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Немецкий язык в сфере юриспруденции.doc
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Текущий и итоговый контроль

Допуском к сдаче устного зачета и экзамена являются предъявление и защита письменных контрольных работ. Контрольная работа I – первый семестр – зачет; контрольная работа II – второй семестр – экзамен.

Содержание зачета/экзамена:

1. Чтение со словарем аутентичного текста знакомой юридической тематики объемом 1600-1800 п.з., письменный перевод указанного отрывка объемом 600-800 п.з. Реферирование всего текста, беседа с преподавателем по проблематике текста.

2. Устное изложение указанной в билете пройденной темы.

Время подготовки 20-25 минут.

Вопросы/темы, выносимые на зачет:

  1. Das Studium an der juristischen Fakultät

  2. Juristische Berufe

  3. Rechtsgebiete

  4. Rechtspflege in der BRD

  5. Der Staatsaufbau Deutschlands

  6. Das politische System Deutschlands

Вопросы/темы, выносимые на экзамен:

  1. Das Studium an der juristischen Fakultät

  2. Juristische Berufe

  3. Das Bürgerliche Gesetzbuch

  4. Rechtsgebiete

  5. Rechtspflege in der BRD

  6. Der Staatsaufbau Deutschlands

  7. Das politische System Deutschlands

  8. Die BRD als Sozial- und Rechtsstaat

  9. Das Privatrecht

  10. Die Sonderprivatrechte

  11. Das Zustandekommen von Verträgen

  12. Das Vertragsrecht

  1. Задания для контрольных работ Kontrollarbeit I (1. Semester)

Aufgabe 1. Lesen Sie den Text

„Allgemeines zum Studiengang Rechtswissenschaft“

Um Struktur und Inhalte des rechtswissenschaftlichen Studiums in der Bundesrepublik Deutschland zu verstehen, sei kurz auf den Ablauf des Studienganges eingegangen.

Der Staatsexamensstudiengang umfasst eine Regelstudienzeit von neun Semestern inklusive Examenszeit und gliedert sich in ein Grund- und ein Schwerpunktbereichsstudium.

Aufgrund des neuen Juristenausbildungsgesetzes (JAG) vom 1. Juli 2003 hat der juristische Fachbereich der Universität Bonn für diejenigen, die begonnen haben, die Leistungsnachweise des Grundstudiums neu gegliedert und bietet eine studienbegleitende Zwischenprüfung an.

Das Bestehen der Zwischenprüfung setzt voraus, dass die Studierenden innerhalb von 2 Semestern insgesamt acht Abschlussklausuren schreiben und bestehen. An das Grundstudium gliedert sich das Hauptstudium an. Im Hauptstudium haben die Studierenden an drei Übungen sowohl im Bürgerlichen Recht, Strafrecht als auch im Öffentlichen Recht teilzunehmen und in jeder Übung eine Klausur erfolgreich zu bestehen sowie nach der Wahl eine Hausarbeit in einer der Übungen zu absolvieren. Nach dem Abschluss des Hauptstudiums haben die Studierenden einen universitären Schwerpunktbereich zu wählen.

Innerhalb ihres universitären Schwerpunktbereichs, der mindestens 16 Semesterwochenstunden an Vorlesungen umfasst, legen sie Prüfungsleistungen ab. Diese Prüfungsleistungen fließen zu einem Prozentsatz von 30 % in die Endnote ihrer ersten Prüfung ein. Die fehlenden 70 % der Examensbewertung erreichen die Studierenden durch die Ablegung der Staatlichen Pflichtfachprüfung bei den Justizprüfungsämtern des Landes Nordrhein-Westfalen.

Als Schwerpunktbereiche stehen zur Auswahl: 1. Zivilrechtspflege, Anwaltsberuf und Notariat, 2. Unternehmen, Kapitalmarkt und Steuern, 3. Wirtschaft, 4. Sicherung, 5. Rechtsvergleichung, europäische und internationale Rechtsvereinheitlichung, 6. Internationales Privatrecht, grenzüberschreitender Handelsverkehr, 6. Staat und Verfassung im Prozess der Internationalisierung, 7. Deutsches und europäisches Umwelt- und Planungsrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Infrastrukturrecht, 8. Internationales und Europäisches Recht der Wirtschaftsbeziehungen, 9. Kriminalwissenschaften.

