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Кюнель С. Е. (экология).pdf
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20.Welche ökologischen Ziele verfolgt das Elektro-Gesetz?

Das oberste Ziel des Elektro-Gesetzes ist die Vermeidung von Abfällen aus elektrischen und elektronischen

Geräten, um damit zu einer Entlastung des Hausmülls von Schadstoffen und einem verbesserten Ressourcenschutz zu gelangen. Dieses Ziel umfasst

1.die Reduzierung von Abfällen durch das Recycling von Gerätebestandteilen und

2.die Reduzierung des Altgeräteaufkommens – also die Abfallvermeidung im ursprünglichen Sinne.

Die Menge an Elektro-Altgeräten ist in den vergangenen Jahren so schnell angewachsen wie keine andere Abfallart. Es gibt Schätzungen, nach denen von den insgesamt anfallenden Geräten bisher nur zwischen 10 und 35 Prozent verwertet wurden. Das ist eindeutig zu wenig.

Das Elektro-Gesetz soll hier Abhilfe schaffen: Es schreibt vor, dass Elektrogeräte nicht mehr (!) über den Restabfall entsorgt werden dürfen. Die Verwertung der verschiedenen Gerätebestandteile ist dabei genau geregelt. Auf diese Weise sollen die umweltschädlichen Bestandteile, wie z.B. die Schwermetalle, angemessen entsorgt und nutzbare Wertstoffe möglichst hochwertig verwertet werden (s. auch Frage 1 und 18). Ein wesentlicher Aspekt des neuen Gesetzes ist zudem die Herstellerverantwortung, d.h. die Entsorgung und Verwertung steht nun bei den Herstellern auf der Rechnung. Ziel ist es, dass die Hersteller nun auch bis ans Ende der Produktlebensdauer denken und nicht nur bis zum Verkauf. Somit sollen wieder Anreize geschaffen werden für hochwertige, demontierfreundliche und langlebige Geräte. Das Recycling allein jedenfalls macht kurzlebige Billig-Elektrogeräte noch nicht „grün”. Deshalb sollten Verbraucher bereits beim Einkauf auf die Qualität der Geräte achten.

http://www.duh.de/737.html

Nachtextaufgaben

1.Nach den Stichpunkten erzählen Sie den Text nach.

2.Formulieren Sie eine kurze Zusammenfassung.

3.Nennen Sie die häufigsten Fragen und Antworten.

4.Stellen Sie sich vor; Sie sind der/die deutsche Reporter/In und werden den deutschen Zuschauern vom Recycling der Elektrogeräte in Russland erzählen. Bereiten Sie einen Bericht vor.

5.Stellen Sie sich vor; Sie sind der/die russische Reporter/In und werden den russischen Zuschauern vom Recycling der Elektrogeräte in Deutschland erzählen. Bereiten Sie einen Bericht vor.

6.Vergleichen Sie die Entsorgung der Elektrogeräte in Russland und in Deutschland. Ziehen Sie ein Fazit.

7.Was glauben Sie, wie viel Geld und welche Dienste braucht man für die Entsorgung deren Art. Begründen Sie Ihre Meinung.

Text 59

Vortextaufgaben

1.Lesen Sie den Titel. Formulieren Sie Ihre Hypothesen, worum es sich im Text handelt.

2.Lesen Sie den Text.

3.Schreiben Sie die unbekannte Lexik aus dem Text heraus.

4.Teilen Sie den Text in sinnvolle Absätze. Schreiben Sie Stichpunkte zum Text.

Presse-Information 018/2006

24. März 2006: Elektrogesetz tritt in Kraft

ELEKTROSCHROTT IST VIEL ZU KOSTBAR FÜR DIE „TONNE”

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Kommunen nehmen Kühlschrank, Handy und Co. kostenlos zurück – auf die durchgestrichene Mülltonne achten

