie

Die1 4-Jahres-Grenze ist erst 1923 bei uns eingeführt worden. Bis dahin galt die Zwölf-Jahres Grenze. In Spanien beginnt die Strafmündigkeit bereits mit sechs Jahren, in England mit zehn Jahren. Das es nach 1945 bei der l4-Jahres-Grenze blieb, hat mit entwicklungspsychologischen Gründen zu tun, die gut belegt sind. In diesem Rahmen wird bei uns heute sogar die Heraufsetzung auf 16 gefordert (Schweden:15 Jahre). Das kam jedoch 1981 für die Justizminister der Länder als Lösung nicht in Betracht, weil dieses andere Extrem in der Bevölkerung keine Akzeptanz gefunden hätte. Man hat also mit den 14 Jahren einen Kompromiss geschlosen. Dabei sollte es bleiben.

d) Sammeln Sie die Forderungen und Argumente.

Name

Forderungen

Argumente

Edith Bothur

 

 

Heinz Hilgers

 

 

Jenny und Inga

 

 

Hans-Dieter Schwind

 

 

e) Ergänzen Sie zu den folgenden Nomen aus den vier Texten die Verben und ggf. die Präpositionen.

Präposition

Nomen

Verb

 

Angebote

unterbreiten

 

Delikte

 

 

Schwierigkeiten

 

 

Diebstähle

 

 

Verantwortung

 

 

Aufsehen

 

 

Betracht

 

 

Akzeptanz

 

 

einen Kompromiss

 

f) Umformung

Ersetzen Sie die kursiven Ausdrücke durch Nomen- Verb-Verbindungen.

Wenn Jugendliche plötzlich in schwierigen Situationen sind, kann es passieren, dass sie kriminell werden. Die Gesellschaft macht sie für ihre Taten

verantwortlich, auch wenn sie damit nur auf sich aufmerksam machen wollen. Manchmal wird den Jugendlichen dann angeboten, die Angelegenheit durch

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eine Wiedergutmachungsleistung oder Entschuldigung zu beenden. Für viele Menschen ist jedoch nur eine wirkliche Bestrafung jugendlicher Täter sinnvoll.

g)Lesen Sie noch einmal den Text. Diskutieren Sie über das Problem der Strafmündigkeit.

Aufgabe 10. Jugendliche und Kriminalität (Video).

Sehen Sie sich das Video an und sammeln Sie die Gründe für Verbrechen von den Jugendlichen.

Aufgabe 12. Kriminalität bei den Ausländern.

a) Lesen Sie den Text durch und wählen Sie die passenden Überschriften zu jedem Abschnitt.

Ausländerspezifische Straftaten

Deutschland

Statistiken

Fragestellung: Vergleich der in Deutschland Wohnenden

Methodische Probleme

Unergiebigkeit des Begriffspaars „Deutscher“ / „Nicht-Deutscher“

1.In Deutschland ist die Ausländerkriminalität ein kriminologischer Begriff, der sich auf Straftaten bezieht, die von Nichtdeutschen im Sinne von Art. 116 GG begangen werden.

2.Aus dem relativ hohen Anteil von Ausländern unter den Tatverdächtigen, den Verurteilten und den Strafgefangenen (s.u.) ziehen viele die Schlussfolgerung, dass Ausländer generell eine stärkere Neigung als Deutsche dazu hätten, Straftaten zu begehen. Bei der Auswertung der Statistiken sind allerdings einige methodische Probleme zu beachten:

3.Wenn man die deutsche mit der ausländischen Wohnbevölkerung in Deutschland vergleichen will, dann müssen Straftaten aus der Statistik herausgefiltert werden, die von ausländischen Touristen, Durchreisenden oder sich aus anderen Gründen nur vorübergehend in Deutschland aufhaltenden Menschen verübt werden. Insbesondere die Verbrechen von Angehörigen der organisierten Kriminalität fallen in diese Kategorie, die zwischen einem Viertel und einem Drittel der von Ausländern begangenen Straftaten ausmacht. 12,6 Prozent der ausländischen Tatverdächtigen gehörten 2006 zu der von keiner Statistik erfassten Gruppe der Ausländer, die sich illegal in Deutschland aufhielten. Aus der Statistik herauszufiltern sind auch Fälle, in denen Menschen in Deutschland Opfer von Straftaten werden, die vom Ausland aus begangen werden (z.B. in Form von Computerkriminalität, die durch ausländische Server ermöglicht wird). Auffällig ist, dass 2007 nur 17,3 Prozent der nichtdeutschen Tatverdächtigen der Kategorie „Arbeitnehmer― angehörten.

4.Herauszufiltern sind ferner Straftaten, die von Deutschen (mangels Vorteilen eines Verstoßes gegen Gesetze) nur selten begangen werden. So ist bei Statistiken zu

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prüfen, ob sie Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz, das Asylverfahrensgesetz und das Freizügigkeitsgesetz der EU berücksichtigen. Solche Straftaten werden fast ausschließlich durch Ausländer begangen. Bei 17,5 % (2005: 16,6 %) aller nichtdeutschen Tatverdächtigen wurde 2006 wegen Verstoßes gegen das Aufenthalts- , das Asylverfahrensund das Freizügigkeitsgesetz/EU ermittelt. Der hohe Anteil von Ausländern am Delikt Urkundenfälschung (40 Prozent) steht oft im Zusammenhang mit dem Wunsch, sich eine Grundlage für einen Aufenthalt in Deutschland zu verschaffen (diese Grundlage besitzen Deutsche durch ihren Inländerstatus von vornherein).

