- •Text a Ziele und Aufbau des Jura-Studiums in Deutschland
- •1. Lesen Sie den Text a, schlagen Sie die Bedeutung der unbekannten Wörter im Wörterbuch nach.
- •2.Übersetzen Sie folgende Wendungen ins Russische.
- •3. Erklären Sie folgende Begriffe.
- •4.Übersetzen Sie folgende Sätze ins Russische.
- •Lehrveranstaltungen im Jurastudium
- •5. Lesen Sie den Text b "Lehrveranstaltungen im Jurastudium" Finden Sie im Text Äquivalente folgender Wörter und Wendungen.
- •Lektion 16 Text a Fachspezifische Fremdsprachenausbildung an der Universität Passau
- •5. Übersetzen Sie folgende Sätze ins Russische.
- •Text b Fachspezifische Fremdsprachenausbildung an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster
- •6. Lesen Sie den Text b, schlagen Sie im Vokabelverzeichnis die Bedeutung der fett gedruckten Wörter nach und beantworten Sie folgende Fragen zum Text.
Text a Ziele und Aufbau des Jura-Studiums in Deutschland
Allgemeines
Jurastudenten werden in Deutschland zum so genannten "Einheitsjuristen" ausgebildet. Er gilt als „zum Richteramt befähigt" und sollte im Idealfall in allen nur denkbaren rechtlichen Berufen einsatzfähig sein¹. In der Praxis ist jedoch eine Spezialisierung im Anschluss an das Studium unumgänglich. Im Unterschied zu vielen anderen Fächern wird im Jurastudium der gesamte Stoff im Staatsexamen am Ende des Studiums im vollen Umfang abgefragt.
Studienablauf
In einigen Bundesländern führt das Jurastudium in einem Zug zum 1. Staatsexamen. In anderen Bundesländern gilt die Unterteilung in Grund- und Hauptstudium. Die mittlere Studiendauer liegt bei ca. 9 Semestern.
Der Stoff des Studiums wird in die Gebiete Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht unterteilt. Alle drei Rechtsgebiete sind Pflichtstoff im Examen. Dazu können (je nach Uni) die Fächer Rechtsgeschichte, Rechtsphilosphie, Rechtssoziologie und andere kommen.
Auf dem Weg zum Staatsexamen hat der Student eine Zwischenprüfung abzulegen oder die so genannten kleinen Übungen in allen drei Rechtsgebieten zu schreiben. Darauf folgen die großen Übungen, ebenfalls in allen drei Fächern. Außerdem sind drei Praktika bei Anwälten, Gerichten oder in der Verwaltung vorgeschrieben.
Staatsexamen
1) Das Studium der Rechtswissenschaften führt zum 1. juristischen Staatsexamen. Es besteht aus einer unterschiedlichen Anzahl schriftlicher Klausuren, die zum Teil durch eine Hausarbeit ergänzt werden, sowie einer mündlichen Prüfung. Es müssen viele mehrstündige Klausuren geschrieben werden.
Nach dem Inkrafttreten am 1. Juli 2003 der Reform der Juristenausbildung besteht die erste Prüfung aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung. Das Ergebnis der universitären Prüfung macht dreißig Prozent der Gesamtnote aus. Das Staatsexamen kann einmal wiederholt werden.
Seit einiger Zeit² können die Jurastudenten den so genannten Freiversuch in Anspruch zu nehmen. Wer nach dem 8. Semester (und nicht später) ins Staatsexamen geht und dabei durchfällt, hat die Möglichkeit, das Staatsexamen noch einmal abzulegen. Fällt er dann erneut durch, kann er das Examen einmal wiederholen.
2) Das 2. Staatsexamen findet nach der zweijährigen Referendarszeit (Refendariat) statt, die sich an das 1. Staatsexamen anschließt.
Berufsmöglichkeiten
Mit dem Jurastudium werden sehr umfassende Berufsmöglichkeiten eröffnet. Primär wird der "Einheitsjurist" zum Richter ausgebildet. Allerdings gehen nur die wenigsten Juristen in den Staatsdienst und werden Richter oder Staatsanwalt. Viel häufiger wird der Beruf des Rechtsanwalts gewählt. Man macht sich als Anwalt selbständig oder geht als Angestellter in eine größere Kanzlei. Andere Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich in der öffentlichen Verwaltung als Beamter. Oder man arbeitet in einer Rechtsabteilung entsprechender Firmen.
Texterläuterungen
¹...und sollte im Idealfall in allen nur denkbaren rechtlichen Berufen einsatzfähig sein. - … и в идеале должен был бы быть способным работать по любой юридической специальности.
² Seit einiger Zeit... – С недавних пор…
³Primär wird der "Einheitsjurist" zum Richter ausgebildet. – «Юриста – универсала» обучают в первую очередь профессии судьи.