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Wie wird der Bundeskanzler gewählt?

Wie wird der rechtliche Konflikt gelöst, wenn Bundesregierung und Bundestag in einen schweren Konflikt geraten?

Berichten Sie über die Fälle der Auflösung des ukrainischen Parlaments.

Bundesregierung

Die Regierung in der Demokratie befasst sich einerseits mit der Leitung und

Überwachung des Rechtsvollzugs, andererseits mit dem Entwurf und der Gestaltung der inneren und äußeren Verhältnisse des politischen Gemeinwesens.

Kennzeichnend ist die Gleichzeitigkeit von politischer Führung (Zukunftssicherung) und Verwaltungsführung (Bestandssicherung). Zu den Regierungsfunktionen zählen:

Informationsbeschaffung (durch Verwaltung, externe Beratung);

Vorbereitung und Planung von Entscheidungen in technischer und politischer

Hinsicht,

Entscheidung in Angelegenheiten allgemeiner innenund außenpolitischer, wirtschaftlicher, finanzieller, sozialer und kultureller Bedeutung;

 

 

Bundesregierung

 

 

 

Bundeskanzler

 

Bundes-

 

 

Staats-

 

 

kanzleramt

 

 

minister für

 

 

Chef

 

 

Angelegenheit

 

 

 

en der neuen

 

 

 

Länder

Nachrichten-

 

Kanzleibüro

Statsminister

dienste des

 

 

für Angelegen-

 

 

Bundes

 

 

heiten der

 

 

 

Kultur und der

 

 

 

Medien

Presseund

 

Bundeskabinett

Gesetzesund

Informa-

 

 

Verordnungs-

tionsamt

 

 

entwürfe,

Sprecher der

 

 

Finanzund

Bundes-

 

 

Haushalts-

regierung

 

 

planung,

 

 

 

Personalien,

 

 

 

Berichte,

 

 

 

Stellung-

 

 

 

nahmen

 

 

Kabinettsausschüsse

 

 

 

Ständige und Ad-hoc-Ausschüsse

 

 

 

93

 

 

 

 

 

zur ministeriellen Abstimmung (Referenten-, Abteilungsleiterund Staatssekretärsebene

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auswärtiges Amt

BM der

BM der Justiz BM der Vertei-

 

 

BM des Inneren

BM für Bildung

(AA)

Finan-zen

 

(BMJ)

 

digung

 

 

(BMI)

und Forschung

 

(BMF)

 

 

 

(BMVg)

 

 

 

(BMBF)

BM für Familie,

BM für

BM für

BM für Verbraucher-

 

 

BM für Verkehr,

BM für

BM für wirt-

 

Senioren,

Gesundheit

Umwelt,

schutz, Ernährung und

Bauund Wohn-

Wirtschaft

schaftliche

Frauen und

und soziale

Natur-

Landwirtschaft

ungs-

und Arbeit

Zusam-

Jugend

Sicherung

schutz und

(BMVEL)

wesen

(BMWA)

menarbeit

(BMFSFJ)

(BMGS)

Reaktor-

 

 

 

 

(BMVBW)

 

und

 

 

sicherheit

 

 

 

 

 

 

Entwick-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

lung

Quelle: Organisationsplan des Bundeskanzleramts, 15. Wahlperiode

Entscheidungsvollzug, dessen Leitung und Kontrolle.

Regieren als politische Führung bedeutet Herrschaft. Wer politisch führt, gibt die Ziele vor, bestimmt die Mittel, mit denen die Ziele erreicht werden sollen, und setzt sie ein.

Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern, die zusammen das Bundeskabinett bilden.

Der Kanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten von der Mehrheit des Parlaments gewählt (Art. 63 Abs 1 GG). Der Kanzler schlägt dem Präsidenten die Bundesminister zur Ernennung vor (Art. 64 GG) und ernennt seinen Stellvertreter (Vizekanzler).

