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Кюнель С. Е. (экология).pdf
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Mittelungspegel.

Problem: Diese Methode ist zwar bequem, aber leider führt sie teilweise zu falschen Einschätzungen. Durch die Mittelung fallen einzelne, kurzzeitige Geräusche kaum ins Gewicht. Schließlich sind 16 Stunden eine lange Zeit. Insbesondere beim Fluglärm oder an Schienenstrecken kommt es so zu Verzerrungen: hier bestimmen kurze sehr laute Geräusche den „Lärmteppich”.

Dazu kommt: Es ist für das Gehör ein großer Unterschied, ob Schallereignisse unerwartet und heftig eintreten (wie Schüsse) oder sich erst langsam nähern und damit vorhersehbar sind. Auch laute Musik klingt anders in unseren Ohren, als ein Presslufthammer, obwohl der Schallpegel der gleiche sein kann. Der Gebirgsbach kann, in dB (A) gemessen, lauter sein als der LKW vor der Haustür. All das bleibt der bisherigen Messungsart unberücksichtigt.

Deshalb fordert der BUND:

Kurzfristig: Einführung von Lärmspitzen: Bei Messungen und Grenzwertsetzung müssen diese kurzen aber sehr lauten Ereignisse mit berücksichtigt werden. Das würde der menschlichen Lärmwahrnehmung eher entsprechen: Hohe Einzelpegel wirken bei den meisten Menschen lästiger als ein gleichförmiges Geräusch, selbst wenn dieses eine erhebliche Lautstärke aufweist. Die Mittelung über lange Zeiten hinweg ist um Grenzen für kurzzeitig tolerable Schallereignisse zu ergänzen. Gerade nachts sollte die lauteste Stunde als Beurteilungszeitraum gelten.

Mittelfristig: Entwicklung von adäquaten Messverfahren. Das heißt: Maßzahlen für die Lautheit, die Rauhigkeit, die Schärfe und die Häufigkeit des Schallereignisses müssen mit einbezogen werden. Es gibt heute bereits Schallpegelmesser mit Mikrocomputern, die das gemessene Schallsignal hinsichtlich dieser Kriterien analysieren. Sie zeigen dann eine Maßzahl für die vom Menschen tatsächlich empfundene Lautheit an (Maßeinheit: Sone).

Und was bedeuten nun die 65 dB(A)? Viel oder wenig? Laut Weltgesundheitsorganisation sollten mittelfristig keine höheren Lärmpegel als 55 dB(A) am Tage auftreten. Demnach sind 65 dB(A) deutlich zu viel.

Der BUND setzt sich für lärmarmes Wohnen und Leben ein. Das bedeutet, dass tagsüber im Freien Unterhaltungen in normaler Lautstärke möglich sind und nachts bei geöffneten Fenster geschlafen werden kann (55 dB(A) tagsüber und 45 dB(A) nachts).

Nachtextaufgaben

1.Nach den Stichpunkten erzählen Sie den Text nach.

2.Formulieren Sie eine kurze Zusammenfassung.

3.Worin besteht das Problem?

4.Wie wird es gelöst?

5.Was wird empfohlen?

Text 45

Vortextaufgaben

1.Lesen Sie den Titel. Formulieren Sie Ihre Hypothesen, worum es sich im Text handelt.

2.Warum kann Lärm krank machen? Begründen Sie Ihre Meinung.

3.Lesen Sie den Text.

4.Schreiben Sie die unbekannte Lexik aus dem Text heraus.

5.Teilen Sie den Text in sinnvolle Absätze. Schreiben Sie Stichpunkte zum Text.

MEHR LÄRM, WENIGER SCHUTZ / FLUGLÄRMGESETZ INAKZEPTABEL (5)

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LÄRM MACHT KRANK UND KOSTET GELD

Je lauter, desto schlimmer? Diese einfache Regel gilt beim Lärm nicht. Denn neben der Lautstärke ist auch die Tonhöhe und das zeitliche Auftreten des Geräusches von Bedeutung. Auch die persönliche Einstellung zur Lärmquelle spielt eine Rolle. Selbst erzeugter Lärm stört immer weniger als der von Anderen. Laute Musik weniger als eine Schlagbohrmaschine. Grundsätzlich gilt: Lärm wirkt auf Körper und Geist und kostet Geld.

