Добавил:
Upload Опубликованный материал нарушает ваши авторские права? Сообщите нам.
Вуз: Предмет: Файл:
Ответы на билеты.docx
Скачиваний:
18
Добавлен:
09.06.2015
Размер:
417.39 Кб
Скачать

9. Kulturschock.

Ein Aufenthalt im Ausland macht sich nicht nur gut im Lebenslauf, sondern wirkt sich in den meisten Fällen auch positiv auf die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit aus. Diejenigen, bei denen die Reise ins Ausland unmittelbar bevorsteht, fiebern ihr voller Vorfreude und Euphorie entgegen. Endlich mal raus aus dem Alltag, auf in ein anderes Land mit anderen Bräuchen und Gewohnheiten. Allerdings kann sich das Blatt auch schnell wenden. Die Andersartigkeit des Landes, die man zuerst als positiv, aufregend und inspirierend empfindet, kann nach der anfänglichen Begeisterung in negative Gefühle wie Verunsicherung und Unwohlsein umschlagen. Dieses Phänomen, welches bei vielen Menschen, die ins Ausland gehen, auftritt, wird als Kulturschock bezeichnet.

In einem fremden Land mit anderer Kultur und anderen Bräuchen kann es leicht zu Kommunikationsproblemen kommen. Das Nicken mit dem Kopf steht nicht in jedem Land für ein "Ja" und auch sonst hat jede Kultur ihre speziellen Verhaltensregeln, die man unbedingt beachten sollte, um problemlos in dem anderen Land leben zu können und sich wohlzufühlen.

Geprägt wurde der Begriff des Kulturschocks durch den kanadischen Anthropologen Kalvero Oberg. Sein U-förmiges Kulturschockmodell, welches in vier Phasen unterteilt ist, wurde 1996 von Prof. Dr. Wolf Wagner um eine fünfte Phase erweitert. Diese fünf Phasen kann man während einesKulturschocks durchlaufen.

  • Phase 1: Euphorie

Man schaut sich die neue Kultur erstmal an und findet alles aufregend und interessant

  • Phase 2: Entfremdung

Während der zweiten Phase eines Kulturschocks treten erste Kontaktschwierigkeiten auf. Oft fühlt man sich selbst schuldig deswegen.

  • Phase 3: Eskalation

Steckt man in dieser Phase, dann hat man den Tiefpunkt des Kulturschocks erreicht. Man gibt der fremden Kultur die Schuld für das eigene Unwohlsein und verherrlicht seine eigene Kultur.

  • Phase 4: Missverständnisse

Die Person in der fremden Kultur nimmt die bestehenden Konflikte mit der anderen Kultur als Missverständnisse, die durch die kulturellen Unterschiede entstehen, wahr.

  • Phase 5: Verständigung

Mit Vollendung dieser Phase ist der Kulturschock überwunden. Die unterschiedlichen Spielregeln und Verhaltensweisen werden verstanden, geduldet, erlernt und geschätzt. Es wurde kulturelle Kompetenz erworben.

Ein Kulturschock muss nicht notwendigerweise alle fünf Phasen durchlaufen: bei einem kürzeren Aufenthalt kann man in Phase 1 oder Phase 2 steckenbleiben. Auch ein Verharren in Phase 3 ist möglich. In dem Fall können die kulturellen Konflikte, aus welchen Gründen auch immer, nicht beigelegt werden. Andererseits können interkulturelle Begegnungen auch so konfliktfrei verlaufen, dass eine U-Kurve kaum festzustellen ist. Menschen mit einem hohen Maß an interkultureller Vorerfahrung erleben den Kontakt zu einer neuen Kultur häufig ganz ohne Anzeichen einesKulturschocks.