Von der legalen Regierungsbildung ist die faktische zu unterscheiden. Faktisch handelt es sich beim Kanzlervorschlag des Präsidenten in der Regel um den Wahlsieger der Mehrheitsfraktion und bei den Bundesministern um das Führungspersonal der jeweiligen Koalitionsparteien.

Geraten Bundesregierung und Bundestag in einen schweren Konflikt, sieht die Verfassung zwei Lösungswege vor:

Die Mehrheit des Bundestags spricht das Misstrauen aus und wählt im gleichen Zug einen neuen Kanzler, woraufhin der Bundespräsident den amtierenden Kanzler entlässt und den neuen ernennt (konstruktives Misstrauensvotum, Art. 67 GG),

Die Mehrheit des Bundestags spricht dem Kanzler auf dessen Antrag das Vertrauen nicht aus. Dann kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Kanzlers binnen 21 Tagen den Bundestag auflösen und Neuwahlen herbeiführen (Art. 68 GG).

1972 wurde erstmals ein konstruktives Misstrauensvotum gegen Bundeskanzler W. BRANDT versucht. Der Opposition von CDU/CSU fehlten jedoch zwei Stimmen zur Neuwahl.

Aufgabe 35. Lesen Sie den folgenden Text. Beantworten Sie die Fragen nach dem Lesen:

◊ Was darf der Bundespräsident genehmigen?

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Worin besteht das Kanzlerprinzip?

Wie können die Bundesminister missbilligt werden?

Was sind die zentralen Aufgaben des Kanzlers?

Worin besteht das Ressortprinzip?

Wer entscheidet über Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern?

Wer von den Bundeskanzlern hat am längsten regiert?

Bundeskanzler

Die Bundesregierung ist ein selbstständiges oberstes Verfassungsorgan. Sie gibt sich eine eigene Geschäftsordnung, die vom Bundespräsidenten genehmigt werden muss.

KONRAD ADENAUER LUDWIG ERHARD KURT GEORG KIESINGER WILLY BRANDT

HELMUT SCHMIDT HELMUT KOHL GERHARD SCHRÖDER ANGELA MERKEL

Der Bundeskanzler „bestimmt die Richtlinien der Politik― (Art. 65 GG), leitet die Geschäfte der Bundesregierung und trägt die Regierungsverantwortung gegenüber dem Parlament (Kanzlerprinzip).

Da in Deutschland aufgrund des Wahlsystems Mehrparteienregierungen üblich sind, spielen Koalitionsvereinbarungen eine nicht geringe Rolle beim Gebrauch der Richtlinienkompetenz. Die Bundesminister sind dem Kanzler gegenüber verantwortlich und über ihn indirekt auch dem Parlament, das sie nicht abwählen, aber missbilligen kann.

Zentrale Aufgaben des Kanzlers sind die Verteilung der ministeriellen

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Geschäftsbereiche (Zuständigkeitsverteilung) und die Koordination der Einzelpolitiken. Die in der Verfassung festgelegten Führungskompetenzen (Art. 65 GG) kombinieren Einzelführung und Kollegialsystem.

Im Rahmen der Richtlinien des Kanzlers (Kanzlerprinzip) leitet jeder Minister sein Ressort selbstständig und in eigener Verantwortung (Ressortprinzip).

Über Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern entscheidet die Bundesregierung (Kollegialbzw. Kabinettsprinzip).

Lediglich KONRAD ADENAUER hat eine Kanzlerdemokratie durchzusetzen vermocht. Er duldete keine größere ministerielle Eigenmacht. Die folgenden Kanzler haben stärker in kollegialer Führung regiert.

Regierungszeiten bisheriger Bundeskanzler

KONRAD ADENAUER (1876 –1967)

1949 –1963

LUDWIG ERHARD (1897–1977)

1963–1966

KURT GEORG KIESINGER (1904 –1988)

1966 –1969

WILLY BRANDT (1913–1992)

1969 –1974

HELMUT SCHMIDT (1918)

1974 –1982

HELMUT KOHL (1930)

1982 –1998

GERHARD SCHRÖDER (1944)

1998 – 2005

ANGELA MERKEL (1954)

2005 –

Aufgabe 36. Lesen Sie den folgenden Text. Beantworten Sie die Fragen nach dem Lesen:

Von wem werden die Ministerien geleitet?

