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Teil Passau aus Кравченко.doc
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5. Lesen Sie den Text b "Lehrveranstaltungen im Jurastudium" Finden Sie im Text Äquivalente folgender Wörter und Wendungen.

  • рабочая группа

  • повторение пройденного материала

  • написание экзаменационных работ

  • коллоквиум

  • инсценировка судебных заседаний

  • вопросы к лектору

  • избранный, выборочный

  • проблемы анализа юридических казусов

  • в соответствии с темой лекции

  • знакомить с методикой анализа юридических казусов

  • пройденный (изученный) материал

  • ограниченный круг участников

  • инсценированные (театрализованные) судебные заседания

  • определять исход инсценированного судебного заседания

Lektion 16 Text a Fachspezifische Fremdsprachenausbildung an der Universität Passau

An der Universität Passau wird als Ergänzung zum Studiengang Rechtswissenschaft eine Fachspezifische Fremdsprachenausbildung in verschiedenen Sprachen angeboten. An den Lehrveranstaltungen der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung können nur die Studenten teilnehmen, die über die vertieften Kenntnisse der betreffenden Fremdsprache verfugen. Diese Kenntnisse müssen durch eine zweistündige Klausur oder einen Einstufungstest nachgewiesen werden.

Die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung ist in drei Stufen gegliedert, die jeweils zwei einsemestrige Abschnitte umfassen.1

Die erste und die zweite Stufe werden mit der Fachspezifischen Fremdsprachenprüfung I, die dritte Stufe — mit der Fachspezifischen Fremdsprachenprüfung II abgeschlossen.

In der Fachspezifischen Fremdsprachenprüfung I hat der Bewerber nachzuweisen, dass er über die notwendigen sprachlichen Fertigkeiten und fachlichen Kenntnisse verfügt, die ihn befähigen:

  • einen Text mit allgemein juristischem Inhalt zu verstehen und zu übersetzen,

  • ein Gespräch in der Fremdspracheüber ein allgemeines juristisches Thema zu führen.

In der Fachspezifischen Fremdsprachenprüfung II hat der Bewerber nachzuweisen, dass er über die notwendigen sprachlichen Fertigkeiten und fachlichen Kenntnisse verfügt, die ihn befähigen:

  • einen schwierigen juristischen Fachtext in der betreffenden Fremdsprache zu verstehen und zu übersetzen,

  • juristische Themen in der Fremdsprache abzuhandeln,

  • ein Fachgespräch in der Fremdsprache zu einem speziellen juristischen Thema zu führen.

Die Fachspezifischen Fremdsprachenprüfungen I und II bestehen jeweils aus zwei schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.²

In der Fachspezifischen Fremdsprachenprüfung I hat der Bewerber:

  • im ersten schriftlichen Prüfungsteil einen zusammenhängenden Text mit allgemein juristischer Thematik (ohne vertiefte juristische Fragestellung) aus der Fremdsprache ins Deutsche zu übersetzen und Fragen zu diesem Text zu beantworten,

  • im zweiten schriftlichen Prüfungsteil Fragen zu den in den Lehrveranstaltungen behandelten Themen in der Fremdsprache zu beantworten.

Die Bearbeitungszeit beträgt jeweils eine Stunde.

Der mündliche Prüfungsteil besteht aus einem möglichst in der Fremdsprache zu führenden etwa zehnminütigen Gespräch über ein allgemeines juristisches Thema.

In der Fachspezifischen Fremdsprachenprüfung II hat der Bewerber:

  • im ersten schriftlichen Prüfungsteil einen zusammenhängenden Fachtext aus der Fremdsprache ins Deutsche zu übersetzen und Fragen zu diesem Text sowie allgemein zu Grundbegriffen des entsprechenden Rechtssystems in der Fremdsprache zu beantworten,

  • im zweiten schriftlichen Prüfungsteil einen Aufsatz oder zwei bis vier Kurzaufsätze in der Fremdsprache zu verfassen; das Thema des Aufsatzes bzw. die Themen der Kurzaufsätze kann der Bewerber aus einem der Rechtsgebiete Zivilrecht, öffentliches Recht, Strafrecht auswählen.

Die Bearbeitungszeit beträgt jeweils zwei Stunden.

Der mündliche Prüfungsteil besteht aus einem möglichst in der Fremdsprache zu führenden etwa zehnminütigen Fachgespräch über Themen aus einem vom Bewerber gewählten Rechtsgebiet (Zivilrecht, öffentliches Recht, Strafrecht).

Die Gesamtnote der Fachspezifischen Fremdsprachenprüfungen I bzw. II errechnet sich aus der Summe der Punktzahlen der Prüfungsteile geteilt durch drei.

Eine Fachspezifische Fremdsprachenprüfung ist nicht bestanden, wenn die Gesamtnote schlechter als 4,00 Punkte (aus insgesamt 18 Punkten) oder die Bewertung eines Prüfungsteils schlechter als 3,5 Punkte ist.

Über eine bestandene Fachspezifische Fremdsprachenprüfung I bzw. II wird ein Zeugnis ausgestellt. Das Zeugnis enthält Angaben über die Studiendauer und die gewählte Fremdsprache, die Punktezahlen der Prüfungsteile, die Gesamtnote und die angewandten Notenskalen. Im Zeugnis über die Fachspezifische Fremdsprachenprüfung II wird außerdem das in der mündlichen Prüfung gewählte Rechtsgebiet angegeben.

Texterläuterungen

  1. ...die jeweils zwei einsemestrige Abschnitte umfassen. - … каждая из которых охватывает два этапа продолжительностью в один семестр каждый.

  2. Die Fachspezifischen Fremdsprachenprüfungen bestehen jeweils aus zwei schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. – Профессионально-прикладные экзамены по иностранному языку I и II состоят из двух письменных и устных частей каждый.

1. Lesen Sie den Text A, schlagen Sie die Bedeutung der unbekannten Wörter im Wörterbuch nach.

2.Übersetzen Sie folgende Wendungen ins Russische.

  • eine Fremdsprachenausbildung anbieten

  • an der Fremdsprachenausbildung teilnehmen

  • über die Kenntnisse verfügen

  • die Kenntnisse nachweisen

  • in drei Stufen gegliedert sein

  • ein Gespräch führen

  • ein Thema in der Fremdsprache behandeln

  • einen Aufsatz verfassen

  • die Kenntnisse bewerten

  • ein Zeugnis ausstellen

3. Erklären Sie folgende Begriffe.

  • die Fremdsprache

  • die Fremdsprachenkenntnisse

  • die Fremdsprachenausbildung

  • die Fremdsprachenprüfung

  • das Fach

  • fachlich

  • fachspezifisch

  • der Fachtext

  • das Fachgespräch

4. Formulieren Sie die Wendungen mit den Verben im Partizip I nach dem folgenden Muster um.

Muster: die zu lösende Aufgabe => die Aufgabe, die zu lösen ist

  1. der zu lesende Text

  2. die nachzuweisenden Kenntnisse

  3. das zu führende Gespräch

  4. das abzuhandelnde Thema

  5. die zu bestehende Prüfung

  6. der zu schreibende Aufsatz

  7. das zu behandelnde Thema

  8. der zu übersetzende Text

  9. die auszuwählenden Rechtsgebiete

  10. das auszustellende Zeugnis

  11. die anzuwendende Notenskala

  12. die anzugebenden Daten

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