Lärm stresst.

Schon eine geringe dauerhafte Lärmbelastung führt zur vermehrten Ausschüttung von Stresshormonen, wie Adrenalin, Noradrenalin, Cortisol. Diese versetzen den Körper in einen Alarmzustand. Für unsere Vorfahren ein unverzichtbarer Überlebensmechanismus, heute der pure Stress. Wir können uns schlecht konzentrieren, werden gereizt und schlafen unruhiger. Das Risiko eines Herzinfarktes steigt.

Lärm kostet Geld.

Auch die Volkswirtschaft ist von Lärm betroffen. Schwerhörigkeit ist die zweithäufigste Berufskrankheit und nimmt besonders unter Kindern und Jugendlichen immer mehr zu. In den Jahren von 1987 bis 1991 wurde im Durchschnitt pro Jahr an mehr als 27 000 Personen eine Rente wegen Lärmschwerhörigkeit gezahlt. Ein jährlicher Kostenaufwand von rund 85 Millionen Euro. Aber auch anderweitig kann Lärm teuer werden: Der Wert eines Grundstücks sinkt, wenn nebenan eine Fernverkehrsstraße ausgebaut wird. Durch lärmbedingten Stress entstehen schneller Fehler am Arbeitsplatz, die wiederum Kosten verursachen.

Straßenlärm

Straßenlärm ist allgegenwärtig. Laut einer Umfrage des Umweltbundesamtes fühlen sich mehr als 60% der Deutschen von Straßenlärm belästigt. Andererseits gibt es in Deutschland rund 44 Millionen PKW. Viele produzieren den Lärm selbst mit, unter dem sie leiden. Dabei erzeugt der einzelne PKW im Vergleich mit anderen Kraftfahrzeugen noch am wenigsten Lärm. Ein LKW ist im Durchschnitt bei Tempo 50 so laut wie 20 PKW.

Straßenlärm entsteht zum einen durch die Antriebsgeräusche des Fahrzeugs. Das sind die Geräusche des Motors, einschließlich der Gaswechselvorgänge mit Ansaugsystem und Auspuffanlage. Beim Anfahren und Beschleunigen sind die Antriebsgeräusche am höchsten. Daneben sorgen die Rollgeräusche des Reifens, die mit zunehmender Fahrgeschwindigkeit wachsen, für Lärm. Sie sind abhängig von den Reifen und dem Fahrbahnbelag. Generell gilt: je unebener und rauer die Fahrbahn ist, desto lauter sind die Abrollgeräusche. Ab ca. 35 km/h ist der Reifenlärm stärker als die Antriebsgeräusche.

Ein Gesetz gegen Straßenlärm?

Ein Gesetz gegen Straßenlärm gibt es nicht. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz gibt es zwar Regelungen zum Lärmschutz beim Neubau oder Ausbau von Straßen, jedoch fehlen Vorschriften für bestehende Straßen. Deren Anwohner haben kaum Anspruch auf eine Begrenzung der Lärmbelastung. Der Bund, einige Bundesländer, Gemeinden und Städte stellen allerdings Haushaltsmittel zur Lärmsanierung bereit, wenn bestimmte Grenzwerte überschritten werden (70 dB (A) am Tag in Wohngebieten).

Weitere Regelungen zum Schutz vor Verkehrslärm sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. So können an bereits bestehenden Straßen Schutzmaßnahmen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fahrbahnverengungen oder Nachtfahrverbote für LKW von den örtlichen Behörden angeordnet werden. Unnötiger Lärm, wie ein lautes Autoradio bei offenem Fenster, laufender Motor oder lautes Türenzuschlagen sind laut StVO verboten. Kontrolliert werden können diese Verbote allerdings kaum.