Symptome für einen Kulturschock sind:

  • Gefühl der Hilflosigkeit und Zurückweisung durch andere

  • starkes Heimweh

  • körperliche Stressreaktionen

  • Angst und Frustration

  • Einsamkeit

Strategien zur Überwindung eines Kulturschocks:

  • Geduld haben und neue Bekanntschaften schließen

  • neue Dinge (Kleidung, Essen etc.) einfach ausprobieren

  • für genügend Ruhephasen sorgen

  • gezielt positiv denken

  • Erlebnisse aufschreiben

  • Die Körpersprache genau beobachten

  • Die fremde Sprache lernen

Tipps zu Kommunikation und Besonderheiten verschiedener Länder findet ihr im Auslands-Knigge.

10. Das politische System in D.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Was heute fest in der Verfassung verankert ist, musste hart errungen werden.

 

Nach der Katastrophe des "Dritten Reiches", der nationalsozialistischen Diktatur unter Adolf Hitler, entstand die Demokratie in Deutschland nach 1945 neu. Die Verfassung blieb zunächst provisorisch.

Deutschlands Verfassung ist das Grundgesetz

Bundeskanzler Konrad Adenauer unterzeichnet das Grundgesetz 1949

In West-Deutschland wurde 1949 das heute noch gültige Grundgesetz verabschiedet. Dieses sollte als Übergangs-Verfassung dienen, bis Deutschland wiedervereinigt würde. Die Gültigkeit des Grundgesetzes erstreckte sich zunächst auf die amerikanische, britische und französische Besatzungszone im Westen. In der sowjetischen Besatzungszone wurde ebenfalls 1949 die Deutsche Demokratische Republik (DDR) gegründet. Seit dem 3. Oktober 1990 gibt es nur noch eine wiedervereinigte Bundesrepublik Deutschland - und aus der Übergangslösung wurde die erste gesamtdeutsche Verfassung. Darauf basiert die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands.

Lehren aus der Geschichte

Das Grundgesetz schützt unter anderem die Freiheit des Einzelnen, garantiert seine Würde und behandelt vor dem Gesetz alle Bürger gleich - egal, welcher Rasse, Herkunft, Sprache oder Religion sie sind. Außerdem wurde staatliche Macht durch die Gewaltenteilung einer strengen Kontrolle unterworfen - nie wieder sollte ein Diktator in Deutschland herrschen können.

Ein föderaler Staat mit drei Ebenen wurde aufgebaut: Bund und Länder teilen sich die politische Macht. Die Länder übertragen zentrale Kompetenzen an den Bund, wirken aber an dessen Gesetzgebung mit. In anderen Bereichen sind die Länder in ihrer Gesetzgebung eigenständig. Die Kommunen sind die dritte, unterste Ebene. Gegen radikale, undemokratische Strömungen wurden Barrikaden geschaffen: die "wehrhafte Demokratie" erlaubt es, verfassungswidrige Parteien zu verbieten. 1952 wurde die neonazistische "Sozialistische Reichspartei" (SRP) und 1956 die "Kommunistische Partei Deutschlands" (KPD) verboten. Ferner kommt nicht jede Partei ins Parlament: Erst wenn sie bei einer Wahl die Fünf-Prozent-Hürde überwindet, ist sie im Parlament vertreten. Diese Regel soll dem Deutschen Bundestag Stabilität verleihen.

Exportschlager Staatsaufbau

Bundesverfassungericht 2005Machtteilung, Grundrechte und Demokratie haben auch einen Wächter bekommen - das Bundesverfassungsgericht. Es überprüft auf Antrag Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit und hilft jedem Bürger, seine Rechte und Freiheiten gegenüber dem Staat durchzusetzen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht war im internationalen Vergleich lange Zeit ein Unikat, das weltweit kopiert wurde. Ein Beispiel ist Spanien, wo ein derartiges Gericht ebenfalls in der Verfassung verankert wurde.