Was tun parlamentarische Staatssekretäre?

Wie gliedern sich die Ressorts?

Was übernimmt in Koalitionsregierungen der Führer der kleineren Partei?

Bundesministerien

Ministerien sind die obersten Bundesbzw. Landesbehörden, Minister die

verantwortlichen Vorgesetzten aller Mitarbeiter, auch nachgeordneter Behörden. Zwischen dem Minister und den Mitarbeitern stehen die politischen Beamten

(Staatssekretäre, einzelne leitende Beamte). Parlamentarische Staatssekretäre halten Kontakt zum Parlament. Die Ressorts gliedern sich in die fünf klassischen Ministerien des Äußeren und Inneren, der Verteidigung, Finanzen und Justiz und in die vor allem aus dem Innenressort hervorgegangenen Ministerien für Kultur, Wirtschaft, Landwirtschaft und Soziales, ergänzt um Ministerien für moderne Aufgabenstellungen (Verkehr, Frauen, Forschung, Gesundheit, Umwelt, Entwicklung).

In Koalitionsregierungen übernimmt traditionellerweise der Führer der kleineren Partei das Auswärtige Amt und die Rolle des Vizekanzlers. Der Finanzminister hat eine herausgehobene Stellung, da er für den Haushalt und die Ausgaben der Regierung verantwortlich ist. Der Justizund der Innenminister prüfen jedes Gesetz auf seine Verfassungsund Rechtsförmigkeit.

96

Aufgabe 37. Wie heißt das Gegenteil? Finden Sie Antonyme ohne Präfix un-.

die meisten

 

wenigsten Wähler

1.

ein überraschendes

 

…......................... Wahlergebnis

2.

ein knappes

 

…......................... Wahlergebnis

3.

eine hohe

 

…......................... Wahlbeteiligung

4.

ein spannender

 

…......................... Wahlkampf

5.

ein bedeutender

 

…......................... Unterschied

6.

eine genaue

 

…......................... Vorhersage

7.

großes Interesse

 

…......................... zeigen

8.

ein unsinniges

 

…......................... Argument

Aufgabe 38. Lesen Sie den folgenden Text. Beantworten Sie die Fragen nach dem Lesen:

Worum geht es bei der Mitwirkung an der Gesetzgebung?

Was bedarf der Zustimmung des Bundesrates? Was sind die Folgen?

Was bleibt als letzte Möglichkeit, wenn alle Verhandlungen scheitern?

Wie können Ressortegoismen der Länder in die Gesetzgebung des Bundes einfließen?

Wo vollzieht sich die Arbeit des Bundesrats?

Was vermitteln die Landesregierungen?

Bundesrat

Der Bundesrat nimmt die Interessen der Bundesländer in der Bundesrepublik wahr. Er ist Verfassungsorgan des Bundes. „Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der

Europäischen Union mit― (Art. 50 GG). Bei der Mitwirkung an der Gesetzgebung geht es vor allem darum, gemeinsame Länderinteressen zu vertreten, z. B. eine für die Länder günstige Verteilung der Steuern zwischen ihnen und dem Bund. Nahezu alle wichtigen Gesetze der Bundesregierung bedürfen inzwischen der Zustimmung des Bundesrates. Dadurch stieg seine Möglichkeit, die Bundesregierung zu kontrollieren. Zugleich stieg aber auch der politische und administrative Aufwand, Kompromisse zwischen unterschiedlichen Interessen von Bundesregierung und Bundesrat zu finden.