Am 24. März 2006 ist es soweit: Alte Elektrogeräte dürfen nicht mehr in den Hausmüll. Verbraucherinnen und Verbraucher können ausgediente Fernseher, DVD-Player, Mikrowellen oder Haartrockner stattdessen kostenlos bei den Sammelstellen der Städte und Gemeinden abgeben. Neue Elektrogeräte, die für private Haushalte bestimmt sind, tragen ab sofort ein klares Zeichen: Die „durchgestrichene Mülltonne”. Ältere Elektrogeräte ohne dieses Symbol – zum Beispiel der ausgediente Plattenspieler – dürfen ebenfalls nicht mehr in den Hausmüll. Wer dennoch sein altes Gerät über die Tonne entsorgt, muss mit Bußgeldern rechnen. Diese erheben die Kommunen. „Machen Sie mit”, appelliert der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA) Prof. Dr. Andreas Troge an die Bürgerinnen und Bürger. Denn das lohnt sich: Die Altgeräte gehen künftig über eigene Sammelsysteme an die Hersteller zurück, die den kostbaren Elektroschrott umweltgerecht verwerten und entsorgen. Dadurch können die Hersteller Kunststoffe und wertvolle Rohstoffe wie Gold oder Platin für neue Geräte zurück gewinnen. Dies schont Umwelt und Rohstoffe. Und es könnte nach Einschätzung des UBA bei steigenden Rohstoffund Energiepreisen neue Produkte – zum Beispiel einzelne Elektrogroßgeräte wie Waschmaschinen – für die Verbraucher auf Dauer günstiger machen. Denn für die Hersteller wird Vieles erneut verwendbar.

„Die getrennte Sammlung der Elektroaltgeräte ist ein richtiger Schritt zur dauerhaft umweltgerechten Kreislaufwirtschaft”, so UBA-Präsident Troge. Ein wichtiger Grund für die ab 24. März 2006 geltende Regelung des Elektround Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) ist, dass die Elektromüllberge in den vergangenen Jahren dreimal schneller wuchsen als die Menge des übrigen Siedlungsabfalls. Dies liegt vor allem an der immer kürzeren Nutzungsdauer für elektrische und elektronische Geräte. Jährlich fallen rund 1,8 Millionen Tonnen Elektroschrott an. Dieser enthält zum Teil erhebliche Mengen umweltund gesundheitsgefährdender Schadstoffe – zum Beispiel Schwermetalle, Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Asbest. Nur mit einer getrennten Sammlung lassen sich diese Schadstoffe aus dem Müllmüll ausschleusen und gezielt entsorgen. Zugleich ist es möglich, bis zu 80 Prozent der eingesetzten Materialien – wie Metalle, Edelmetalle und sortenreine Kunststoffe – wieder zu verwenden oder zumindest stofflich oder energetisch zu verwerten. Dies schont natürliche Ressourcen, denn die Gewinnung und Bereitstellung neuer Rohstoffe belastet zunehmend unsere Umwelt.

Die neue Regelung betrifft alle möglichen elektronischen und elektrischen Geräte – von der elektrischen Zahnbürste bis zum Heimsolarium, von der Waschmaschine bis zur Digitalkamera – egal wie alt. Neue Elektrogeräte tragen zur besseren Orientierung der Verbraucherinnen und Verbraucher folgendes Symbol:

Dessau, den 22.03.2006

Nachtextaufgaben

1.Nach den Stichpunkten erzählen Sie den Text nach.

2.Formulieren Sie eine kurze Zusammenfassung.

3.Werfen Sie die Elektrogeräte in den Hausmüll?

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4.Gibt es in Russland ElekroG?

5.Welche Ziele werden durch das ElektroG verfolgt?

6.Wo/An welchen Waren haben Sie solche Zeichen gesehen?

Text 60

Vortextaufgaben

1.Lesen Sie den Titel. Formulieren Sie Ihre Hypothesen, worum es im Text geht.

2.Lesen Sie den Text.

3.Schreiben Sie die unbekannte Lexik aus dem Text heraus.

4.Teilen Sie den Text in sinnvolle Absätze. Schreiben Sie Stichpunkte zum Text.

5.Schreiben Sie die Bedeutungen der folgenden Wörter heraus:

Inverkehrbringen

Beleihung

Vollzugsbehörde

Ahndung

Ordnungswidrigkeit

Tatbestand

ELEKTROUND ELEKTRONIKGERÄTEGESETZ – ELEKTROG*

Stand: 17.11.2006

(*Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektround Elektronikgeräten (Elektround Elektronikgerätegesetz - ElektroG vom 16. März 2005.)

Das „Elektrogesetz” dient als Grundlage,

Gesundheit und Umwelt vor giftigen Substanzen zu schützen,

die Abfallmengen durch Wiederverwendung oder Verwertung (Recycling) zu verringern und

den Schadstoffgehalt in neu konzipierten und produzierten Elektround Elektronikgeräten zu reduzieren.

