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Text 10. Betrieb, unternehmung und unternehmer

Die Begriffe “Betrieb“ und “Unternehmen/Unternehmung” werden im allgemeinen Sprachgebrauch nicht sauber getrennt: Häufig wird “Betrieb” als der umfassende angesehen, da er produktive soziale Systeme in allen Wirtschaftsordnungen bezeichnet. “Unternehmen/Unternehmung” wird gebraucht, wenn man die erwerbwirtschaftliche Zielsetzung in Betracht zieht, was in der Marktwirtschaft von ausschlaggebender Bedeutung ist.

Dann sieht man die Unternehmung als Begriff an und den Betrieb als Teil der Unternehmung.

– Die Unternehmung ist eine rechtlich und wirtschaftlich selbständige Einheit der Volkswirtschaft, die nach eigenem Wirtschaftsplan und auf eigenes Risiko arbeitet, mit der Absicht, einen Gewinn zu erzielen.

– Der Betrieb ist eine räumlich-technisch-soziale Einheit, die Leistungen erstellt, wirtschaftlichen Zielsetzungen folgt, aber wirtschaftlich unselbständig ist.

– Eine Unternehmung kann aus mehreren Betrieben bestehen, nicht aber ein Betrieb aus mehreren Unternehmen.

Hierzu kommen noch Begriffe wie “Firma”, “Fabrik”, “Werk” und “Geschäft”. Der Begriff “Firma” bezeichnet den Namen der Unternehmung, die Begriffe “Fabrik” und “Werk” stellen die produktionswirtschaftliche Seite eines Betriebes heraus. “Geschäft” im engeren Sinne ist eine Kaufstelle oder eine Dienststelle (Büro, Kontor, Office), im weiteren Sinne ist das Geschäft entweder eine Handels- oder Bankoperation oder andere wirtschaftliche Tätigkeiten.

Was den Unternehmer sebst anbetrifft, ist er nach moderner Auffassung eine Gestalt in der kapitalitisch-liberalistischen Marktwirtschaft, der Repräsentant einer ganzen ökonomischen Epoche, in der ihm die führende Rolle zukommt.

Das eigentliche Wesen des Unternehmers beruht auf seiner Funktion eines Wirtschaftsführers, der immer “neue Kombinationen” der begrenzten Produktionsmittel durchsetzt und damit die Wirtschaft ständig dynamisch macht. Seine Tätigkeiten sind auf Erzeugung neuer Produkte oder neuer Qualitäten der Produkte, auf Einführung neuer Produktionsmethoden und neuer Organisationen der Produktion auf Erschließung neuer Absatzmärkte gerichtet.

Der Unternehmer kann die leitende Tätigkeit und Eigentum an der Unternehmung in sich vereinigen (Fabrikherr, Kaufmann, Industriekapitan), er kann als Geschäftsführer im Anstellungsvertrag mit der Unternehmung stehen (Direktor, Betriebsleiter, Manager), er muss nicht notwendig Eigentum an den Produktionsmitteln haben, aber leitende Funktionen ausüben.

Nach dem Handelsrecht kann Unternehmer (in älteren, noch geltenden Vorschriften als “Prinzipal” bezeichnet) eine natürliche Person, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts sein, die einen Gewerbebetrieb unterhält.

Fragen zum Text:

  1. Wie sieht man die Unternehmung und den Betrieb an?

  2. Was bedeutet der Begriff “Unternehmung”?

  3. Was heißt “Betrieb”?

  4. Was ist “Firma”?

  5. Worauf beruht das eigentliche Wesen des Unternehmers?

  6. Welche Funktionen kann der Unternehmer ausüben?