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STAATSAUFBAU DER REPUBLIK BELARUS 3.doc
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STAATSAUFBAU DER REPUBLIK BELARUS

Text 1.

Die Republik Belarus ist ein unitarischer demokratischer sozialer Rechtsstaat. Gemäß der Verfassung der Republik Belarus ist das Volk die einzige Quelle aller Staatsgewalt, welches sie unmittelbar und über Vertretungsorgane ausübt. In der Verfassung ist das Prinzip der Gewaltenteilung in die Legislative, Exekutive und Judikative verankert.

Das oberste Regierungs- und Gesetzgebungsorgan ist das Parlament - die Nationalversammlung der Republik Belarus. Das Parlament setzt sich aus zwei Kammern zusammen: der Repräsentantenkammer und dem Rat der Republik. Die Repräsentantenkammer wird aufgrund der allgemeinen, freien, unmittelbaren und geheimen Wahl gebildet. Die Repräsentantenkammer besteht aus 110 Abgeordneten, die in allgemeiner, freier, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt werden. Die Repräsentantenkammer ordnet die Präsidentenwahlen an und nimmt den Rücktritt des Präsidenten entgegen.

Der Rat der Republik ist die Kammer der territorialbezogenen Vertretung. Von den Abgeordneten werden für jede Oblast und die Stadt Minsk je acht Mitglieder des Rats der Republik in geheimer Abstimmung gewählt. Acht Mitglieder werden vom Präsidenten berufen. Der Rat der Republik hebt Beschlüsse örtlicher Sowjets, die nicht mit der Gesetzgebung übereinstimmen, auf und entscheidet über die Auflösung eines örtlichen Sowjets.

Die Kammern verhandeln separat. Jede Kammer hat ihren Vorsitzenden und dessen Stellvertreter, die Verhandlungen leiten und die Hausordnung wahren. Jede Gesetzesvorlage wird zunächst in der Repräsentantenkammer und anschließend im Rat der Republik behandelt. Die Legislaturperiode des Parlaments dauert vier Jahre.

Der Präsident der Republik Belarus ist Staatsoberhaupt, Regierungschef und Hüter der Verfassung der Republik Belarus. Gemäß der Verfassung garantiert der Präsident die Verwirklichung der Grundrichtungen der Innen- und Außenpolitik, vertritt die Republik Belarus in ihren Beziehungen zu anderen Staaten und internationalen Organisationen. Der Präsident ergreift Maßnahmen zum Schütze der Souveränität der Republik Belarus, ihrer nationalen Sicherheit und territorialen Integrität, sichert die politische und wirtschaftliche Stabilität und übt die Vermittlung zwischen den Organen der Staatsgewalt aus.

Die exekutive Gewalt wird durch die Regierung, den Ministerrat der Republik Belarus, an dessen Spitze der Premierminister steht, ausgeübt. Der Ministerrat der Republik Belarus ist das Zentralorgan der Staatsverwaltung. In ihrer Tätigkeit ist die Regierung dem Präsidenten rechenschaftspflichtig und vor dem Parlament verantwortlich. Die Regierung der Republik Belarus leitet das System der ihr unterstellten Organe der Staatsverwaltung und anderer Vollzugsorgane. Der Ministerrat der Republik Belarus besteht aus dem Premierminister, dessen Stellvertretern und den Ministem. Der Regierung dürfen auch Leiter weiterer republikanischer Organe der Staatsverwaltung angehören. Die Verfassung regelt das Recht der Regierung, Anordnungen zu erlassen, die auf dem Gesamtgebiet der Republik Belarus Gesetzeskraft haben, sowie Akte von Ministerien und anderen republikanischen Organen der Staatsverwaltung aufzuheben. Der Ministerrat ist eines der Subjekte mit Recht der Gesetzesinitiative. Die Regierung legt ihre Vollmachten vor dem neugewählten Präsidenten nieder.

Die Judikative der Republik Belarus ist den Gerichten anvertraut. Die Kontrolle über die Verfassungsmäßigkeit der Rechtsvorschriften im Staat wird durch das Verfassungsgericht ausgeübt. Das Verfassungsgericht prüft die

Initiativen und die Arbeit des Präsidenten, der Nationalversammlung, des Obersten Gerichtes, des Obersten Wirtschaftsgerichtes und des Ministerrates der Republik Belarus. Das Verfassungsgericht begutachtet die Beschwerden und verlangt Maßnahmen zur Beseitigung der Widersprüche oder der Lücken in der Gesetzgebung.

