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теорія і практика перекладу (німецька мова).rtf
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§ 8.5. Офіційно-діловий стиль

§ 8.5.1. Ілюстративний текст

"Die Aiissnpolitik der Lдnder, die auf den Prinzipien der Globalisation beruht, wie sie von der Davos-Konferenz verkьndet worden sind, findet bei allen europazentristischen Staaten Unterstьtzung". У цьому тексті зрозу­ мілим і перекладеним здається, на перший погляд, може бути все, але трохи бентежать підкреслені лексеми, якщо не знати їх семантики з попередніх споріднених текстів (де перша означає поняття "єдність світу", а друга - географію засідань наймогутніших країн світу). Крім того, саме поширений синтаксис є ознакою канцелярського стилю, так що перекладати цей текст лапідарними реченнями буде помилкою: "Зо­ внішня політика країн, яку засновано на принципах єдності світу, що були проголошені Давоською конференцією, знаходить підтримку з боку всіх європейських орієнтованих країн". =

§ 8.5.2. Текст для самостійного опрацювання:

Das kleinste bundesland (Friedrich Frьhmann, Prдsident der deut­schen Bundesgesellschaft, Saarpacken). Von den Stadtstaaten abgesehen, ist das Saarland das kleinste Bundesland. Es liegt in Sьdwestdeutschland an der Grenze zu Frankreich, Luxemburg und dem Bundesland Rheinland-Pfalz. Die Wirtschaftszentren liegen im Tal der Saar um Saarlouis, Neunkir­chen und die Landeshauptstadt Saarbrьcken. Das Saarland wurde als po­litische Einheit 1920 durch den Friedensvertrag von Versailles geschaffen, von Deutschland abgetrennt und der Verwaltung des Vidkerbundes unter­stellt. Frankreich erhielt wirtschaftliche Vorrechte und grossen politischen Einfluss. 1935 stimmte die saarlдndische Bevulkerung in einer Volksabstim­mungfьr die Rьckkehr zum Deutschen Reich. Nach dem Zweiten Weltkrieg machte Frankreich einen neuen Versuch, das Saarland schrittweise zu an­nektieren, aber aufgrund der eindeutigen Willenskundgebung seiner Bьr­ger wurde das Saarland am 1. Januar 1957 ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Das kleine Saarland mit seinen 2568 qkm Bodenflдche hat seinen Namen von dem Fluss Saar, der sich in grossen und kleinen Schleifen durch hьgeliges Land windet. Ihren Lebensunterhalt verdient die Landbe­vцlkerung wie die arbeitenden Menschen der Stдdte im Steinkohlenbergbau und in der Eisen- und Stahlindustrie. Beide Industriezweige sind allerdings, bedingt durch die grosse internationale Konkurenz, im Niedergang begrif­fen. Viele Menschen in dieser mit ca. 1,1 Millionen Einwohnern dicht be­siedelten Region mьssen um ihre Arbeitsplдtze fьrchten, und immer wieder kommt es in den Saarstдdten zu Demonstrationen fьr Erhalt des regionalen Kohlenbergbaus und des Stahlstandortes Saargebiet. Die grцsste Stadt und zugleich Hauptstadt des Saarlandes ist die frьhere Residenzstadt Saarbrь­cken, die auch ein bedeutender Verkehrsknotenpunkt ist. Hier kreuzen sich wichtige Verkehrswege von den Niederlanden und Belgien her nach Sьden mit solchen von Deutschland nach Frankreich. Die Stadt liegt an der wich­tigen Bahnstrecke Frankfurt/Paris, und sie ist auch per Schiff ьber die Saar erreichbar, ebenso von Frankreich her ьber einen Kanal. Eine starke Ver­flechtung mit Frankreich gibt es heute auch noch auf kulturellem Gebiet. So wurde wдhrend der franzцsischen Besatzungszeit 1947/48 die Univer­sitдt gegrьndet, an der auch heute noch franzцsische Studenten Teile ihrer Staatsexamen ablegen kцnnen. Deutsch und Franzцsisch sindgleichberech-

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t igte Lehr- und Prьfungssprachen. Ahnliche Vereinbarungen gibt es ьber die Anerkennung des Abiturs, das am deutsch-franzцsischen Gymnasium abgelegt wird. Erwдhnenswert ist auch noch die staatliche Musikhochschu­le. Die meisten Hochschulen im Saarland wie in ganzem Deutschland sind Kцrperschaften des цffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtun­gen des Bundeslandes, nur einige sind nichstaatlich. Nach einer Grund­gesetzдnderung im Jahre 1969 regelt das Hochschulrahmengesetz bundes­rechtlich die Grundsдtze des Hochschulwesens, und der Bund beteiligt sich finanziell am Hochschulbau und an der Beschaffung von Grossgerдten fьr die Forschung. Das Hochschulgesetz des Saarlandes fьllt die Vorgabe des Hochschulrahmengesetzes des Bundes aus und stellt fest, dass Aufgaben der Hochschulen sind: 1). Ausbildung der Studenten fьr eine berufliche Tдtig­keit, welche die Auswertung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder die Fдhigkeit zu kьnstlerischer Gestaltung voraussetzt; 2). Forschung sowohl des einzelnen Wissenschaftlers als auch im Team, die von erkenn­tnisorientierten und der anwendungsorientierten Grunlagenforschung bis zur Producktentwicklung im Auftrag von Anwendern in der Industrie und im Dienstleistungsbereich reicht."