Wenn alle Verhandlungen scheitern, bleibt als letzte Möglichkeit, Differenzen im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag (je 16 Mitglieder) auszugleichen. Oppositionsmehrheiten im Bundesrat versuchen, wichtige Gesetze der Bundesregierung aufzuhalten, manchmal zu blockieren.

Die zahlreichen Rechtsverordnungen (z. B. zur Verkehrsregelung) und die Verwaltungsvorschriften (z. B. zur Durchführung der Steuererhebung) bedürfen der Zustimmung des Bundesrats. Auf diesem Weg können Erfahrungen und Sachverstand der Länderverwaltungen – aber auch ihre Ressortegoismen – in die Gesetzgebung des Bundes einfließen.

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Wie im Bundestag vollzieht sich die Arbeit des Bundesrats vor allem in Ausschüssen, deren Arbeitsgebiete der ministeriellen Ressorteinteilung entsprechen.

Als zweite Kammer neben der ersten Kammer, dem Bundestag, ist der Bundesrat in der Welt einzigartig. Er setzt sich aus Mitgliedern der Landesregierungen zusammen (Exekutivföderalismus), nicht aus direkt gewählten Vertretern der Landesbevölkerungen.

Der Bundesrat steht in deutscher Verfassungstradition. Seine Mitglieder müssen in einem Landeskabinett Sitz und Stimme haben. Neben den Ministerpräsidenten der 13 Flächenstaaten und den Bürgermeistern der drei Stadtstaaten und ihren Ministern oder Staatssekretären für Bundesangelegenheiten kommen als Bundesratsmitglieder die etwa 180 Regierungsmitglieder aller Länder in Betracht.

Anlässlich der Deutschen Vereinigung legte man im Bundesrat folgende Sitzund Stimmenzahl fest: Jedes Land erhält mindestens drei Sitze und Stimmen:

bei mehr als zwei Mio. Einwohnern vier Sitze und Stimmen;

bei mehr als sechs Mio. Einwohnern fünf Sitze und Stimmen;

bei über sieben Mio. Einwohnern sechs Sitze und Stimmen (Art. 51 Abs. 2 GG). Jede Landesregierung muss ihre Stimmen einheitlich abgeben. Da Regierungs-

und nicht Parlamentsmerkmale dominieren, wird vom Bundesrat auch als „zweiter Regierung― und weniger als „zweiter Kammer― gesprochen.

Die Landesregierungen sind mit eigenen Dienststellen, den Landesvertretungen und Bevollmächtigten, in Berlin am Sitz von Bundestag, Bundesregierung und Bundespräsident vertreten. Sie vermitteln Informationen und Interessen der Länder an die Verfassungsorgane des Bundes und übermitteln umgekehrt deren Äußerungen an ihre Landesregierungen.

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Aufgabe 39.

Hören Sie sich den Beitrag "Hauptstadt Berlin" an und stellen Sie fest, ob die Aussagen richtig oder falsch sind. Sie hören den Text von der CD nur einmal.

1.Berlin hat jahrhundertelange Erfahrungen als Ort der Politik, Verwaltung und der Landesrepräsentation – als Residenzstadt der Staufer (1470 n 1918)

2.Die Frage des Sitzes von Parlament und Regierung wird nach der Herstellung der Einheit der BRD entschieden.

3.Die Entscheidung für den Umzug von Bonn nach Berlin fiel denkbar knapp im Bundestag am 20. Juni 1991 nach einer großen Bundestagsdebatte.

4.Zur Abstimmung standen nicht nur zwei Staaten, sondern auch konkurrierende Vorstellungen über ein zentrales nationales Symbol.

5.Ein zwischen dem Bund und den Ländern Berlin und Brandenburg 1992 vereinbarter Hauptstadtvertrag regelt den für den Regierungssitz notwendigen Stadtumbau.

6.Um das Brandenburger Tor herum entstand ein neues Parlamentsviertel, allerdings sind die meisten Ministerien in Umund Ausbauten vorhandener Gebäude in der Stadtmitte eingezogen.