Schon seit Anfang der siebziger Jahre gelten EU-weite Geräuschgrenzwerte für Straßenfahrzeuge, die im Laufe der Jahre weiter verschärft wurden. Trotzdem ist der Straßenverkehr seitdem kaum leiser geworden. Das liegt vor allem an der Zunahme des Verkehrs und den erhöhten Geschwindigkeiten. Auch wurden seit 1995 die Grenzwerte nicht mehr angepasst.

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Das fordert der BUND:

Geschwindigkeit begrenzen: Die Beschränkung der Geschwindigkeit ist eines der wirksamsten Mittel zur Reduktion von Straßenlärm. Dadurch verringern sich sowohl die Antriebsgeräusche als auch die Rollgeräusche.

Gleichmäßige Geschwindigkeit: Dadurch werden die Antriebsgeräusche deutlich reduziert. Dies muss besonders bei Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung beachtet werden. Schwellen oder Aufpflasterungen sind im Bezug auf eine Lärmminderung nicht immer sinnvoll.

Lärmarme Straßenoberflächen und Reifen: Neuartige offenporige, hohlraumreiche Asphaltbetondecken vermindern die Fahrbahngeräusche deutlich. Sie sind jedoch nur für Schnellstraßen sinnvoll. Moderne Reifen sind heute besonders lärmarm und gleichzeitig kraftstoffsparend. Sie kommen aber noch viel zu selten zum Einsatz.

Schallschutzmaßnahmen: Wie beim Schienenlärm gilt auch für die Straße: Lärmschutzmaßnahmen wie Wände und Tunnel sind nur im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen sinnvoll. Schließlich sind sie auch sehr teuer. Im Mittelpunkt müssen Maßnahmen zur Verkehrsminderung stehen.

Überarbeitung der Grenzwerte: Die Grenzwerte für die Typprüfung müssen an den Stand der Technik angepasst werden. Eine Reduktion um 4 bis 6 dB(A) ist möglich. Gleiches gilt für Motorräder.

Lärm vermeiden: Jeder, der selbst Auto fährt, kann etwas gegen Straßenlärm tun. Unnötiges Bremsen und starkes Beschleunigen lassen sich vermeiden. Und schnelles Hochschalten in den höchstmöglichen Gang spart auch Kraftstoff und damit pures Geld.

Nachtextaufgaben

1.Nach den Stichpunkten erzählen Sie den Text nach.

2.Formulieren Sie eine kurze Zusammenfassung.

Text 46

Vortextaufgaben

1.Lesen Sie den Titel. Formulieren Sie Ihre Hypothesen, worüber der Text handelt.

2.Lesen Sie den Text.

3.Schreiben Sie die unbekannte Lexik aus dem Text heraus.

MEHR LÄRM, WENIGER SCHUTZ / FLUGLÄRMGESETZ INAKZEPTABEL (6)

FREIZEITUND GEWERBELÄRM - UNSER STÄNDIGER BEGLEITER

Das Fußballstadion gegenüber, der Techno-Liebhaber von nebenan, die Baustelle vor dem Haus oder das Sägewerk in der nächsten Querstraße – Freizeitund Gewerbelärm sind unsere ständige Begleiter. Zum Teil setzen wir uns freiwillig enormen Lärmpegeln aus. Bei Konzertenoder Diskobesuchen erreichen die Spitzenpegel fast ähnliche Werte wie ein Presslufthammer (um 120 dB(A)) und dennoch geraten wir in Verzückung.

Verglichen mit dem Verkehrslärm sind Freizeitund Gewerbelärm aber immer noch das geringere Umweltproblem. Dennoch fühlen sich rund 20% der Bevölkerung davon gestört.

Die Belastung durch Gewerbelärm hat in den letzten Jahren deutlich abgenommen. Das liegt zum einen an der verbesserten Lärmminderungstechnik moderner Maschinen, andererseits an der Anwendung der Vorschriften zum Immissionsschutz, Arbeitsschutz und Bauplanungsrecht. Maschinen müssen bestimmte Sicherheitsund Gesundheitsanforderungen erfüllen. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Schallpegel in den Arbeitsräumen so niedrig wie möglich zu halten.

