- •1. Einheit: Hilfsmittel im Recht
- •Vertiefungsfragen
- •2. Einheit: Rechtsquellen
- •Vertiefungsfragen
- •Vertiefungsfragen
- •4. Einheit: Aufbau der Gerichte und Instanzenzüge
- •Vertiefungsfragen
- •5. Einheit: Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen und
- •Vertiefungsfragen
- •6. Einheit: Das bgb und seine Nebengesetze
- •Vertiefungsfragen
- •7. Einheit: Rechtstechnik und Rechtsgrundlagen
- •Vertiefungsfragen
- •8. Einheit: Die rechtliche Bedeutung verschiedener
- •Vertiefungsfragen
- •9. Einheit: Fähigkeiten natürlicher und juristischer Personen
- •Vertiefungsfragen
- •10. Einheit: Willenserklärungen und Verträge
- •Vertiefungsfragen
- •11. Einheit: Obligatorische und dingliche Rechtsgeschäfte
- •Vertiefungsfragen
- •12. Einheit: Stellvertretung
- •Vertiefungsfragen
...Einheit 0 - V+F
Teil 2
Vertiefungsfragen (V)
und
Fälle (F)
0. Einheit: Einführung
Vertiefungsfragen
V1. Was ist eine Kodifikation ?
V2. Was versteht man unter der Rezeption ?
V3. Was heißen die Kürzel CIC, BGB, SGB ?
V4. Warum bildeten im CIC die kaiserlichen „Erlasse“ den „Codex“ ?
V5. Woher stammt der Ausdruck, dass ein Gesetz „novelliert“ wird, und was bedeutet das?
V6. Die Schaffung des BGB ist eine politische Reaktion auf eine Tatsache. Auf welche ?
V7. Die Schaffung des SGB ist ebenfalls eine politische Reaktion. Worauf ?
Fälle
Fall 1:
Das BGB regelt u.a. die Beziehung zwischen Eltern und Kind, und zwar in § 1626 BGB. Zitieren Sie den Teil der Norm fachlich korrekt, der lautet: „Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.“
Fall 2:
In § 1671 befasst sich das BGB mit der elterlichen Sorge, wenn die Eltern getrennt leben. Zitieren Sie den Teil der Vorschrift fachlich korrekt, der lautet: „Dem Antrag ist stattzugeben, wenn zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.“
Fall 3:
Das SGB VIII regelt die Kinder- und Jugendhilfe. § 44 enthält Vorschriften zur so genannten Pflegerlaubnis. Zitieren Sie den Satz fachlich korrekt, der lautet: „Einer Erlaubnis bedarf nicht, wer ein Kind oder einen Jugendlichen im Rahmen eines Schüler- oder Jugendaustausches betreut oder ihm Unterkunft gewährt.“ und drücken Sie aus, dass diese Norm es ist, die uns mitteilt, dass wir keine Pflegeerlaubnis benötigen, wenn wir zwei Monate lang einen russischen Schüler in Köln aufnehmen.
1. Einheit: Hilfsmittel im Recht
Vertiefungsfragen
V8. Was ist im Bundesgesetzblatt abgedruckt?
V9. Was ist ein juristischer Kommentar?
V10. Welche Funktion haben Gerichtsentscheidungen im Normalfall und welche aus-
nahmsweise?
V11. Was ist ein Literaturverzeichnis und was eine Literaturliste, und wozu dienen sie?
V12. Was ist der Unterschied zwischen einer Fußnote, einer Anmerkung und einem Zitat?
V13. Was heißen die Abkürzungen FamRZ und ZKJ?
V14. Wodurch unterscheiden sich BGBl. I und BGBl. II ?
V15. Wie zitiert man Internet-Quellen?
V16. Wie zitiert man korrekt, wenn der Herausgeber nicht gleichzeitig der Autor ist?
V17. Was versteht man unter der Rezension eines Buches ? Was unter der Rezension ei-
ner Gerichtsentscheidung?
Fälle
Fall 4:
Suchen Sie bitte drei Kommentare, in denen etwas zum Familienrecht steht (Signatur aufschreiben!)! - Zitieren sie so, wie Sie es in einer schriftlichen Arbeit (Literaturverzeichnis, Fußnoten) tun müssten!
