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Международные организации (немецкий).doc
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1946 Bis 1950

Am 10. Januar 1946 fand in London die erste UN-Generalversammlung statt. Dabei konstituierte sich der UN-Wirtschafts- und Sozialrat. Kurz darauf wurden die UN-Menschenrechtskommission, der UN-Sicherheitsrat und das UN-Sekretariat eingerichtet. Schließlich nahm der Internationale Gerichtshof seine Arbeit als „Hauptrechtsprechungsorgan“ der Vereinten Nationen seine Arbeit auf.

Da laut Satzung ein Landsmann der fünf Siegermächte USA, UdSSR, England, Republik China und Frankreich nicht infrage kam, einigte man sich am 1. Februar 1946 auf den Norweger Trygve Lie als ersten UN-Generalsekretär. Er blieb sieben Jahre lang im Amt. Im Sommer 1946 fand in New York der erste Weltgesundheitsgipfel statt. Zwei Jahre später wurde die Weltgesundheitsorganisation gegründet. Im Dezember 1946 kam es zur Gründung der UNICEF und zur Implementierung der Internationalen Arbeitsorganisation als UN-Sonderorganisation. Zudem bemühte sich die Generalversammlung um eine organisierte Rückführung der Flüchtlinge und der Vertriebenen aus dem Zweiten Weltkrieg.

Mit dem Ziel der sukzessiven Entlassung der ehemaligen Kolonien in die Unabhängigkeit wurde 1947 der UN-Treuhandrat als viertes Hauptorgan gegründet. Im gleichen Jahr kommt es zur Unterzeichnung der GATT-Verträge in Genf.

Gemäß Artikel 109 der Satzung (UNO-Charta) sollte ursprünglich "vor der zehnten Jahrestagung der Generalversammlung" eine "allgemeine Konferenz der Mitglieder der Vereinten Nationen zusammentreten", die "nach Maßgabe ihres Verfassungsrechts" das in der Satzung bestimmte umfassende Sicherheitssystem begründen sollten. Eine solche Konferenz kam jedoch nicht zustande und hat bis heute nicht stattgefunden; infolgedessen trat das Sicherheitssystem der Vereinten Nationen nicht in Kraft. In Vorwegnahme der kollektiven Sicherheit (kollektive Sicherheit) hatte der UNO-Sicherheitsrat jedoch bereits 1948 zum ersten Mal die Entsendung einer Beobachtermission und einer Friedenstruppe beschlossen. Zur Beobachtung des Waffenstillstandes zwischen den Palästinensern und Israel wurde im August 1948 die Friedensmission UNTSO entsandt. Zur Beilegung des Kaschmir-Konfliktes zwischen Indien und Pakistan wurden 1949 die ersten Truppen der Beobachtermission UNMOGIP dorthin verlegt.

Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von der Generalversammlung angenommen. Als Folge der zunehmenden Flüchtlingsströme während des ersten Palästinakrieges beschloss die Generalversammlung am 8. Dezember 1949 die Gründung des Flüchtlingshilfswerks für Palästinaflüchtlinge UNRWA, da die arabischen Staaten sich weigerten, die Palästinenser aufzunehmen. Am 1. Mai 1950 wurde die Arbeit aufgenommen.

Am 7. September 1949 legte die Sowjetunion ihr Veto zur Aufnahme von weiteren Beitrittskandidaten ein. Hiervon betroffen waren Ceylon, Finnland, Island, Italien, Jordanien, Österreich und Portugal.

Der Ausbruch des Koreakrieges und der entstandene Kalte Krieg zwischen den West- und Ostmächten stellte die Handlungsfähigkeit der UNO erstmals auf die Probe. Die UdSSR forderte, dass eine Polizeiaktion der Vereinten Nationen nur dann gerechtfertigt sei, wenn zunächst der Artikel 106 der UNO-Charta zur Anwendung käme. Ohne die Anrufung des Artikels 106 sei der Sicherheitsrat nicht befugt, "mit der Ausübung der ihm ... zugewiesenen Verantwortlichkeiten zu beginnen." (Artikel 106) Da dies nicht geschah, boykottierte die Sowjetunion die UNO, u.a. auch weil sie die chinesische Delegation aus Taiwan im Sicherheitsrat nicht akzeptierte. Der Sicherheitsrat hatte dann Nordkorea in Abwesenheit der UdSSR zum „Angreifer“ erklärt. Zur Umgehung eines späteren sowjetischen Vetos wurde auf Drängen Amerikas entgegen dem Geist der UNO-Charta die Generalversammlung bevollmächtigt, den Mitgliedstaaten friedenserhaltende und -erzwingende Maßnahmen zu empfehlen. Diese Resolution „Vereint für den Frieden“ (Uniting for Peace) (Nr. 377) ermöglichte die Verteidigung Südkoreas.