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Zur technischen Minderung von Anlagengeräuschen stehen verschiedene Möglichkeiten bereit (z.B. technische Neuerungen bei den Geräten selbst, Bau von Schallschutzwänden). Ein modernes 500-Megawatt- Kraftwerk kann heute so gebaut werden, dass es nicht mehr Lärm als ein LKW erzeugt. Moderne Mülloder Kehrfahrzeuge erzeugen nur noch halb so viel Lärm wie ältere Modelle.

Dagegen ist der Lärm des Nachbarn immer wieder Anlass für Streitigkeiten. Viele reagieren auf die laute Stereoanlage nebenan empfindlicher als auf den Baulärm vor dem Haus.

Rechtliche Regelungen:

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die TA Lärm stellen auch hier die wichtigste Rechtsgrundlagen dar. Je nach Art der Flächennutzung werden gebietsbezogene Immissionsrichtwerte aufgestellt. So liegt in reinen Wohngebieten der Richtwert bei 50 dB (A), in Gewerbegebieten gelten 65 dB (A) als zumutbar. Einzelne Lärmverordnungen existieren z.B. für Sportund Freizeitanlagen sowie für den Betrieb von Rasenmähern. Für Baumaschinen wurden Emissionsgrenzwerte und eine Kennzeichnungspflicht festgelegt.

Am Arbeitsplatz regeln z.B. das Arbeitsschutzgesetz und die Geräteund Maschinenlärmverordnung den Lärmschutz. Bei überwiegend geistigen Tätigkeiten darf der Lärmpegel 55 dB (A) nicht überschreiten, ab 85 dB (A) muss der Arbeitgeber einen Hörschutz bereitstellen.

Für den Nachbarschaftslärm greift grundsätzlich das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 1004: Recht auf Unterlassung bei einer wesentlichen bzw. gesundheitlichen Beeinträchtigung). Zusätzlich gelten die Lärmoder Polizeiverordnungen der Länder und Ortssatzungen. Darin sind z.B. Ruhezeiten festgelegt.

Das fordert der BUND:

Lärm vermeiden: Technische Verbesserungen haben in den letzten Jahren deutlich zur Lärmminderung beigetragen. Haushaltsund Gartengeräte, Baumaschinen und Industrieanlagen sind leiser geworden. Beim Kauf sollte man auf Umweltzeichen achten, die besonders lärmarme Geräte kennzeichnen. Und natürlich gilt, wie sonst auch: Rücksicht auf Andere nehmen.

Lautstärkebegrenzungen: In Diskotheken müssen die Dauerschallpegel begrenzt werden. Ähnliches gilt für tragbare Wiedergabegeräte, wie MP3oder CD-Player. Diese erreichen Mittelungspegel bis zu 100 dB (A). Eine Senkung des Mittelungspegels auf maximal 90 dB (A) muss eingeführt werden(gemäß Empfehlung des Ad-hoc-Arbeitskreises „Begrenzung des Schalldruckpegels bei Verwendung von Kopfhörern” der Deutschen Elektrotechnischen Kommission).

Nachtextaufgaben

1.Teilen Sie den Text in sinnvolle Absätze. Schreiben Sie Stichpunkte zum Text.

2.Nach den Stichpunkten erzählen Sie den Text nach.

3.Formulieren Sie eine kurze Zusammenfassung.

4.Wie kann man Lärm vermeiden oder mindern?

5.Gibt es in Russland lärmmindernde Gesetze?

6. Welche Folgen kann laute Disco-Musik für junge Leute haben? Was wissen Sie über die Altersschwerhörigkeit bei jungen Leuten?

Text 47

Vortextaufgaben

1.Lesen Sie den Titel. Formulieren Sie Ihre Hypothesen, worüber der Text handelt..

2.Lesen Sie den Text.

3.Schreiben Sie die unbekannte Lexik aus dem Text heraus.