Fall 5:
Suchen Sie bitte fünf Zeitschriften(Name), in denen familienrechtliche Aufsätze enthalten sind und zitieren Sie sie richtig!
Fall 6:
Suchen Sie bitte fünf Aufsätzezum KJHG und zitieren Sie diese fachgerecht!
Fall 7:
Suchen Sie bitte drei Lehrbücher(Signatur notieren!), in denen etwas zum Unterhalt steht, und zitieren Sie sie!
Fall 8:
Zitieren Sie bitte fünf Gerichtsentscheidungenzur elterlichen Sorge mit ihren Fundstellen!
Fall 9:
Suchen Sie drei Quellen(Kommentar, Lehrbuch, Monographie, Zeitschriftenaufsatz oder Gerichtsentscheidung) zu der Frage, ob Sie bestimmen können, wer sich nach Ihrem Tod um Ihre Kinder kümmern soll!
2. Einheit: Rechtsquellen
Vertiefungsfragen
V18. Was bedeuten die Ausdrücke „geschriebenes“ und „ungeschriebenes“ Recht ?
V19. Was ist eine Verordnung ?
V20. Was für eine Wirkung haben Gerichtsentscheidungen ?
V21. Was sind Satzungen ?
Fälle
Der Student S macht sein erstes Praktikum im Jugendamt (JA). Sein Praxisanleiter P kommt aus einer Mitarbeiterbesprechung, in der folgende Probleme erörtert und noch nicht gelöst worden sind:
Fall 10:
Sozialarbeiter (SA) I, der im Allgemeinen Sozialdienst (ASD) tätig ist, wird von einem Vater (V) aufgesucht, der nicht mit der Mutter (M) seines Kindes (K) verheiratet ist. Er hat die Vaterschaft sofort nach der Geburt anerkannt und auch ein paar Wochen mit M und K zusammen verbracht. Dann gab es einen Streit zwischen den Eltern, so dass V auszog. Er möchte gerne das gemeinsame Sorgerecht. M lehnt dies jedoch ab.
Fall 11: K ist Kind von M und V, die nicht miteinander verheiratet sind. Das JA ist Beistand von K. V hat unter einigen Anstrengungen regelmäßig denMindestunterhalt von 281,- Euromonatlich gezahlt. Nun hat K von einer entfernten Verwandten einige Mietshäuser geerbt. SA II fragt sich, ob V trotzdem weiterhin seine281,- EuroUnterhalt zahlen muss.
Fall 12:
SA III ist Bezirkssozialarbeiter. Zu seinen Klienten gehört die Alleinerziehende A, die einen 13 jährigen, leicht verhaltensgestörten Sohn S hat. Als A im Krankenhaus behandelt werden muss, beruhigt Sozialarbeiter III die A und sagt ihr, dass die Krankenkasse für S sicher eine Haushaltshilfe finanzieren werde. Die Krankenkasse lehnt dies jedoch ab.
Fall 13:
SA IV ist, wie alle anderen Sozialarbeiter des JA, unter der Geltung des TVöD eingestellt worden. Er beruft sich dem Arbeitgeber gegenüber auf eine im TVöD enthaltene günstige Vorschrift. Der Leiter der Personalabteilung steht dagegen auf dem Standpunkt, da SA IV nicht gewerkschaftlich organisiert sei, gelte die Vorschrift auch nicht für ihn.
Fall 14:
SA V, der auch im ASD arbeitet, ist auf eine portugiesische Familie gestoßen, in der das jüngste (5.) Kind behindert ist. Die Eltern misshandeln es physisch und psychisch. Er möchte etwas unternehmen.
Fall 15:
SA VI ist Vormund (VM) eines fünfjährigen Kindes, das in einem städtischen Kinderheim untergebracht ist. K erzählt dem SA VI , dass ein neues Kind in die Gruppe gekommen
sei und dassdieses, weil es anderen Kindern einige Male sehr wehgetan und Geschirr zertrümmert hat, vom Gruppenleiter mehrmals mit Prügel bestraft worden sei. SA VI überlegt, was er machen soll.
P bittet S zu suchen und nachzulesen, welche Vorschriften zur Lösung der anstehenden Probleme beitragen könnten und inwieweit sie Verbindlichkeit besitzen.
Einheit 3: Der Rechtsweg