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Militär

Die Belgischen Streitkräfte (frz. Armee belge, Defensie van België) untergliedern sich in Heer, Marine, Luftstreitkräfte und medizinisches Korps (niederländisch Medische Komponente, französisch Corps médical). 2006 hatten die Belgischen Streitkräfte eine Stärke von 35.000 Mann. Der freiwillige Wehrdienst wurde formell 1994 abgeschafft. Die Verteidigungsausgaben betrugen 2006 2,5 Milliarden Euro. Die Landstreitkräfte sind mit 24.600 die größte der Teilstreitkräfte. Sie können auf einen Fuhrpark von 300 Kampfpanzern, 989 gepanzerten Fahrzeugen und 288 Artilleriegeschützen zurückgreifen.

Die belgische Luchtmacht bzw. Force Aérienne Belge ist mit 6.350 Mann die zweitgrößte Teilstreitkraft. Ihr stehen 72 F-16 Kampfflugzeuge sowie 31 Hubschrauber zur Verfügung. Die Marine ist in einem gemeinsamen Benelux-Kommando organisiert. Sie verfügt über zwei Wielingen – Fregatten, sechs Minenjäger und ein Flusspatrouillenschiff.

Polizei

Die Polizeireform von 2001 hat eine auf zwei Ebenen strukturierte integrierte Polizei geschaffen:

Föderale Polizei (Föderale Politik, Police Föderale), mit einem Generalkommissariat und drei Generaldirektionen (der Verwaltungspolizei, der Kriminalpolizei und der Direktion für Unterstützung und Verwaltung). Diese sind zum Teil auch auf Provinz- bzw. Gerichtsbezirksebene dezentralisiert.

Lokale Polizei (Lokale Politik, Police Lokale) mit ihren momentan 195 Polizeizonen ist aus kommunalen Polizeieinheiten und der bis 2001 bestehenden Rijkswacht/Gendarmerie gebildet worden.

Gliederung. Politisches System Belgiens

Die Gemeinschaften Belgiens:

Flämische Gemeinschaft

Französische Gemeinschaft

Deutschsprachige Gemeinschaft

Brüssel-Hauptstadt (zweisprachig)

Die Regionen Belgiens:

Flämische Region

Wallonische Region

Region Brüssel-Hauptstadt

Belgien ist seit 1993 ein Bundesstaat, der sich sowohl in drei Regionen als auch in drei Gemeinschaften gliedert. Als nachgeordnete Verwaltungseinheiten bestehen zehn Provinzen und 43 Arrondissements. Die lokale Selbstverwaltung wird von den 589 Gemeinden ausgeübt. Sowohl die Regionen als auch die Gemeinschaften sind Gliedstaaten des belgischen Bundesstaates; sie unterscheiden sich durch ihre territoriale Abgrenzung und ihre Kompetenzen. Die Regionen (gewesten, frz. Region) sind zuständig für große Bereiche der Wirtschafts-, Umwelt-, Verkehrs- und Agrarpolitik, zudem üben sie die Rechts- und ggf. Fachaufsicht über Provinzen, Arrondissements und Gemeinden aus. Die Gemeinschaften (gemeenschappen, frz. communautés; früher häufig auch als Kultur- bzw. Sprachgemeinschaften bezeichnet) verantworten das gesamte Bildungswesen, die Kulturpolitik sowie weitere „personenbezogene Angelegenheiten“ (Bereiche der Familien-, Gesundheits- und Sozialpolitik, u. a. die öffentlichen Krankenhäuser). Auch im Vergleich mit anderen Bundesstaaten verfügen Regionen und Gemeinschaften zusammengenommen über ein hohes Maß an Kompetenzen, zudem können sie in ihren Verantwortungsbereichen eigenständig Verträge mit ausländischen Staaten abschließen. Vom belgischen Staat abgeschlossene internationale Verträge, die Kompetenzen der Regionen bzw. Gemeinschaften betreffen, bedürfen der Zustimmung von deren Parlamenten; dies gilt beispielsweise für die Verträge der Europäischen Union. Bei der Bundesebene sind vor allem die Zuständigkeit für Außen-, Verteidigungs- und Finanzpolitik, die sozialen Sicherungssysteme sowie die Polizei und Justiz verblieben. Die territoriale Abgrenzung der Regionen und Gemeinschaften richtet sich nach den Sprachgebieten: Die Flämische Region umfasst das niederländische Sprachgebiet, die Wallonische Region das französische und das deutsche Sprachgebiet, die Region Brüssel-Hauptstadt das zweisprachige französisch-niederländische Gebiet. Die Flämische Gemeinschaft übt ihre Befugnisse auf dem niederländischen und dem zweisprachigen Sprachgebiet aus, die Französische Gemeinschaft auf dem französischen und dem zweisprachigen Sprachgebiet, die Deutschsprachige Gemeinschaft auf dem deutschen Sprachgebiet. Regionen und Gemeinschaften verfügen jeweils über ein eigenes Parlament und eine eigene Regierung. Allerdings haben die Flämische Gemeinschaft und die Flämische Region ihre Institutionen zusammengelegt, so dass es nur ein Flämisches Parlament und eine Flämische Regierung gibt, die sowohl die Befugnisse der Region als auch die der Gemeinschaft ausüben. Außerdem kennt man in Belgien auf einer tieferen Verwaltungsebene die insgesamt zehn Provinzen, die innerhalb der Regionen liegen:

Die Flämische Region umfasst fünf Provinzen:

Antwerpen (Hauptstadt Antwerpen)

Limburg (Hasselt)

Ostflandern (Gent)

Flämisch Brabant (Löwen)

Westflandern (Brügge)

Die Wallonische Region umfasst ebenfalls fünf Provinzen:

Hennegau (Mons)

Lüttich (Lüttich)

Luxemburg (Arlon)

Namur (Namur)

Wallonisch Brabant (Wavre)

Die Region Brüssel-Hauptstadt (nl. Brussels Hoofdstedelijk Gewest, fr.: Region de Bruxelles Kapitale) gilt als provinzfrei. Sie übt ihre Zuständigkeiten im Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt aus, welcher deckungsgleich ist mit der Region Brüssel-Hauptstadt. Die unterste Verwaltungsebene stellen die 589 Gemeinden dar.