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20 Forstwirtschaft

Die Wald- oder Forstwirtschaft als Teil der Volkswirtschaft bezieht sich auf das planmäßige Handeln des wirtschaftenden Menschen im Walde. Ziel dieser Handlungen sind heute neben der Rohstofferzeugung auch das Erbringen immaterieller Leistungen wie die Erhaltung der Wälder, insbesondere als Schutz- und Erholungsraum.

Die Ziele der Forstwirtschaft können regional und über die Zeit hinweg stark variieren. In Mitteleuropa hat sich nach jahrhundertelanger Übernutzung vor dem Beginn des 19. Jahrhunderts die nachhaltige Form der Holznutzung unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Bedürfnisse durchgesetzt.

Alle Aspekte der Forstwirtschaft zu berücksichtigen ist eine große Herausforderung für die Wissenschaft und Praxis des Waldbaus und der Forstpolitik. Hierbei kommt es darauf an, den Wald so zu bewirtschaften, dass seine Funktionen als Rohstoffquelle und als Grundlage für den Arten-, Boden-, Klima- und Wasserschutz sowie für Freizeit und Erholung der Bevölkerung nachhaltig aufrechterhalten werden.

Im Zuge von internationalen Prozessen wurde nachhaltige Waldbewirtschaftung definiert als

„die Behandlung und Nutzung von Wäldern auf eine Weise und in einem Ausmaß, das deren biologische Vielfalt, Produktivität, Verjüngungsfähigkeit, Vitalität sowie deren Fähigkeit, die relevanten ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Funktionen gegenwärtig und in der Zukunft auf lokaler, nationaler und globaler Ebene zu erfüllen gewährleistet, ohne anderen Ökosystemen Schaden zuzufügen.“ (Europäische Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa (MCPFE) in der Helsinki-Resolution H1, „Allgemeine Leitlinien für die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder Europas", 1993)

Der Waldbau erfordert ein ständiges Abwägen zwischen ökonomischen und ökologischen Interessen, um die unterschiedlichen Ansprüche an den Wald berücksichtigen zu können. Das Zusammenführen und Vernetzen von sozio-ökonomischen, ökologischen und technischen Erkenntnissen ist demnach eine wichtige Aufgabe des Waldbaus.

In dieser in Europa anerkannten Definition kommen die vielen Funktionen des Waldes und das Streben nach nachhaltiger Entwicklung von Natur und Wirtschaft zum Ausdruck. Die waldbauliche Tätigkeit umfasst dabei die zielorientierte Planung, Entscheidung und Umsetzung im Bereich der Erneuerung, Pflege und Sanierung von Waldökosystemen bei gleichzeitiger Betrachtung ökologischer, sozioökonomischer und technischer Erkenntnisse. Die Forstwirtschaft kann dabei die nachhaltige Behandlung und Nutzung der Wälder sicherstellen.

Nach katastrophalen Waldzerstörungen in Mitteleuropa im Mittelalter durch Übernutzung der Wälder entwickelte sich der Grundsatz der forstlichen Massennachhaltigkeit: Man entnehme dem Wald nicht mehr Holzmasse, als gleichzeitig nachwächst (s. a.: Geschichte des Waldes in Mitteleuropa). Nachfolgenden Generationen sollen mindestens vergleichbare, wenn nicht bessere Nutzungsmöglichkeiten überlassen werden. Die Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung wurde schon im 19. Jahrhundert auf ökologische und später soziale Nachhaltigkeit ausgedehnt. Seit Mitte der 1990er mündet dies in Zertifizierungen (Siehe auch: FSC, PEFC).

Deutschland hat ca. 10,7 Mio. ha Wald (~30 % der Gesamtfläche). Davon werden 9 Mio. ha durch ca. 28.000 Forstbetriebe und 1,5 Mio. ha durch ca. 230.000 landwirtschaftliche Betriebe bewirtschaftet. (Quelle: Statistisches Bundesamt (Datenreport 2004))

Die Bundeswaldinventur hat gezeigt, dass wir in Deutschland über enorme Holzvorräte verfügen - es wächst mehr Holz nach als wir nutzen. Holz ist eine sich selbst erneuernde Rohstoffquelle mit vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten und vielen Vorteilen für unsere Umwelt. Dies ist ein ökologisches und auch ökonomisches Potenzial, das es zu erschließen und zu nutzen gilt. Mit der gerade verabschiedeten Charta für Holz wurde das Ziel formuliert, die Nutzung einheimischer Hölzer in den nächsten zehn Jahren um 20 Prozent zu steigern, das ist ehrgeizig, aber mit vereinten Kräften machbar. - Renate Künast, zitiert aus dem Vorwort zur Kurzfassung der zweiten Bundeswaldinventur

Um die Funktionen des Waldes zu sichern, ist es wichtig, dass funktionierende Strukturen geschaffen werden. Dies obliegt den einzelnen Bundesländern mit eigenen Landeswaldgesetzen. Die Bundesgesetzgebung gibt hierbei nur den Rahmen mit dem Bundeswaldgesetz vor.

Der Staatswald ist in den meisten Ländern in einzelne Forstämter unterteilt. Diese wiederum bestehen aus einzelnen Revieren die eine Größe von ca. 1.500 bis 3.000 ha haben. Die Bewirtschaftung der Reviere wird von den Förstern (Dipl. Forstingenieur) durchgeführt.