7.Für den Statusverlust wurde Bonn zudem 1994 im Berlin/Bonn-Gesetz materiell abgefunden. Bonn trägt seitdem den Titel Bundesstadt.

8.Die meisten der 145 in Bonn akkreditierten Auslandsvertretungen sind mittlerweile nach Berlin gezogen, wobei viele Staaten an ihren historischen Standort zurückkehrten

9.Nach 1945 hatten andere Städte das privatwirtschaftliche „Erbe Berlins― angetreten.

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10.Das vereinte Berlin ist darauf verwiesen, sein hauptstädtisches Profil als politisch-administratives Zentrum Gesamtdeutschlands in Verbindung mit dem kulturellen Sektor und öffentlichen Dienstleistungen destruktiv zu entwickeln.

Partizipien und Adjektive als Nomen

Als Nomen gebrauchte Partizipien und Adjektive werden wie Adjektive dekliniert. Besonders deutlich wird dies beim Gebrauch unterschiedlicher Artikel: der Abgeordnete – ein Abgeordneter.

Ergänzen Sie das Adjektiv als Nomen. Achten Sie auf den Kasus.

Der Erste, der fertig ist, bekommt eine Belohnung. (erst-)

1.Louis Braille entwickelte 1825 eine Schrift für …..................... . (blind)

2.Sie liebt ihre Arbeit mit dem/den …................ . (krank)

3.Die meisten ….......... bereiteten den ….................. einen herzlichen Empfang. (einheimisch, fremd)

4.Er ist kein Schwede, er ist ein …..................... . (deutsch)

5.Der Bürgermeister bedankte sich bei den ….................... für ihren Einsatz.

(freiwillig)

6.Alle außer dem ….................... wohnen jetzt in der Stadt. (jüngst-)

7.Trinkst du ein ….................. oder ein …...................... ? (hell, dunkel) (es handelt sich um Bier.)

8.Der Boxer landete den Treffer mit seiner ….................. . (links)

Aufgabe 40. Lesen Sie den folgenden Text. Beantworten Sie die Fragen nach dem Lesen:

Was beinhaltet Repräsentation nach innen und nach außen?

Welche Amtshandlungen erfüllt der Bundespräsident?

Was darf in Krisen zwischen Regierung und Parlament geschehen?

Wie und für wie lange wird der Bundespräsident gewählt?

Beschreiben Sie die Sitzverteilung der 15.Bundesversammlung.

Wie kann der Bundespräsident politisch-moralisch und mäßigend im Streit zwischen Verfassungsorganen wirken?

Wie kann er in der Öffentlichkeit auftreten?

Berichten Sie über die Amtszeiten der deutschen Bundespräsidenten.Wer hat am längsten das Amt bekleidet?

Bundespräsident

Der Bundespräsident repräsentiert als Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland die Einheit des Staates nach innen und außen. Der Repräsentation nach innen dienen öffentliche Auftritte, Reden, Besuche in den Bundesländern und nach außen die Empfänge ausländischer Staatsgäste sowie eigene Staatsbesuche im Ausland. Der Bundespräsident vertritt die Bundesrepublik völkerrechtlich, so durch

100

Vertragsunterzeichnungen sowie die Beglaubigung und den Empfang von Botschaftern und Gesandten.

Der Bundespräsident wirkt an der Regierung mit, allerdings im Vergleich zum Reichspräsidenten der Weimarer Republik nur mit geringen politischen Kompetenzen. Seine Amtshandlungen müssen vom Kanzler oder von Fachministern gegengezeichnet werden. Der Bundespräsident:

unterschreibt und verkündigt Gesetze, im gegebenen Fall den Gesetzgebungsnotstand und den Verteidigungsfall;

hat das Recht, den Bundeskanzler zur Wahl vorzuschlagen,

ernennt und entlässt den gewählten Kanzler, Bundesminister, Bundesrichter und -beamte, Offiziere und Unteroffiziere;

entscheidet über Begnadigungen.

