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Кюнель С. Е. (экология).pdf
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herkömmlicher mechanischer Trennverfahren aussondern und wieder in den Produktionsprozess leiten. Bei den Kunststoffen wird erst durch innovative Sortierverfahren eine Reinheit erreicht, die eine Wiederverwertung als Kunststoff ermöglicht. Aus den kunststoffhaltigen Sortierresten, die sich nicht wieder verwenden lassen, kann auch Energie gewonnen werden.

BEISPIEL LEUCHTSTOFFRÖHREN

Eine Leuchtstoffröhre kann bis zu 15 Milligramm Quecksilber enthalten. Quecksilber ist ein sehr giftiges Schwermetall. Trotzdem sind Leuchtstoffröhren und weitere Gasentladungslampen eine energiesparende und deshalb umweltschonende Alternative zu Glühlampen. Leuchtstoffröhren sollten keinesfalls zur Entsorgung zerschlagen werden, jede zerstörte Leuchtstoffröhre im Hausmüll ist eine Umweltund Gesundheitsgefährdung, denn Quecksilber ist bereits in geringer Menge gesundheitsgefährdend.

Wegen der Quecksilbergehalte sind ausgediente Leuchtstofflampen getrennt von allen anderen Abfällen - auch alten Elektrogeräten - in Speziaibehältern zu sammeln und in spezialisierten Entsorgungsanlagen zu behandeln. Diese trennen das Quecksilber von den anderen Bestandteilen der Röhren. Aus dem vom Quecksilber getrennten Glas lässt sich dann neues Leuchtstoffröhrenglas herstellen.

BEVOR SIE SICH VON IHREM ALTEN GERÄT TRENNEN:

Viele gebrauchte Geräte sind noch funktionsfähig und deshalb nicht wertlos. Verkaufen oder tauschen Sie ihre ausrangierten Elektround Elektronikgeräte - etwa mit Hilfe des Internet - oder geben Sie das Gerät an Freunde. Bastler, Initiativen in Ihrer Kommune oder an wohltätige Einrichtungen. Ein langes Produktleben schont Rohstoffe und spart Energie, die sonst zur Produktion neuer Geräte erforderlich sind. Die Weiterverwendung der Elektround Elektronikgeräte ist ein Beitrag zum Umweltschutz!

Viele gebrauchte Geräte sind noch funktionsfähig und deshalb nicht wertlos. Verkaufen oder tauschen Sie ihre ausrangierten Elektround Elektronikgeräte - etwa mit Hilfe des Internet - oder geben Sie das Gerät an Freunde. Bastler, Initiativen in Ihrer Kommune oder an wohltätige Einrichtungen. Ein langes Produktleben schont Rohstoffe und spart Energie, die sonst zur Produktion neuer Geräte erforderlich sind. Die Weiterverwendung der Elektround Elektronikgeräte ist ein Beitrag zum Umweltschutz!

* Genaue Bezeichnung: Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektround Elektronikgeräten

Umweltbundesamt, 2006

Nachtextaufgaben

1.Nach den Stichpunkten erzählen Sie den Text nach.

2.Formulieren Sie eine kurze Zusammenfassung.

3.Erklären Sie die Aussage: Die Weiterverwendung von Elektround Elektronikgeräten ist ein Beitrag zum Umweltschutz!

4.Eine Leuchtstoffröhre oder eine Glühlampe: schädlich oder sparend? Wie ist Ihre Meinung? Begründen Sie Ihre Meinung. Diskutieren Sie darüber in der Gruppe.

Text 58

Vortextaufgaben

1.Lesen Sie den Titel. Formulieren Sie Ihre Hypothesen, worüber der Text handelt.

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2.Lesen Sie den Text.

3.Schreiben Sie die unbekannte Lexik aus dem Text heraus.

4.Teilen Sie den Text in sinnvolle Absätze. Schreiben Sie Stichpunkte zum Text.

HÄUFIGE FRAGEN ZUM ELEKTRO-GESETZ

1. Warum soll ich einen alten Toaster nicht mehr in die Mülltonne werfen?

Elektrogeräte haben es in sich: Egal ob Toaster, Föhn, Computer oder Waschmaschine, all diese Geräte enthalten wertvolle Rohstoffe, die beim Wurf in die Mülltonne verloren gehen würden. Durch die getrennte Erfassung können die enthaltenen Wertstoffe, z.B. Metalle – und bei elektronischen Bauteilen auch Edelmetalle

– zurück gewonnen werden. Viele Geräte enthalten auch Schwermetalle und andere umweltund gesundheitsgefährdende Stoffe. In manch altem Toaster steckt vielleicht sogar noch krebserregendes Asbest. Durch die getrennte Erfassung können diese Stoffe fachgerecht behandelt werden. Im Restmüll würden sie sonst zu einer großen Umweltbelastung führen.