Mehr Parteien erzwingen politische Kompromisse

Stimmenauszählung in Dresden im Jahr 2002Das Austragen gesellschaftlicher Konflikte und die Mobilisierung der Bürger zu Bundestags- und Landtagswahlen übernehmen in Deutschland die politischen Parteien. Zwei Volksparteien haben sich herausgebildet: die konservative CDU/CSU und die sozialdemokratische SPD. Aber auch andere politische Strömungen sind wahlweise im Bundestag und in den Landtagen vertreten: liberale und grüne Ideen kämpfen um Wähler, aber auch linke Ideen werden vertreten. Gesellschaftliche Interessen nimmt das politische System durch Verbände, Gewerkschaften und Interessengruppen auf.

Dem deutschen Volke' lautet die Inschrift über dem Hauptportal des Reichstages in Berlin, in dem das deutsche Parlament tagt. Der Bundestag ist zusammen mit dem Bundesrat für die Gesetzgebung zuständig.

 

Der Bundestag berät und entscheidet über neue Gesetze. Er wählt den Bundeskanzler und kontrolliert die Regierungsarbeit. Außerdem verabschiedet er jedes Jahr den Haushalt der Bundesrepublik. Alle vier Jahre wählt das deutsche Volk die rund 600 Parlamentsabgeordneten. Parlamentsarbeit findet in den Ausschüssen statt Die Abgeordneten einer Partei bilden im Bundestag eine Fraktion. Entsprechend ihrer Fraktionsstärke entsenden sie Mitglieder die ständigen und temporären Ausschüsse. Dort wird die eigentliche parlamentarische Arbeit gemacht - vor allem in Form von Beratungen über Gesetzesentwürfe, Anträge und Anfragen.Debatte im Bundestag Dem Bundestag steht ein Bundestagspräsident vor. Es ist nach dem Bundespräsidenten formal das zweithöchste Amt im Staat und rangiert damit noch vor dem Amt des Bundeskanzlers als Regierungschef. Der Bundestagspräsident wird traditionell von der stärksten Fraktion gestellt, repräsentiert das Parlament, leitet die Sitzungen und achtet darauf, dass die Rechte der Volksvertretung gewahrt bleiben. Auch die Bundesländer sind beteiligt Im Bundesrat wirken die 16 deutschen Bundesländer an der Gesetzgebung des Bundes mit. Der Bundesrat setzt sich aus den 16 Regierungschefs der Länder und aus Landesministern zusammen. Je mehr Einwohner ein Bundesland hat, desto mehr Stimmen hat es im Bundesrat. Kleine Bundesländer wie Bremen beispielsweise haben drei, große wie Bayern dagegen sechs Stimmen. Bundesratsgebäude in BerlinBis ein neues Gesetz in Deutschland wirksam ist, durchläuft es mehrere Phasen. Der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung schlagen Gesetze vor. Dann wird in Ausschüssen am Text gefeilt. Bei der Abstimmung gilt: Jeder Abgeordnete ist nur seinem Gewissen verpflichtet und ist frei in der Abstimmung. Doch oft genug stimmen die Abgeordneten nach Fraktionszugehörigkeit einheitlich ab, um ihren eigenen politischen Grundsätzen treu zu bleiben und nach außen hin Einigkeit zu demonstrieren. Diese "Fraktionsdisziplin" unterscheidet sich deutlich vom sogenannten "Fraktionszwang". Der ist nämlich nicht erlaubt, weil er der Entscheidungsfreiheit des Abgeordneten entgegen stehen und diese praktisch unmöglich machen würde. Wer zahlt, bestimmt mit Abgeordnete während einer Abstimmung im Bundestag Nach der Abstimmung und Annahme im Bundestag gehen Gesetze in den Bundesrat, die zweite Kammer. Im Gesetzgebungsverfahren unterscheidet man zwischen Einspruchsgesetzen und Zustimmungsgesetzen. Gesetze, die Länder umsetzen müssen, an deren Finanzierung sie beteiligt sind oder die die Verfassung ändern, bedürfen der Zustimmung der Bundesländer. Lehnt der Bundesrat ein solches Gesetz ab, muss der Gesetzesvorschlag im sogenannten Vermittlungsausschuss behandelt werden. Dieser setzt sich aus je 16 Vertretern von Bundestag und Bundesrat zusammen. Ein Kompromiss wird ausgearbeitet, über den der Bundestag dann nochmals entscheiden muss. Damit das überarbeitete Gesetz in Kraft treten kann, muss auch der Bundesrat erneut zustimmen. Alle anderen Gesetze sind Einspruchsgesetze: In diesen Fällen kann ein Einspruch des Bundesrats vom Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder zurückgewiesen werden. Fachminister, Bundeskanzler und schließlich der Bundespräsident müssen das so beschlossene Gesetz zu seiner Ausfertigung unterzeichnen.