Unabhängig vom Examenszeitpunkt ist zusätzlich ein jeweils sechswöchiges Praktikum in der Rechtspflege (Rechtsanwalt oder Unternehmen). Das Studium schließt mit der Ersten Prüfung ab. Wird das Examen mit der Note „vollbefriedigend“ oder besser abgeschlossen, liegt ein Prädikatsexamen vor. Nach neuem JAG umfasst die Pflichtfachprüfung sechs Klausuren und eine mündliche Prüfung.

Die Ausbildung bis zur Ersten Prüfung erfolgt an der Universität, daran schließt sich eine

zweijährige praktische Ausbildung, das sogenannte Referendariat, an. Während des Referendariats hat man Stagen bei einem ordentlichen Gericht, der Staatsanwaltschaft, einer Verwaltungsbehörde und einem Rechtsanwalt abzuleisten. Das Referendariat mündet in die Zweite Juristische Prüfung, sie wird auch Assessorexamen genannt. Mit diesem Assessorexamen ist man Volljurist.

Texterläuterung:

Juristenausbildungsgesetz – Jedes Bundesland hat sein eigenes Juristenausbildungsgesetz. Z.B. das Juristenausbildungsgesetz von Rheinland-Pfalz (JAG) sagt: „Ziel der Juristenausbildung ist der dem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat verpflichtete Jurist, der die Rechtswissenschaft mit ihren Bezügen zu verwandten Wissenschaften kennt, die Methoden der Rechtsanwendung beherrscht und sich aufgrund der erworbenen Kenntnisse in alle Bereiche der Rechtspraxis einarbeiten kann“.

Aufgabe 1.2 Wie heißen auf Deutsch und auf Russisch die Rechtsgebiete im Text?

Aufgabe 1.3 Finden Sie im Text deutsche Äquivalente zu den folgenden Wörtern und Wendungen:

курс обучения, сессия, закон о подготовке юристов, успеваемость, успешная сдача экзамена, письменный зачет, специализация, завершаться сдачей первого экзамена,

проходить практику в обычном суде/в прокуратуре/администрации/в адвокатской конторе.

Aufgabe 1.4 Setzen Sie die Sätze fort.

  • Um zu (чтобы понять структуру и содержание юридического образования в Германии ), sei kurz auf den Ablauf des Studienganges eingegangen.

  • Der juristische Fachbereich der Universität Bonn hat für diejenigen, die …(для тех, кто начал обучение), die Leistungsnachweise des Grundstudiums neu gegliedert.

  • Das Bestehen der Zwischenprüfung setzt voraus, dass …(то что студенты в течение двух семестров должны сдать восемь письменных зачетов).

  • Wirdabgeschlossen, (Если экзамен сдан на положительную оценку)liegt ein Prädikatsexamen vor.

  • Die Ausbildung bis zur Ersten Prüfung erfolgt an der Universität, daran … (после чего следует двухгодичная практика, так называемый референдариат).

Aufgabe 1.5 Antworten Sie schriftlich auf die Fragen zum Text:

  1. Wie viele Semester dauert in der Regel der Staatsexamensstudiengang?

  2. Wie gliedert sich der Staatsexamensstudiengang?

  3. Wann wurde das neue Juristenausbildungsgesetz angenommen?

  4. Was bietet der juristische Fachbereich der Universität Bonn laut dem neuen Juristenausbildungsgesetz an?

  5. Wie viele Abschlussklausuren sollen Studenten schreiben, um die Zwischenprüfung zu bestehen?

  6. Was setzt das Hauptstudium voraus?

  7. Wie ist die Struktur der ersten staatlichen Prüfung?

  8. Welche Fächer stehen beim Schwerpunktbereichsstudium zur Wahl?

  9. Was umfasst die Pflichtfachprüfung?

  10. Was setzt das Referendariat voraus?

  11. Wie wird man Volljurist?

Aufgabe 2. Lesen Sie den Text „Der juristische Beruf“

Der Berufsstand der Juristen ist durch die einheitliche Berufsausbildung der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Notare, Verwaltungs-, Verbands- oder Wirtschaftsjuristen gekennzeichnet. Der erste Teil der Ausbildung umfasst ein rechtswissenschaftliches Studium von mindestens 3,5 Jahren, davon mindestens vier Halbjahre an der Universität der Bundesrepublik Deutschland. Das Studium wird mit der ersten juristischen Staatsprüfung abgeschlossen. Dem zweiten Teil der Ausbildung muss ein Vorbereitungsdienst von 2,5 Jahren als Referendar vorangehen, insbesondere bei Gerichten und Behörden sowie bei einem Rechtsanwalt. Mit der anschließenden zweiten juristischen Staatsprüfung wird die Befähigung zum Richteramt erworben, die den Zugang zu allen juristischen Berufen eröffnet.

