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Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften

Faculty of Applied Social Sciences

Kinder-, Jugend- und Familienrecht

Teilmodul

„Einführung in das Recht“

Prof. Dr. Helga Oberloskamp

Inhaltsverzeichnis

Teil 1 Teil 2 Teil 3

G V + F A + L

5

5

5

I. Ein wenig Rechtsgeschichte: 5

Vom Corpus Iuris Civilis zum Bürgerlichen Gesetzbuch und 5

Sozialgesetzbuch 5

.1 Corpus Iuris Civilis 5

.2 Bürgerliche Gesetzbuch 5

.3 Sozialgesetzbuch 6

.4 Deutsche Rechtsvorschriften 6

II. Ein wenig „Handwerkszeug“: 7

Wie zitiert man Normen ? 7

1. Einheit: Hilfsmittel im Recht 8

1. Gesetze, Verordnungen (VOen) und internationale Abkommen 8

2. Kommentare 8

3. Lehrbücher 9

4. Monographien 9

5. Aufsätze 9

6. Zeitschriften 9

7. Gerichtsentscheidungen 10

8. Unterschiedliche Zitierweise in Literaturverzeichnis und Zitaten 10

9. Gesetzessammlungen für die Soziale Arbeit 10

2. Einheit: Rechtsquellen 12

3. Einheit: Der Rechtsweg 16

I. Zivilrecht - öffentliches Recht 16

.1 Gliederung der Gerichtsbarkeiten 18

.1Gerichtsbarkeit ändern ! 18

.2 Erläuterungen zu dem Schaubild 19

3. Beispiele für die Wahl des Rechtswegs 24

4. Einheit: Aufbau der Gerichte und Instanzenzüge 25

I. Der formale Aufbau 25

II. Die tatsächlich zur Verfügung stehenden Instanzen 26

III. Die Rechtsmittel bei den einzelnen Gerichten (s. hierzu auch Einheit 3 - G, Übersicht 5) 26

IV. Wiederaufnahme des Verfahrens 27

5. Einheit: Gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen und 29

Regelung von Rechtsverhältnissen 29

I. Gerichtliche Zuständigkeit 29

II. Zweiteilung des Verfahrens 31

III. Einleitung der Verfahren 33

IV. Die Aufklärung des Sachverhalts 35

V. Nochmalige Entscheidung über den Sachverhalt (s. auch Einheit 4 G-IV) 36

VI. Kosten (ohne Prozesskostenhilfe) 37

4.1 bei Prozessbeginn 40

4.2 bei Prozessende, wenn die hilfsbedürftige Partei obsiegt 40

4.3 bei Prozessende, wenn die hilfsbedürftige Partei verliert 41

4.4 bei Prozessende, wenn der Rechtsstreit eine Ehescheidung war 41

IX. Zusammenfassung zu VII. und VIII. 41

Einheit 6: Das BGB und seine Nebengesetze 42

I. Das BGB 42

Abschnitt 1: Erbfolge 43

7. Einheit: Rechtstechnik und Rechtsgrundlagen 45

I. Arten von Normen 45

3. Neben den Rechtssätzen, die Rechts-/ Anspruchsgrundlagen sind, gibt es weitere Normen, die andere Funktionen haben. 45

II. Strukturen und Anwendung von Rechtsgrundlagen 46

III. Zusammenfassung 47

IV. Lückenfüllung 48

V. Auslegung von unklaren Normen 49

VI. Zusammenfassung 50

VII. Gruppen von Anspruchsgrundlagen 51

.1 Ansprüche auf Zahlung aus Vertrag 51

.2 Ansprüche auf Zahlung aus dem Gesetz unmittelbar 51

.3 Ansprüche auf Herausgabe von Sachen aus Vertrag 52

.4 Ansprüche auf Herausgabe von Sachen aus Gesetz unmittelbar 52

.5 Ansprüche auf Erfüllung oder Rückabwicklung 53

VIII. Zusammenfassung 53

IX. Hilfe zur Lösung von Schadensersatzfällen bei Haftung mehrer Personen 53

Einheit 8: Die rechtliche Bedeutung verschiedener Altersstufen 56

Einheit 9: Fähigkeiten natürlicher und juristischer Personen 59

I. Rechts- und Handlungsfähigkeit (austauschen) 59

II. Minderjährigkeit 59

III. Rechtliche Betreuung und ihr Verhältnis zur Geschäftsfähigkeit 62

IV. Zusammenfassung: Rechtliche Betreuung im System von Vertretung 64

Einheit 10: Willenserklärungen/Verträge 65

.1 4. Struktur eines Vertrages 65

Abweichung 67

Einheit 11: Obligatorische / dingliche Rechtsgeschäfte 68

Einheit 12: Stellvertretung 71

.1 Gesetzliche Stellvertretung 71

.2 Gewillkürte Stellvertretung 71

g 69 26 65

Teil 1

Grundlagen (G)

0. Einheit: Einführung

I. Ein wenig Rechtsgeschichte:

Vom Corpus Iuris Civilis zum Bürgerlichen Gesetzbuch und

Sozialgesetzbuch

      1. Corpus Iuris Civilis

Das Corpus Iuris Civilis (CIC) ist eine mit Gesetzeskraft ausgestattete Sammlung des römischen Rechts, die Kaiser Justinian 528 - 542 zusammenstellen ließ. Es umfasst:

  • die Institutionen: Amtliches Lehrbuch

  • die Digesten oder Pandekten: Auszüge aus den Schriften römischer Juristen

  • den Codex: Kaiserliche Erlasse aus der Zeit von Hadrian bis Justinian

  • die Novellen: Nachtragsgesetze Justinians

Im Mittelalter wurde das römische Recht durch die Rechtsschulen der Glossatoren und Kommentatoren bearbeitet und in dieser Form von deutschen Gerichten neben örtlichem Landrecht benutzt (= Rezeption).

Als „gemeines Recht“(d.h. allgemeines Recht) galt es teilweise bis zum Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1.1.1900.

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