1. Lesen Sie den Text und entscheiden Sie: stimmt die folgende Aussage mit dem Inhalt des Textes überein?

1. Die Verfassung der Republik Belarus garantiert die Gewaltenteilung in die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt.

2. Die Nationalversammlung der Republik Belarus übt die Exekutive aus.

3. Die Repräsentantenkammer und der Rat der Republik bilden das Parlament der Republik Belarus.

4. Die Nationalversammlung der Republik Belarus wird auf fünf Jahre gewählt.

5. Zu den Kompetenzen des Präsidenten der Republik Belarus gehört auch die Vertretung der Republik Belarus im Ausland.

6. Der Präsident der Republik Belarus gilt als ihr Staatsoberhaupt.

7. Der Ministerrat der Republik Belarus ist das Staatsorgan der vollziehenden Gewalt.

8. Zu dem Ministerrat der Republik Belarus gehören der Präsident, der Premierminister, dessen Stellvertreter und die Minister.

9. Der Ministerrat der Republik Belarus hat kein Recht, Anordnungen zu erlassen.

10. Das Verfassungsgericht der Republik Belarus prüft, ob die Rechtsvorschriften verfassungsmäßig sind.

2. Ersetzen Sie die unterstrichenen Wörter durch Synonyme aus dem Text.

1. Die Republik Belarus ist ein einheitlicher Rechtsstaat.

2. Das Volk übt die Staatsgewalt direkt aus.

3. Die Nationalversammlung der Republik Belarus besteht aus zwei Kammern (zusammen).

4. Die Präsidentenwahlen werden von der Repräsentantenkammer angesetzt.

5. Die Repräsentantenkammer und der Rat der Republik leiten die Verhandlungen einzeln.

6. Der Gesetzentwurf wird sowohl in der Repräsentantenkammer als auch im Rat der Republik behandelt.

7. Die Wahlperiode der Nationalversammlung beträgt vier Jahre.

8. Der Präsident gewährleistet die politische und wirtschaftliche Stabilität des Landes.

9. An der Spitze des Ministerrates der Republik Belarus steht der Ministerpräsident.

10. Das Verfassungsgericht übt die Kontrolle über die Arbeit des Präsidenten, des Parlaments, der Gerichte und des Ministerrates der Republik Belarus aus.

3. Welche Zusammensetzungen wären möglich?

1. (die) Gesetzes-

a. organ

2. (das) Gesetzgebungs-

b. teilung

3. (die) Gewalten-

c. rat

4. (die) Legislatur-

d. staat

5. (der) Minister-

e. kammer

6. (der) Rechts -

f. vorlage

7. (die) Repräsentanten -

g. gewalt

8. (die) Staats-

h. periode

9. (das) Staats -

i. gericht

10. (das) Verfassungs-

j. oberhaupt

4. Setzen Sie diese Zusammensetzungen ein.

Verfassungsgericht, Ministerrat, Legislaturperiode, Gesetzesvorlage, Staatsgewalt, Gewaltenteilung, Staatsoberhaupt, Rechtsstaat, Gesetzgebungsorgan, Repräsentantenkammer

1. Laut Artikel 1 der Verfassung ist die Republik Belarus ein einheitlicher, demokratischer und sozialer ... .

2. Die ... ist in die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt geteilt.

3. Das Prinzip der ... ordnet die staatlichen Funktionen den drei Gewalten zu.

4. Laut Verfassung ist der Rat der Republik das einzige ... der Staatsgewalt in der Republik Belarus.

5. Die ... beschließt die Gesetze, übt die Kontrolle über die Regierung aus, ordnet die Präsidentenwahlen an und nimmt den Rücktritt des Präsidenten entgegen.

6. Jede ... wird zuerst in der Repräsentantenkammer und anschließend im Rat der Republik behandelt, bevor das Gesetz beschlossen wird.

7. Der ... der Republik Belarus ist das Zentralorgan der Staatsverwaltung.

8. Das ... der Republik Belarus ist der Präsident.

9. Die ... des Präsidenten der Republik Belarus beträgt fünf Jahre.

10. Laut Artikel 116 wird das ... der Republik Belarus aus zwölf Richtern gebildet.

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