Der Bundespräsident erhält besonderes politisches Gewicht in Krisen zwischen Regierung und Parlament. Er kann dann auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag auflösen.

Der Bundespräsident wird nicht direkt vom Volk, sondern von einer eigens dafür zusammentretenden Bundesversammlung für fünf Jahre gewählt.

Der Bundespräsident hat in der praktischen Politik keine gestaltende und leitende, sondern eine pflegende Aufgabe. Er hat die Geltung der Verfassung insbesondere bei der Gesetzgebung, der Regierungsbildung und Parlamentsauflösung zu beachten, wirkt politisch-moralisch und mäßigend im Streit zwischen Verfassungsorganen.

Auch in der Öffentlichkeit kann er Ratschläge oder Aufforderungen erteilen – wie der ehemalige Präsident ROMAN HERZOG zu einem „Ruck nach vorn― in seiner 1997 gehaltenen „Berliner Rede―. Jeder der bisherigen Bundespräsidenten hat sein Amt in eigener Weise und mit eigenen Akzenten geführt. Einige, wie GUSTAV HEINEMANN und RICHARD VON WEIZSÄCKER, haben ihre politische Autorität durch öffentliche Reden gewonnen.

THEODOR HEUSS RICHARD VON WEIZSÄCKER JOHANNES RAU HORST KÖHLER JACHIM GAUCK

THEODOR HEUSS (1894–1963)

1949–1959

HEINRICH LÜBKE (1894–1972)

1959–1969

GUSTAV HEINEMANN (1899–1976)

1969–1974

WALTER SCHEEL (1919)

1974–1979

KARL CARSTENS (1914–1992)

1979–1984

101

RICHARD VON WEIZSÄCKER (1920)

1984–1994

ROMAN HERZOG (1934)

1994–1999

JOHANNES RAU (1931)

1999–2004

HORST KÖHLER (1943)

2004 –2010

CHRISTIAN WULFF

2010–2012

JOACHIM GAUCK

2012–

Aufgabe 41. Lesen Sie den folgenden Text. Prägen Sie sich die unterstrichenen Wörter ein. Beantworten Sie die Fragen nach dem Lesen:

Wann erreichen politische Entscheidungen den Bürger?

Was ist die Verwaltung nach M.Weber?

Welche Verwaltungsebenen werden in Deutschland unterschieden?

Verwaltung

Politische Entscheidungen erreichen den Bürger erst dann, wenn sie von der Verwaltung vollzogen werden. Die Verwaltung vollzieht die Fülle öffentlicher Aufgaben und bestimmt damit in starkem Maße das Profil des politischen Gemeinwesens. In der pluralistischen Demokratie schließt das ein, zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen Interessen abzuwägen, Konflikte zu schlichten sowie administrative und politische Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln.

Verwaltung ist nach MAX WEBER zugleich Herrschaft im Alltag und Dienstleistung. Aus der in vorindustrieller Zeit dominierenden Ordnungsverwaltung haben sich seit Mitte des 19. Jh. verschiedene Verwaltungsaufgaben herausgebildet.

In Deutschland sind drei voneinander unabhängige Verwaltungsebenen zu unterscheiden: die des Bundes, der Länder und der Kommunen einschließlich der Gemeindeverbände. Es gibt keinen gemeinsamen Instanzenweg. Die sachlichen Zuständigkeiten sind über die drei Verwaltungsebenen verteilt.

Aufgabe 42. Bilden Sie sinnvolle Komposita. Finden Sie den richtigen Artikel.

-mann -bild -sicherheitsdienst -anwalt -bewältigung -interesse - streich -auffassung -bürgerschaft -lehrer -besuch -buch - geheimnis -hymne -angehörige -wissenschaft -oberhaupt -empfang-akt -unterricht -kasse -dienst -flagge -macht -grenze -amt -note -theater -eigentum -haushalt -schreibung -feind -sekretär

Geschichts-

Staats-

 

der Staatsmann, …

102

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