Deutlich stärker als bisher sind die Hersteller und Importeure von Elektround Elektronikgeräten für den gesamten Lebensweg der von ihnen produzierten und in Verkehr gebrachten Geräte verantwortlich. Sie müssen diese auf eigene Kosten zurück nehmen und entsorgen. Dies gilt für die meisten Elektrogeräte aus privaten Haushalten, aber auch für Geräte, die in Industrie und Gewerbe zum Einsatz kommen.

Aktuelle Zuständigkeiten zum ElektroG: Rechtsund Fachaufsicht

Das Umweltbundesamt hat im Wege der Beleihung die mit dem ElektroG verbundenen Aufgaben auf die von Herstellern als Gemeinsame Stelle errichtete Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) übertragen. Die Beleihung birgt den Vorteil, dass die besondere Fachkompetenz der Beliehenen genutzt und die Vollzugsbehörden entlastet werden.

Die staatliche Verantwortung wird jedoch nicht vollständig abgegeben. Das Umweltbundesamt übt als Beleihende die Rechtsund Fachaufsicht über die EAR aus, um eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung sicherzustellen.

In dem Schaubild „Elektround Elektronikgerätegesetz – Steuerung der Altgeräte-Entsorgung in der Bundesrepublik Deutschland)” ist das Zusammenwirken der Akteure dargestellt.

Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Dem Umweltbundesamt wurde mit Wirkung vom 14. Juli 2006 die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 23 Abs. 1 Nummern 2, 4, 8 und 9 des Elektround

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Elektronikgerätegesetzes übertragen. Für die übrigen Tatbestände des § 23 ElektroG sind die Bundesländer zuständig.

Die vom Umweltbundesamt zu verfolgenden Tatbestände nach dem ElektroG betreffen die mangelnde oder nicht rechtzeitige Registrierung als Hersteller, das Inverkehrbingen von Geräten, ohne als Hersteller registriert zu sein, die mangelnde oder nicht rechtzeitige Abholung eines bereitgestellten Behältnisses mit Altgeräten sowie die mangelhafte oder nicht rechtzeitige Mitteilung zu den in Verkehr gebrachten Gerätemengen.

Nachtextaufgaben

1.Nach den Stichpunkten erzählen Sie den Text nach.

2.Formulieren Sie eine kurze Zusammenfassung.

Text 61

Vortextaufgaben

1.Lesen Sie den Titel. Formulieren Sie Ihre Hypothesen, worum es sich im Text handelt.

2.Lesen Sie den Text.

3.Schreiben Sie die unbekannte Lexik aus dem Text heraus.

4.Schreiben Sie Stichpunkte zum Text.

Canon Schweiz

UMWELTAKTIVITÄTEN

Umweltschutz ist zu einem zentralen Thema geworden. Die Geschwindigkeit, mit der die Zerstörung der Umwelt in den letzten Jahrzehnten fortgeschritten ist, stellt das Wirtschaftssystem in Frage, das den Massenverbrauch von Rohstoffen und Energie auf Kosten des empfindlichen Gleichgewichts der Ökosysteme der Erde gefördert hat. So ist es zu einem Wendepunkt in der Industrie gekommen, denn die Entscheidungsträger haben erkannt, dass das Überleben in der Zukunft von unserer Sorge für die Umwelt in der Gegenwart abhängt.

Die Geschäftswelt kann von der Natur lernen. In der Natur kann eine grosse Zahl voneinander abhängiger Arten harmonisch in ausgeklügelten Ökosystemen koexistieren. Unsere Erkenntnisse über die Harmonie in der Natur lassen sich innerhalb von Unternehmen oder zwischen ihnen ebenso anwenden wie zwischen Menschen und Maschinen.

Canon entwickelt sich zu einem globalen Unternehmen gemäss der Richtlinie unserer Firmenphilosophie. Kyosei bedeutet Zusammenleben und Arbeiten für das Gemeinwohl und zielt auf die Schaffung von Harmonie zwischen Mensch, Natur und Technik ab.

Bei Canon ist der Umweltgedanke fundamentaler Bestandteil unserer Philosophie und aller unserer Aktivitäten. Wir arbeiten nach Prinzipien, die grösstmögliche Harmonie zwischen Ökologie und Technologie anstreben, und beziehen die Umwelt in allen Geschäftsbereichen in jeder Phase der technologischen Entwicklung, der Produktion und des Marketings mit ein.

http://de.canon.ch/About_Us/About_Canon/Environmental_Activities/index.asp

Nachtextaufgaben

1.Nach den Stichpunkten erzählen Sie den Text nach.

2.Formulieren Sie eine kurze Zusammenfassung.