- •Inhaltsverzeichnis
- •1 Allgemein
- •Geltungsbereich
- •2 Risikomanagementsystem
- •Risikoarten
- •2.3.3 Risikosteuerung
- •Konzernrisiken
- •Leistungsrisiken
- •2.3.4 Risiko-Überwachung und -Reporting 2.3.4.1 Leistungsrisiken
- •2.3.4.2 Konzernrisiken
- •Qualitäts- und Risikogrundsätze der Voith-Unternehmensgruppe
- •Identifizierung von Risiken 1 Konzernrisiken
- •1.1 Externe Risiken
- •Konzernsteuerungsrisiken
- •Finanzrisiken
- •1.4 Infrastrukturrisiken
- •2 Leistungsrisiken
- •Vertragsrisiken
- •Technische Risiken
- •10 Gebote zur Vermeidung vertraglicher Risiken
- •10 Gebote zur Vermeidung technischer Risiken
- •Aufträge
- •10 Commandments for the Avoidance of Contractual Risks
- •10 Commandments for the Avoidance of Technical Risks
- •Basic rule:
- •Need for Rules
- •Quotations
10 Gebote zur Vermeidung vertraglicher Risiken
Keine unbegrenzten Risiken (wenn nicht voll versichert).
Keine das Bestehen des Unternehmens gefährdenden Risiken (aggregiertes Risikopotential >10 % der Umsätze der jeweiligen OU).
Keine Risiken, die nicht durch unsere eigenen Ressourcen bewältigt und beherrscht werden können (keine Haftung für Handlungen Dritter).
Kein Vertrag ohne klare Bestimmung zu höherer Gewalt.
Keine Rechtsverstöße durch die Firma.
Kein Länder-Risiko ohne Versicherungsschutz (außer OECD-Staaten).
Kein Währungsrisiko ohne Absicherung.
Versicherungsschutz wo immer es vernünftig möglich ist.
Keine unklaren Festlegungen von Umfängen/Schnittstellen, Gewährleistungen, Geschäftsbedingungen.
Restrisiken, die sich aus der Vertragssprache ergeben, müssen beurteilt werden und dürfen 10% des Vertragswertes im schlechtesten Falle nicht überschreiten.
Die Konzernbereiche ergänzen diese 10 Gebote entsprechend ihren geschäftsspezifischen Gegebenheiten und legen dies in den GDDs fest
VOITH
Anlage 6
10 Gebote zur Vermeidung technischer Risiken
Auswahl der besten Mitarbeiter für Risikomanagement / Projektmanagement.
Einhaltung bestehender Verfahren und Richtlinien, Abweichungen sofort melden, wenn sie unvermeidlich sind oder unbeabsichtigt eintreten.
Installation eines Feedback- und Lernsystems.
Definition und Begrenzung aller Haftungen für jedes Projekt.
Keine Risiken unterschiedlicher Art anhäufen.
Versicherungsschutz für bedeutende Verlustrisiken - und insbesondere für solche mit geringer Wahrscheinlichkeit.
Eventualpläne (technisch und kommerziell) als Ausgleich für Risiken aufstellen.
Risiken regelmäßig analysieren und kontrollieren, Warnzeichen nicht ignorieren.
Analytische Verfahren befolgen, wenn ein Risiko auftaucht.
Bedeutende Entscheidungen sind durch mindestens zwei kompetente Personen zu fällen.
Die Konzernbereiche ergänzen diese 10 Gebote entsprechend ihren geschäftsspezifischen Gegebenheiten und legen dies in ihren GDDs fest
Anlage 7
Vermeiden von Kursrisiken bei Angeboten/Aufträgen in Fremdwährungen
Grundsatz
OUs bieten an und verkaufen in Landeswährung, sofern diese frei konvertierbar sind (Voith-Gesellschaften in Brasilien verkaufen in US-$ oder €). Kurssicherung von Verkäufen erfolgt durch den Verkäufer an Dritte, sofern Verkaufspreis und Kosten in unterschiedlicher Währung sind.
Regelungsbedarf
Angebote
Angebot bis ca. 1 Mio. € Angebotswert:
Kalkulierter Kurs wird von lokaler Finanzabteilung festgelegt (möglichst pauschal mit Korrekturmöglichkeit bei bedeutenden Kursveränderungen).
Angebote für Großprojekte bis 5 Mio. €:
Kalkulierter Kurs wird individuell zum Angebot mit lokaler Finanzabteilung abgestimmt.
Angebote für Großprojekte größer 5 Mio. €:
Kalkulierter Kurs wird individuell zum Angebot mit VOFZ-Front Office abgestimmt.
Logik zur Kalkulationskursfindung:
Tageskurs plus/minus Sicherungskosten bis zu den erwarteten Zahlungseingangsterminen.
In allen Angeboten ist eine Währungskursklausel aufzunehmen, die eine Preiskorrektur aufgrund von Kursschwankungen zwischen Angebotsabgabe- und Auftragserteilungszeitpunkt ermöglicht.
Die OUs/GD-Führungsgesellschaften müssen ein Instrumentarium etablieren, das über den aktuellen Stand von Währungsrisiken/-chancen während der Angebotsphase auf Basis des aktuellen Kassakurses jederzeit Aufschluss gibt.
Bei größeren Abweichungen, spätestens jedoch bei Erreichung eines Gesamtrisikos von insgesamt 10 % der herausgelegten Fremdwährungsangebote, ist unverzüglich VOFZ-Front Office zu informieren.