2. Wo kann ich meinen defekten Staubsauger abgeben?

Bei den kommunalen Sammelstellen. Spätestens seit dem 24. März werden alte Elektrogeräte aus Privathaushalten getrennt vom Restmüll gesammelt und kostenfrei von den Kommunen zurückgenommen. Städte, Gemeinden und Landkreise richten dafür Sammelstellen ein oder organisieren die Abholung. Dabei werden in der Regel die schon bestehenden Sammelsysteme (z. B. Wertstoffhöfe, Sperrmüllabholung) genutzt. Genaues zu den Regelungen bei Ihnen vor Ort erfahren Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde. Auch manche Händler nehmen alte Elektrogeräte zurück. Sie sind allerdings nicht dazu verpflichtet. Ein kundenfreundlicher Händler bietet Ihnen sicherlich diese Möglichkeit Ihr altes Gerät abzugeben – fragen Sie einfach nach.

3. Was kostet die Rückgabe eines defekten Staubsaugers?

Für Verbraucher ist die Abgabe von Altgeräten grundsätzlich kostenfrei. Seit dem 24. März 2006 muss Ihnen Ihre Stadt oder Gemeinde eine Möglichkeit für die kostenfreie Rückgabe von alten Elektrogeräten bieten. Dies kann entweder bei den örtlichen Sammelstellen sein oder durch die Einrichtung eines Abholdienstes. Für den zusätzlichen Service der Abholung kann eine Gebühr genommen werden, in der Regel wird diese jedoch über die Abfallgebühr abgerechnet. Die genauen Regelungen erfahren Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde. Fragen Sie auch bei Ihrem Händler vor Ort, ob er den Service einer kostenfreien Rücknahme anbietet.

4. Muss ich die normalen Glühbirnen und Halogenstrahler auch zum Wertstoffhof bringen?

Nein. Normale Glühbirnen und Halogenstrahler fallen nicht unter das Elektro-Gesetz. Sie werden weiterhin über den normalen Hausmüll entsorgt. Leuchtstofflampen und Energiesparlampen müssen jedoch unzerbrochen bei der Elektrosammlung abgegeben werden, da sie Spuren von Quecksilber enthalten und außerdem alle Bestandteile sehr gut verwertet werden können.

5. Was darf / muss ich alles abgeben?

Grundsätzlich sind alle Geräte und Produkte bei der Altgerätesammlung abzugeben, die mit elektrischem Strom oder per Batterie betrieben werden. Ausnahmen sind Autoradios, Autonavigationssysteme und Leuchten aller Art (auch Taschenlampen).

Die Differenzierung von Lampen und Leuchten im Gesetzestext kann zu fragendem Stirnrunzeln führen, deshalb hier eine kurze Erläuterung: Als Lampe wird die leuchtende Lichtquelle – also die Glühbirne oder die Energiesparlampe – bezeichnet. Der Beleuchtungskörper – also dort, wo die Lampe eingesetzt wird – ist die Leuchte. Deshalb müsste es eigentlich auch Taschenleuchte oder Schreibtischleuchte heißen.

6. Gehören CDs oder Disketten auch in die getrennte Sammlung?

Nein. Hierbei handelt es sich nicht um elektrische Geräte. Allerdings können auch CDs - sie enthalten hochwertiges Polycarbonat (PC) - recycelt und somit das Müllaufkommen reduziert werden. Bei Ihrem örtlichen Umweltund Abfallberater erfahren Sie, ob es entsprechende Sammelmöglichkeiten in der Nähe gibt.

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Beim Recycling von Disketten wurde bislang die Kunststoffhülle geshreddert, das Datenträgermaterial (Magnetstreifen) kann nicht weiterverwendet werden. Disketten verlieren allerdings zunehmend an Bedeutung, sodass das Recycling mehr und mehr zurückgedrängt wird.

