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Der Schmuggel

An die Grenze kommt ein Mann mit einem Fahrrad. Hinten auf dem Fahrrad liegen zwei große Säcke. Der Zollbeamte tritt aus dem Zollhaus und fragt den Mann:

„Was haben Sie in diesen Säcken?“

Der Mann antwortet:

„Sand.“

„Aber, mein lieber Mann, das kann ich Ihnen doch nicht glauben. Das ist doch unwahrscheinlich“, erwidert der Zollbeamte.

„Bitte sehen Sie nach!“, sagt der Mann.

Der Zollbeamte lässt die Sacke herunternehmen, lässt sie auf die Straße leeren, lässt den Sand durch ein Sieb werfen, aber er findet nichts, gar nichts. Der Mann darf also über die Grenze gehen und seinen Sand auf dem Fahrrad mitnehmen.

Am nächsten Tag kommt der Mann wieder, und er hat abermals zwei große Säcke auf dem Fahrrad. Und so geht es zwei Wochen lang.

Immer fährt er Sand über die Grenze. Der Beamte kontrolliert manchmal, aber er findet nur Sand.

Eines Tages nimmt der Beamte etwas Sand und schickt ihn in ein Laboratorium. Der Chemiker untersucht den Sand, aber er findet nichts, es ist nur Sand. So muss er den Mann auch in den nächsten Tagen über die Grenze gehen lassen.

Eines Abends sitzt der Zollbeamte im Gasthaus, da kommt auch der verdächtige Mann herein. Der Zollbeamte lädt ihn zu einem Glas Bier ein. Nachdem sie schon etwas lustig geworden sind, fragt der Beamte:

„Sagen Sie mir doch einmal ganz privat, was Sie immer über die Grenze schmuggeln. Ich verspreche Ihnen, dass ich Sie nicht anzeige. Ich kann nicht mehr schlafen, weil ich immer mich selbst fragen muss, warum Sie jeden Tag mit zwei Säcken Sand über die Grenze gehen. Bitte, sagen Sie mir Ihr Geheimnis!“

„Werden Sie mich auch sicher nicht anzeigen?“, fragt der Mann noch einmal.

„Nein, ganz bestimmt nicht“, antwortet der Beamte.

Da sagt der Mann dem Zollbeamten leise:

„Ich schmuggle Fahrräder über die Grenze, jeden Tag ein neues Fahrrad!“

5. Lesen Sie den Text. Europa ohne schlagbäume

Vier Freiheiten, ein Markt - das beschreibt die wesentlichen Änderungen für die 340 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union seit dem 1. Januar 1993. Ein Raum ohne Grenzen zwischen Jütland und Sizilien, Chemnitz und Lissabon. Jetzt gilt der Binnenmarkt mit den Grundsätzen „Freizügigkeit für die Bürger“, „Freier Warenverkehr“, „Freier Dienstleistungsverkehr“, „Freier Kapitalverkehr“. Steuergrenzen und unterschiedliche technische Vorschriften standen lange im Weg. Seit 1993 wurde nicht alles anders - aber manches. Dafür einige Beispiele:

Keine Steuern für „Souvenirs“

Zigaretten und Alkohol dürfen jetzt ohne neue Ver­steuerung über die Grenzen innerhalb der Union ge­bracht werden - unter der Voraussetzung, dass man nicht mehr als 800 Zigaretten und 90 Liter Wein oder 110 Liter Bier „zu privaten Zwecken“ im Kofferraum hat. Aber: Pkw gelten nicht als „Souvenirs“ - wer ein Auto im Nachbarland kauft, muss trotzdem die Mehr­wertsteuer des Landes zahlen, in dem der Wagen an­gemeldet wird.

Keine Grenzen für das Geld

Geld kann jetzt in jedem EU-Land angelegt werden - in beliebiger Höhe. Banken und Versicherungen dürfen auch in Ländern Aufträge abschließen, in denen sie kei­ne eigenen Niederlassungen haben. Der Wettbewerb nimmt zu, die Kunden haben größere Auswahl. Pri­vatpersonen, aber auch Unternehmen können ohne Begrenzung Geld von einem in jedes andere Mit­gliedsland überweisen.

Unbegrenztes Aufenthaltsrecht

Arbeiten auf Mallorca oder in Rom: Alle EU-Bürger, nicht nur die berufstätigen, auch Rentner und Stu­denten dürfen sich im Mitgliedstaat ihrer Wahl nieder­lassen und unbegrenzt aufhalten - ohne eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Allerdings: Man muss ein regelmäßiges Einkommen und eine Krankenversiche­rung haben.

Keine Lastwagenstaus mehr an den EU-Grenzen

Jeder „Verkehrsunternehmer“ hat das Recht, in allen Mitgliedstaaten der EU Dienstleistungen anzubieten. Allein durch Wartezeiten und Verwaltungsarbeiten ent­standen an den Grenzen vor 1993 jedes Jahr Ausgaben von 8 Milliarden Euro für die Unternehmen. Die Steuerformalitäten werden jetzt in den Unternehmen selbst erledigt.

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