5. Um die These verifizieren zu können, dass Ausländer eher als Deutsche zu kriminellem Verhalten neigen, muss zusätzlich der Effekt des sozialen Status berücksichtigt werden. Ausländer gehören im Vergleich zu Deutschen sehr viel häufiger einkommensschwachen und in prekären Verhältnissen lebenden Bevölkerungsschichten an, die auch bei Deutschen zu einer verstärkten Neigung zur Kriminalität führen. Der Versuch, eine gescheiterte Integration im Anschluss an eine Zuwanderung nach Deutschland durch Zahlen der Kriminalstatistik zu veranschaulichen, wird auch dadurch erschwert, dass die Gruppe nicht integrierter jugendlicher Spätaussiedler in der Statistik unter der Rubrik „deutsche Straftäter― berücksichtigt wird und dass jeder Ausländer, der eingebürgert wird, von der Rubrik

„Nicht-Deutsche― in die Rubrik „Deutsche― umgebucht wird. Über die Frage, ob man künftig in amtlichen Statistiken einen möglichen Migrationshintergrund deutscher Staatsangehöriger erfassen solle, entbrannte im Januar 2009 ein politischer Streit. In einem Pilot-Projekt geht 2009 der Sozialwissenschaftliche Dienst (SWD) der Zentralen Polizeidirektion (ZPD) Niedersachsen der Frage nach, ob in Celle, Oldenburg und in anderen niedersächsischen Orten lebende Kurdischstämmige eher zu Straftaten neigen als nicht-kurdischstämmige Einwohner der untersuchten Städte.

6. Im statistischen Vergleich zeigt sich, dass der Anteil der Ausländer, die einer Straftat verdächtigt werden (Tatverdächtige), deutlich höher ist, als es entsprechend ihrem Anteil an der Wohnbevölkerung zu erwarten wäre.

Anteil ausländischer Tatverdächtiger bei verschiedenen Verbrechenskategorien Quelle: Statistisches Bundesamt

Deliktgruppe

Aufklärungsrate

 

Anzahl

 

davon

 

in %

Bevölkerungsant

 

 

 

 

 

Straftaten

 

Ausländer

 

 

 

 

 

 

 

Mord und Totschlag

95,5 %

5.889

 

1.457

24,7 %

 

Körperverletzung

83,2 %

159.512

 

38.128

23,9 %

 

Vergewaltigung

82,9 %

6.868

 

2037

29,7 %

 

 

 

Diebstahl

29,7 %

536.198

 

111.807

20,9 %

8,8%

 

Raub, räub.

51,5 %

33.988

 

9786

28,8 %

 

Erpressung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbrechen gegen die

57,9 %

11.859

 

1.507

12,7 %

 

Umwelt

 

 

 

 

 

 

 

 

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b)Beschreiben Sie die Grafik aus dem 6. Abschnitt des Textes. Benutzen Sie dabei folgende Klischees:

Eine Grafik beschreiben

Einleitung.

Die Grafik zeigt… / informiert über / gibt Informationen über… / stellt … dar.

Die Angaben erfolgen in Prozent.

Hauptpunkte beschreiben

Auffällig / Bemerkenswert / Interessant ist, dass … Die Meisten … / Die Wenigsten ...

An erster Stelle … / Am unterster (letzterer) Stelle steht (sieht man) … Am wichtigsten …

Im Vergleich zu … / Im Gegensatz zu … / Vergleichen mit … Ungefähr die Hälfte …

Die Grafik unterscheidet …

Man kann deutlich sehen, dass …

Die Zahl der … ist wesentlich / erheblich höher als …

c)Übersetzten Sie die Sätze!

1.З огляду на відносно велику частку іноземців серед підозрюваних, можна зробити висновок, що іноземні громадяни більш схильні скоювати злочини ніж німці.

2.Але для правильної статистики потрібно відфільтровувати злочини скоєні туристами та мандрівниками від тих, що були вчинені іноземними громадянами, які постійно перебувають у Німеччині.

3.Для точної перевірки гіпотези про те, що більшість злочинців у Німеччині – іноземці, слід брати до уваги і проблему соціального статусу.

4.Низький рівень доходу і важкі умови життя – одні з причин, що призводять до підвищеної схильності до злочину.

5.Ще одна проблема статистики полягає в тому, що іноземці-злочинці з німецьким громадянством класифікуються як німецькі злочинці.

Aufgabe 13. Berliner Ausländerkriminalität (Video)

a)Schauen Sie sich das Video an und sammeln Sie die Informationen über kriminelle Jugendliche: Name, Abstammung, Lebensbedingungen, Charakter, Gründe für die Gewalt.

b)Diskutieren Sie in der Gruppe: Was meint man unter Kultur der Gewalt?

5. Organisierte Kriminalität

Aufgabe 14. Lesen Sie einen von unten angegebenen Texte und fassen Sie ihn kurz zusammen. Dabei verwenden sie folgende Redemittel:

Zusammenfassungen

Informationen

Zusammenfassungen

einleiten

wiedergeben

abschließen

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