7. Gehören Toner in die getrennte Sammlung?

Nein. Aber auch hier gibt es gut organisierte Rückgabemöglichkeiten. In der Regel liegen der Verkaufsverpackung Informationen und ein Versandumschlag zur Rückgabe der Kartusche bei. Damit kann der Toner kostenfrei in jeder Postfiliale aufgegeben werden.

8. Gehören Batterien und Akkus in die Altgeräte-Sammlung?

Nein. Für die Rückgabe von Batterien und Akkus besteht bereits ein eigenes Rücknahmesystem. Sie können Ihre Batterien und Akkus bei jedem Händler und bei den üblichen kommunalen Sammelstellen (z.B. beim Schadstoffmobil) wieder zurückgeben. Werfen Sie in keinem Fall Batterien und Akkus in Ihre Hausmülltonne, da diese zumeist stark schadstoffhaltig sind.

9. Muss ich bei einem batteriebetriebenen Gerät die Batterie vorher raus nehmen?

Nein. Die gesammelten Elektro-Altgeräte werden fachgerecht aufbereitet. Dabei werden ggf. noch vorhandene Batterien entnommen und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend verwertet bzw. entsorgt.

10. Werden nur Geräte mit einer durchgestrichenen Mülltonne zurückgenommen?

Nein. Es werden alle alten Geräte zurückgenommen, auch wenn sie nicht mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sind.

11. Werden auch alte Geräte zurückgenommen, wenn sie noch funktionieren?

Ja, aber diese Geräte sind viel zu schade für den Müll – geben Sie diese lieber zur Wiederverwendung weiter: an Freunde oder entsprechende Einrichtungen in ihrer Gemeinde. Ihre Umweltund Abfallberater vor Ort können Ihnen hier gute Tipps geben, z.B. auch für Tauschoder Verschenkbörsen, wie sie schon in einigen Städten existieren. Außerdem bieten viele Zeitungen einen „Flohmarkt-Teil”, wo Gebrauchtes angeboten / gesucht werden kann. So kann Ihr altes Gerät weiterhin gute Dienste leisten.

12. Werden die Müllgebühren jetzt steigen?

Eine pauschale Aussage über die künftige Entwicklung der Abfallgebühren in den Kommunen kann an dieser Stelle nicht getroffen werden. Nach unserem Kenntnisstand führt das ElektroG in den meisten Kommunen zu keiner Kostenerhöhung, da die Kommunen nicht mehr für die Entsorgung oder Verwertung der Geräte aufkommen müssen.

13. Werden die Geräte jetzt teurer?

Die Hersteller finanzieren ab jetzt die Verwertung und Entsorgung der Elektro-Altgeräte. Es ist daher damit zu rechnen, dass ein Teil dieser Kosten auf den Neupreis der Geräte aufgeschlagen wird.

14. Fallen Nachtspeicheröfen auch unter das Elektro-Gesetz?

Nein, unter das Elektro-Gesetz fallen nur „bewegliche” Geräte, keine fest eingebauten Anlagen wie Nachtspeicheröfen. Da diese Heizgeräte allerdings häufig asbesthaltig sind, ist auch hier unbedingt eine verantwortungsvolle Entsorgung zu beachten. Fragen Sie bei Bedarf auf jeden Fall Ihren Heizungsinstallateur. Auch Warmwassergeräte, die unter Wasserleitungsdruck stehen, sind fest installiert und sind damit nicht im Geltungsbereich des Elektro-Gesetzes. Ein 5 Liter Niederdruckboiler, wie er häufig noch in Küchen eingesetzt wird, gilt hingegen nicht als feste Installation und muss daher als Elektro-Altgerät entsorgt werden.

15. Nimmt der Handel auch alte Geräte zurück?

Der Handel wird durch das Elektro-Gesetz nicht zur Rück-nahme von Geräten verpflichtet. Nach unserem Kenntnisstand werden bei der Auslieferung von großen Geräten (z.B. Wasch-maschinen) fast immer alte Geräte vom Elektro-Händler kostenlos zurückgenommen. Die Rücknahme von kleinen Geräten wird im

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Gegensatz dazu sehr unterschiedlich gehandhabt. Sprechen Sie hier Ihren Elektro-Händler auf Rücknahmemöglichkeiten an.