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Durch das Grundgesetz ist seine Macht im politischen System des Landesbeschränkt, und seine Aufgaben sind vor allem repräsentativer Art, weshalb er als pouvoir neutre (,neutrale Gewalt‘) bezeichnet wird. Mit der Entscheidungsgewalt über die Auflösung des Deutschen Bundestages im Falle der vom Bundeskanzler verlorenen Vertrauensfrage und bei der Wahl einerMinderheitsregierung kommt ihm jedoch auch eine wichtige staatspolitische Bedeutung zu. Der Bundespräsident kann der Exekutive zugeordnet werden,[1] er hat allerdings auch Befugnisse außerhalb der Exekutive und wird deswegen teils als „über den drei Gewalten stehend“[2] betrachtet.

Der Bundespräsident wird für eine Amtszeit von fünf Jahren von der Bundesversammlung gewählt. Die anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig. DieAmtssitze des Bundespräsidenten sind das Schloss Bellevue in der Bundeshauptstadt Berlin und die Villa Hammerschmidt in der Bundesstadt Bonn. In der Ausübung seiner Aufgaben unterstützt ihn das Bundespräsidialamt.

Amtsinhaber ist seit dem 30. Juni 2010[3] der an diesem Tag gewählte Christian Wulff. Seinen Amtseid leistete er in einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat am 2. Juli 2010.

Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland ist der deutsche Regierungschef. Er bestimmt die Bundesminister und die Richtlinien der Politik der Bundesregierung. Der Bundeskanzler ist faktisch der mächtigste deutsche Amtsträger, steht jedoch in derdeutschen protokollarischen Rangfolge unter dem Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt und dem Bundestagspräsidenten als Repräsentanten des einzig direkt vom Volk gewählten Bundesorgans[1] nur an dritthöchster Stelle. Der Bundeskanzler wird vomBundestag gewählt und kann vor Ablauf der Legislaturperiode des Bundestages nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum abgelöst werden. Derzeitige Bundeskanzlerin ist die CDU-Politikerin Angela Merkel.

Der Deutsche Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz im Reichstagsgebäude in Berlin. Er wird impolitischen System als einziges Verfassungsorgan des Bundes direkt vom Staatsvolk (Staatsbürger) gewählt (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG i. V. m. Art. 38 GG). Die gesetzliche (§ 1 Abs. 1 Satz 1 BWahlG) Anzahl seiner Mitglieder beträgt 598. Die tatsächliche Anzahl ist aufgrund von Überhangmandaten meist höher.

Eine Legislaturperiode des Bundestags dauert grundsätzlich vier Jahre. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB) können sich zu Fraktionen oder Gruppen zusammenschließen und genießen damit einen besonderen Verfahrens- und Organisationsstatus. Dem Bundestag steht der Bundestagspräsident vor.

Im aktuellen 17. Deutschen Bundestag gab es ursprünglich 24 Überhangmandate, jetzt noch 22, so dass er insgesamt aus 620 Abgeordneten besteht. Bundestagspräsident ist der CDU-Politiker Norbert Lammert.

Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, durch das die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union mitwirken. Jedes Land ist durch Mitglieder seiner Landesregierung im Bundesrat vertreten. Auf diese Weise werden die Interessen der Länder bei der politischen Willensbildung des Gesamtstaates berücksichtigt. Der Bundesrat verkörpert damit den Föderalismus in Deutschland, der nach der so genannten Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG nicht wesentlich geändert oder gar abgeschafft werden kann.