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Modul_Kalmykova_Paveljeva_Tomskaja_4kurs_mirek.doc
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Inventur, inventar, bilanz

Unter einem Inventar versteht man eine detaillierte Zusammenstellung der am Bilanzstichtag im Jahresabschluss anzusetzenden Vermögensgegenstände und Schulden einer Unternehmung, und zwar nach Art, Menge und Wert.

Der besondere Vorzug des Inventars gegenüber der Bilanz liegt in seinem bis ins einzelne gehenden Nachweis. Das Inventar folgt dabei der Staffelform und gliedert sich in: 1) Vermögenswerte; 2) Schuldwerte; 3) Reinvermögen.

Die Vermögenswerte (unterteilt in Anlage- und Umlaufvermögen) gliedert man nach ihrer zeitlichen Bindung bzw. steigenden Liquidierbarkeit (beginnend mit Immobilien, endend mit Kassenbestand), die Schulden nach Fälligkeit bzw. Dringlichkeit der Zahlung (beginnend mit langfristigen, endend mit kurzfristigen Schulden).

Grundlage für die Aufstellung des Inventars ist die Erfassung der Vermögensgegenstände und Schulden. Diese nennt man auch Inventur.

Unter einer Inventur versteht man die tatsächliche Bestandsaufnahme des Vermögens und der Schulden zwecks Aufstellung des Inventars. Die Inventur ist bei Beginn oder Beendigung des Handelsgewerbes sowie bei Geschäftsjahresschluss durchzuführen (§240 Abs.1 und 2 HGB) und muss sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden umfassen. Normalfall ist die Stichtagsinventur, bei der zu einem Stichtag eine Gesamtaufnahme aller Vermögensgegenstände stattfindet. Diese muss zeitnah, regelmäßig binnen 10 Tagen vor und nach dem Bilanzstichtag (R 30 EStR), erfolgen. Zwischenzeitliche Bestandsveränderungen sind ordnungsgemäß aufzuzeichnen. Daneben sind als Inventurerleichterungen die permanente Inventur (möglich z.B. durch Führen einer Lagerkartei oder EDV) und die verlegte Inventur (ein Zeitrahmen von 3 Monaten vor dem Stichtag oder 2 Monate nach dem Stichtag ist zulässig) sowie die Stichprobeninventur (die Inventur von bestimmten Warengruppen und deren Fehlmengen werden dabei auf die Gesamtmenge hochgerechnet) zulässig.

Die Bilanz ist Bestandteil des Jahres-, eines Zwischenabschlusses oder anderen Stichtagsanalysen eines Unternehmens, sie stellt zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung den ökonomischen Erfolg eines betriebswirtschaftlichen Akteurs in einer Vergangenheitsbetrachtung (in der Regel des abgelaufenen Geschäftsjahres im Jahresabschluss oder zu einem anderen Stichtag) dar. Eine Bilanz wird grundsätzlich auf einen definierten Zeitpunkt erstellt, während die Gewinn-und-Verlust-Rechnung für einen definierten Zeitraum erstellt wird. Der Zeitpunkt für die Erstellung der Bilanz heißt Bilanzstichtag. Rechentechnisch stellt die Bilanz die aus der Buchführung ermittelte zu einem Stichtag zusammengefasste und systematisch gegliederte Vermögensübersicht dar. Durch Vergleich der Endbestände der verschiedenen Aktiv- bzw. Passivkonten – insbesondere das Kapitalkonto – zu unterschiedlichen Zeitpunkten kann die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens zeitübergreifend dargestellt und durch Einsichtnahme in die Buchführung nachvollzogen werden. Aus diesem Grunde spricht man bei der Bilanzierung vom Betriebsvermögensvergleich.

nach: A. Schneider. Buchführung

Übung 24. Sehen Sie sich das Beispiel einer Inventaraufstellung an und beantworten Sie die Frage, welche Daten in das Inventar fließen?

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