16. Werden auch medizinische Geräte zurück genommen?

Grundsätzlich ja. Infektiöse Produkte, wie z.B. Blutzucker-messgeräte sind allerdings ausgenommen, um jegliche Infektionsgefahr auszuschließen. Blutdruckmessgeräte sind jedoch nicht infektiös und gehören deshalb in die Altgerätesammlung.

17. Wie viele Elektrogeräte darf ich auf einmal zurückgeben?

Bei der Altgerätesammlung werden „haushaltsübliche Mengen” zurückgenommen. Dieser Begriff ist nicht ganz klar definiert. Für den Handel gilt die Regel, dass die Abgabe von 20 und mehr Altgeräten vorher mit der Annahmestelle abgestimmt werden muss.

18. Was passiert mit den alten Geräten?

Zunächst müssen die Altgeräte einer zertifizierten Behandlungsanlage zugeführt werden (§ 11 ElektroG). Dort werden potentiell gefährliche Komponenten und Inhaltsstoffe entfernt (ElektroG, Anhang III) und einer gesonderten Behandlung zugeführt. Anschließend werden die Altgeräte weiter aufbereitet und die verschiedenen Materialien der stofflichen Verwertung, der energetischen Verwertung oder der Entsorgung zugeführt. Dabei sind bestimmte Verwertungsquoten zu erreichen. Bei der ersten Behandlungsanlage müssen Aufzeichnungen über alle separierten Stoffströme geführt werden (§ 12 Abs. 3 ElektroG). Diese werden dem Hersteller für seine jährlichen Mengenmeldungen zur Verfügung gestellt. Bei der „Behandlung” hat bereits die EU ehrgeizige Verwertungsquoten vorgegeben (sie sind spätestens zum 31. Dezember 2006 zu erfüllen). So müssen bei Großgeräten wie Kühlschränken, Waschmaschinen und Geldautomaten mindestens 75 Gewichts-% der Einzelteile wiederverwendet oder stofflich verwertet werden. Bei der Unterhaltungselektronik und bei Geräten aus dem ITund Telekommunikationsbereich sind es 65 %. Und bei Haushaltskleingeräten, elektrischem Werkzeug sowie strombetriebenem Spielzeug sind immerhin noch 50 % zu recyceln.

Der Rest wird für die Entsorgung vorbereitet. Auch hierfür gibt es eine genaue Regelung. Alle Flüssigkeiten sind zu entfernen, ferner müssen kritische Teile wie Batterien, PCB-haltige ElektrolytKondensatoren, Kathodenstrahlröhren und quecksilberhaltige Schalter ausgebaut werden. Gleiches gilt für alle Platinen in Handys und Leiterplatten von mindestens 10 cm² in anderen Geräten. Die Reste werden dann – wiederum auf Kosten des Herstellers – als Müll oder Sondermüll entsorgt.

19. Darf / muss ich auch als Gewerbetreibender meinen E-Schrott abgeben?

Die Situation für Gewerbetreibende ist nicht einheitlich.

(1.) Sofern es sich um typische Haushaltsgeräte handelt, die in einer haushaltsüblichen Menge entsorgt werden sollen. Beispielsweise fallen ein alter Kühlschrank oder eine defekte Kaffeemaschine aus einem Büro unter die Zuständigkeit des ElektroGs und werden auch kostenfrei von der Kommune entgegen genommen.

(2.) Auch von Elektro-Händlern gesammelte haushaltsübliche Altgeräte dürfen bei der Kommune abgegeben werden, wenn es sich um weniger als 20 Geräte handelt. Bei einer größeren Anzahl von Geräten muss der Abgabetermin mit der Kommune abgestimmt werden, um den Betrieb an der Sammelstelle nicht zu beeinträchtigen. Für diese Geräte muss jedoch nachgewiesen werden, dass sie aus der jeweiligen Kommune stammen. Auf diese Weise sollen Missbrauch und ungerechter Kostenverteilung vorgebeugt werden.

(3.) Nicht selten fallen in öffentlichen Gebäuden größere Mengen z.B. an ausrangierten Leuchtstoffröhren oder Computern an. Die „haushaltübliche” Menge wird dabei überschritten. Das ElektroGesetz gibt für diese Fälle keine eindeutigen Handlungsvorschriften. Die Kommune kann hier individuell, z.B. über die Abfallsatzung, Regelungen treffen. In einigen Städten ist es beispielsweise üblich, dass Computer aus Universitäten oder Banken von der Kommune abgeholt werden, aber diese Leistung in Rechnung gestellt wird.