Die Richter sind Berufsrichter (bei ordentlichen Gerichten mit den Dienstbezeichnungen: Amts-, Landgerichtsdirektor; Senatspräsident; Oberamtsrichter, Amts-, Land-, Oberlandesgerichtspräsident) oder ehrenamtliche Richter (z.B. Schöffen, Geschworene, Handelsrichter).

Richter werden vom Staat berufen und stehen im Dienste des Bundes oder eines Landes. Sie sind aber keine Beamten. Im Gegensatz zu Beamten ist der Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Es darf keinem Richter vorgeschrieben werden, wie er zu urteilen hat. Berufsrichter können nur auf Grund einer Entscheidung des Gerichts entlassen oder an eine andere Stelleversetzt werden. Bewirbt sich ein Richter um ein Mandat als Abgeordneter des Bundestages oder einer Volksvertretung des Landes, so hat er vor dem Wahltag Anspruch auf zwei Monate Urlaub ohne Dienstbezüge.

Die Staatsanwälte sind Beamte der Staatsanwaltschaften (Amts-, Staats-, Oberstaats-, Generalstaatsanwälte), die bei jedem Gericht bestehen sollen. Sie sind staatliche Untersuchungs-, und Anklagebehörden in Strafsachen. Bei Verdacht einer Straftat sind die Staatsanwälte für die Ermittlung und Aufklärung eines Sachverhalts zuständig. Sie entscheiden darüber, ob das Verfahren einzustellen oder die Anklage zu erheben ist. Im gerichtlichen Verfahren haben sie die Anklage zu vertreten.

Die Rechtsanwälte sind die gesetzlich berufenen, unabhängigen Vertreter und Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie üben kein Gewerbe, sondern einen freien Beruf aus. Zur Aufnahme seiner Tätigkeit bedarf der Rechtsanwalt der Zulassung bei einem bestimmten Gericht. Im Allgemeinen wird der Rechtsanwalt auf Grund eines mit dem Mandanten abgeschlossenen Dienstvertrages (Mandat) tätig, jedoch kann eine Verpflichtung zur rechtlichen Interessenvertretung auch durch gerichtliche Entscheidung (z.B. Pflichtverteidigung).

Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und wird von der jeweiligen Landesjustizverwaltung bestellt. Er ist zur Unparteilichkeit verpflichtet und betreut die Parteien bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften, beispielsweise bei der Abfassung eines Ehevertrages, eines Testaments oder der Gründung einer Gesellschaft. Bei bestimmten Geschäften ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem hat der Notar z.B. Unterschriften oder Abschriften von Dokumenten zu beglaubigen.

Eine besondere Stellung unter den juristischen Berufen nimmt der Beruf eines Rechtspflegers ein. Der Rechtspfleger ist ein Beamter des gehobenen Justizdienstes, der auf Grund gesetzlicher Ermächtigung mit der Wahrnehmung richterlicher Aufgaben betraut ist. Er erledigt die Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie die meisten Angelegenheiten im Mahnverfahren und in der Strafvollstreckung. Voraussetzung für die Betrauung mit den Aufgaben eines Rechtspflegers ist ein Vorbereitungsdienst von mindestens drei Jahren (davon 1,5 Jahre fachwissenschaftlicher Studiengang) und Ablegung der Rechtspflegerprüfung. Eine Befähigung zum Richteramt ist also für das Amt des Rechtspflegers nicht nötig.

(А.P. Krawtschenko, S. 267-269)

Aufgabe 2.1 Finden Sie im Text die folgenden grammatischen Konstruktionen:

  • Präsens Aktiv mit dem Modalverb (MV + Infinitiv)

z.B. Dem zweiten Teil der Ausbildung muss der Vorbereitungsdienst vorangehen.

  • Präsens Passiv (werden + P. II )

z.B. : Der erste Teil der Ausbildung wird mit der ersten juristischen Prüfung abgeschlossen.

- Modalverb + Infinitiv Passiv (… kann … versetzt werden)

z.B. Das darf keinem Richter vorgeschrieben werden.

- der Objektsatz

z.B. Sie entscheiden darüber, ob das Verfahren einzustellen ist. (Worüber entscheiden sie?)

- der Bedingungssatz/Konditionalsatz

z.B. Der Richter hat Anspruch auf den Urlaub, wenn er sich um ein Mandat bewirbt.

oder: Bewirbt sich ein Richter um ein Mandat, so hat er Anspruch auf den Urlaub.

