- •Inhaltsverzeichnis
- •1 Allgemein
- •Geltungsbereich
- •2 Risikomanagementsystem
- •Risikoarten
- •2.3.3 Risikosteuerung
- •Konzernrisiken
- •Leistungsrisiken
- •2.3.4 Risiko-Überwachung und -Reporting 2.3.4.1 Leistungsrisiken
- •2.3.4.2 Konzernrisiken
- •Qualitäts- und Risikogrundsätze der Voith-Unternehmensgruppe
- •Identifizierung von Risiken 1 Konzernrisiken
- •1.1 Externe Risiken
- •Konzernsteuerungsrisiken
- •Finanzrisiken
- •1.4 Infrastrukturrisiken
- •2 Leistungsrisiken
- •Vertragsrisiken
- •Technische Risiken
- •10 Gebote zur Vermeidung vertraglicher Risiken
- •10 Gebote zur Vermeidung technischer Risiken
- •Aufträge
- •10 Commandments for the Avoidance of Contractual Risks
- •10 Commandments for the Avoidance of Technical Risks
- •Basic rule:
- •Need for Rules
- •Quotations
2 Risikomanagementsystem
Risikoarten
Es werden zwei Risikogruppen bzw. sechs Risikoarten unterschieden, die sich wieder in Einzelrisiken aufgliedern (Anlage 2):
> Konzernrisiken:
Externe Risiken
Konzernsteuerungsrisiken
Finanzrisiken
Infrastrukturrisiken
> Leistungsrisiken:
Vertragsrisiken
Technische Risiken.
Diese Risiken treten prinzipiell auf allen Unternehmensebenen (OU, GD, G) auf, können aber je nach Unternehmensebene mehr oder weniger Relevanz haben.
Risikomanagement-Verantwortliche
Risikomanagement muss auf allen Unternehmensebenen (OU, GD, G) und in allen Funktionsbereichen stattfinden. Hierfür sind die in Anlage 4 genannten Funktionsträger zwingend notwendig. Sie können Personen mit anderen / zusätzlichen Verantwortlichkeiten zugeordnet werden.
Risikomanagement-Prozess
Risikomanagement umfasst im Wesentlichen folgende vier Schritte:
Risikoidentifizierung
Risikoanalyse und -bewertung
Risikosteuerung
Risikoüberwachung und -reporting.
Risikoidentifizierung
Risiken müssen auf allen Unternehmensebenen (OU, GD, G) und in allen Funktionsbereichen unabhängig von Wertgrenzen umfassend erhoben werden (Erstellung eines Risikoinventars). Die Auflistung von Definitionen und Ursachen von Einzelrisiken in Anlage 3 soll bei der Identifizierung helfen. Die Liste ist exemplarisch und kann durch weitere Einzelrisiken erweitert werden.
Risikoanalyse und -bewertung
Auf jeder Unternehmensebene sind identifizierte Risiken hinsichtlich ihrer Ursachen, ihres Schadenspotentials -ausgedrückt in erwarteten Kosten - sowie ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit - ausgedrückt in % - zu analysieren bzw. abzuschätzen. Dabei ist vom ungünstigsten Szenario auszugehen (Brutto-Risikopotential: Schadenspotential unter Berücksichtigung bereits getroffener und im Ergebnis berücksichtigter Maßnahmen, jedoch ohne Multiplikation mit der Eintrittswahrscheinlichkeit).
Seite 5 KONZERN-RICHTLINIE Nr. 03/01
GROUP DIRECTIVE
Vr 6025 HJ 2011-05-05
2.3.3 Risikosteuerung
Bei der Risikosteuerung sind grundsätzlich vier verschiedene Risikostrategien zu unterscheiden:
Vermeiden (bestimmte Kunden, Regionen etc.)
Reduzieren und diversifizieren (personelle, technische, organisatorische Maßnahmen)
Transferieren (Vertrag, Versicherung, Factoring)
Akzeptieren (Verbesserung, Prozesse/Kontrollen etc.) und selbst tragen (Reserven / Wagnisse)
Konzernrisiken
Zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Konzernrisiken ist ein intensiver Informations- oder Abstimmungsbedarf zwischen den OUs, den GD-Führungsgesellschaften, den zuständigen Zentralfunktionen von VZ bzw. den CFOs der jeweils nächst höheren Ebene bereits im Vorfeld, d.h. vor Eintritt bzw. Eingehen eines Risikos, gemäß Konzern-Richtlinien (insbesondere 09/18 und 09/19) erforderlich.
Leistungsrisiken
Zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Vertragsrisiken sind die in Anlage 5 aufgeführten "10 Gebote zur Vermeidung von Vertragsrisiken" zu beachten und in konzernbereichsspezifische Verfahren umzusetzen (Checklisten, Genehmigungsvorbehalte). In der Anlage 7 „Vermeidung von Kursrisiken bei Angeboten/Aufträgen in Fremdwährungen" sind die Vorgehensweisen für solche Geschäfte beschrieben. Abweichungen von diesen Vorschriften bedürfen der Genehmigung des CFO G. Solche Änderungen sind durch die jeweiligen CFO GD beim CFO G zu beantragen. Darüber hinaus finden sich auf der Intranet-Seite der Voith Law Group ausgewählte Musterklauseln zur Vermeidung von Kursrisiken, Haftungsrisiken in Verträgen und zur Haftungsbegrenzung bzw. zum Haftungsausschluss im Falle besonders risikobehafteter Tätigkeiten. Im Übrigen wird auf die bereits im Vorfeld (vor Vertragsabschluss) bestehende Informations- oder Abstimmungspflicht bei Vertragsrisiken (gemäß Konzern-Richtlinien 09/18 und 09/19) hingewiesen.
Die in Anlage 6 aufgeführten "10 Gebote zur Vermeidung technischer Risiken" dienen den GDs als Grundlage für die Entwicklung GD-spezifischer Verfahren zur Vermeidung von technischen Risiken (Risiko-Ckecklisten, Genehmigungsvorbehalte, Qualitätshandbücher, etc.).
Abweichungen von den "10 Geboten zur Vermeidung von Vertrags- bzw. technischen Risiken, Anlage 5" bedürfen zwingend der Genehmigung durch die Konzerngeschäftsführung.