(Unter welcher Bedingung hat er Anspruch auf den Urlaub?)

- der Attributsatz

Der Rechtspfleger ist ein Beamter des gehobenen Justizdienstes, der mit der Wahrnehmung richterlichen Aufgaben betraut ist.(Was für ein Beamter ist der Rechtspfleger?)

Aufgabe 2.2 Was passt? Ordnen Sie zu:

  1. Richter

  1. Der Beamte ist für die Wahrnehmung richterlicher Aufgaben zuständig

  1. Staatsanwalt

  1. Kein Beamter, der nur dem Gesetz unterworfen ist.

  1. Rechtsanwalt

  1. Student der Rechtswissenschaften in der Praxis

  1. Notar

  1. Vertreter und Berater in allen Rechtsangelegenheiten, bedarf der Zulassung bei einem bestimmten Gericht

  1. Rechtspfleger

  1. Amtsanwalt in Strafsachen

  1. Referendar

  1. Der unabhängige Träger öffentlichen Amtes wird von der jeweiligen Landesjustizverwaltung bestellt

Aufgabe 2.3. Bilden Sie Sätze im Präsens Aktiv und Präsens Passiv, indem Sie die folgenden Wörter gebrauchen:

z.B.:

- der Berufsstand, sein, die Juristen, durch, die Berufsausbildung, einheitlich, gekennzeichnet

Der Berufsstand der Juristen ist durch die einheitliche Berufsausbildung gekennzeichnet.

  • 3,5 Jahre, die Ausbildung, ein rechtswissenschaftliches Studium, der erste Teil, umfassen, von, mindestens;

  • abgeschlossen, das Studium, wird, die erste, Staatsprüfung, juristisch, mit;

  • der zweite, die Ausbildung, Teil, müssen, vorangehen, ein Vorbereitungsdienst, als Referendar, von, 2,5 Jahre;

  • die zweite, die Befähigung, juristisch, Prüfung, mit, werden, zu, das Richteramt erworben;

  • Das Richteramt, eröffnen, der Zugang, juristisch, alle, zu, Beruf.

Aufgabe 2.4 Formulieren Sie, wofür ist … zuständig, welche Aufgaben hat … zu erfüllen?

Referendar (der Vorbereitungsdienst bei Gerichten/ Behörden/ Rechtsanwälten; 2,5 Jahre dauern; dem zweiten Teil der Ausbildung vorangehen; die zweite juristische Staatsprüfung; die Befähigung zum Richteramt erwerben) …

Richter (kein Beamter sein; vom Staat berufen werden; dem Gesetz unterworfen sein; auf Grund einer Entscheidung des Gerichts entlassen werden; an eine andere Stelle versetzt werden) …

Staatsanwalt (bei jedem Gericht bestehen; zum Richteramt befähigt sein; keine richterlichen Funktionen ausüben; für die Ermittlung und Aufklärung eines Sachverhalts zuständig sein; das Verfahren einstellen; die Anklage erheben/vertreten) …

Rechtsanwalt (in allen Rechtsangelegenheiten beraten und vertreten; einen freien Beruf ausüben; der Zulassung bei einem bestimmten Gericht bedürfen; auf Grund des Dienstvertrages tätig werden) …

Notar (von der jeweiligen Landesjustizverwaltung bestellt sein; zur Unparteilichkeit verpflichtet sein; die Parteien bei Rechtsgeschäften betreuen; Unterschriften/Abschriften beglaubigen)…

Rechtspfleger (mit der Wahrnehmung richterlichen Aufgaben betraut sein; die Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit erledigen; den fachwissenschaftlichen Studiengang abschließen; die Rechtspflegerprüfung ablegen;)…

Aufgabe 2.5. Antworten Sie auf die Fragen zum Text:

- Welche juristischen Berufe kennen Sie?

- Wie werden Juristen in Deutschland (Russland) ausgebildet?

Aufgabe 2.6 Schreiben Sie über Ihr Studium, indem Sie die folgenden Fragen beachten:

  • Wo studieren Sie? (Universität, Fakultät)

  • In welchem Semester sind Sie?

  • Was studieren Sie?

  • Welche Vorlesungen und Seminare haben Sie?

  • In welchen Fächern werden Sie Vorprüfungen und Prüfungen ablegen?

  • Welche Kompetenzen soll Volljurist haben?

  • Welchen juristischen Beruf möchten Sie ergreifen? Warum?