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Министерство науки и высшего образования Российской Федерации

Федеральное государственное бюджетное образовательное учреждение высшего образования «Пермский национальный исследовательский политехнический университет»

И.Н. Митрюхина

Das politische System Deutschlands

Утверждено Редакционно-издательским советом университета

в качестве учебного пособия

Издательство Пермского национального исследовательского

политехнического университета

2018

УДК 321 (430) (075.8) = 112.2 ББК I143.24 – 923.8

М67

Рецензенты:

кандидат филологических наук, доцент кафедры иностранных языков, лингвистики и перевода Ирина Наилевна Хайдарова

(Пермский национальный исследовательский политехнический университет);

кандидат педагогических наук, доцент кафедры иностранных языков и философии Наталья Евгеньевна Шпак

(ПФИЦ Уральского отделения Российской академии наук)

Митрюхина, И.Н.

М67 Das politische System Deutschlands: учеб. пособие / И.Н. Митрюхи-

на. – Пермь : Изд-во Перм. нац. исслед. политехн. ун-та, 2018. – 43 с.

ISBN 978-5-398-02053-3

В пособии «Политическая система Германии» разработаны три тематических модуля: «Конституция – основной закон государства»; «Основные политические органы»; «Политические партии Германии». Представлены тексты и задания к ним разного уровня сложности (А1-А2; В1-В2), предназначенные для бака- лавров-лингвистов и студентов, изучающих немецкий язык как иностранный. Кроме этого пособие содержит словарь по теме и ссылки на интернет-сайты, информация из которых также может быть использована обучающимися для решения коммуникативно-познавательных задач.

Предназначено для студентов гуманитарного факультета по направлениям бакалавриата «Перевод и переводоведение» и «Государственное и муниципальное управление» в субъекте РФ (иностранный язык).

УДК 321 (430) (075.8) = 112.2

ББК I143.24 – 923.8

ISBN 978-5-398-02053-3

© ПНИПУ, 2018

ПРЕДИСЛОВИЕ

Предлагаемое учебное пособие по немецкому языку разработано для студентов бакалавриата, обучающихся по профилю «Государственное и муниципальное управление в субъекте РФ» и «Перевод и переводоведение».

Целью пособия является формирование иноязычной коммуникативной и страноведческой компетенции будущих переводчиков и государственных и муниципальных служащих. Данная цель реализуется в ходе работы с текстовым материалом и заданиями к нему. В пособии «Политическая система Германии» представлены три тематических модуля: «Конституция – основной закон государства»; «Основные политические органы»; «Политические партии Германии». Каждый модуль включает в себя несколько текстов и задания к ним разного уровня сложности (А1-А2; В1-В2), предназначенные для изучающих немецкий язык как в качестве основного, так и второго иностранного языка. В рамках каждой темы представлены лексические, лексико-грамматические структурно-композиционные упражнения. Выполнение упражнений в конце каждой темы завершается коммуникативными творческими заданиями, которые выполняются в условиях интерактивных форм организации речевого общения (обсуждение проблем в парах и в группах, дискуссии, презентации и др.). Пособие содержит ссылки на интернет-сайты, информация из которых может быть использована обучающимися для решения коммуникативно-познавательных задач, а также иллюстрации, фото и другие неязыковые средства, выступающие источником информации и побуждающие к высказыванию. Словарь политических терминов облегчит студентам работу по данной тематике.

Настоящее пособие рекомендовано для использования на занятиях по устной речевой практике, говорению и аудированию, страноведению на немецком языке как для работы в аудитории, так и для самостоятельной работы студентов.

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Was wissen Sie schon von der BRD?

Beantworten Sie die Fragen:

a)Was wissen Sie schon von der BRD? Was für ein Staat ist das?

b)Aus wie viel Bundesländern besteht Deutschland?

c)Wie heißt die Hauptstadt der BRD?

d)Wie sieht die deutsche Flagge, das deutsche Wappen aus?

e)Welche Staatsorgane in der BRD können Sie nennen?

f)Wie heißt der deutsche Bundeskanzler, Bundespräsident?

g)Welche deutschen Parteien kennen Sie?

TATSACHEN ÜBER DEUTSCHLAND

Staat: Demokratischer parlamentarischer Bundesstaat seit 1949. Hauptstadt: Berlin; 3,4 Millionen Einwohner.

Staatsflagge: Drei horizontale Streifen in

Schwarz, Rot, Gold.

Staatswappen Stilisierter Adler

Nationalfeiertag der 3. Oktober, Tag der Deutschen Einheit

Parlament Deutscher Bundestag (16. Legislaturperiode: 614 Abgeordnete)

Zeitzone MEZ/MESZ

Währung Deutschland gehört zur Eurozone, 1 Euro = 100 Cent

Telefonvorwahl +49

Internet-TLD .de (eine der zehn häufigsten Top-Level-Domains)

Amtssprache Deutsch. Für 100 Millionen Menschen ist Deutsch

Muttersprache. Deutsch ist die meistgesprochene Muttersprache in der

Europäischen Union

Größe 357021 qkm

Größte Städte Berlin(3,4 Mio), Hamburg(1,7Mio), München(1,2Mio), Köln(

1,0 Mio), Frankfurt am Main(655000)

Einwohner Deutschland ist mit 82,5 Millionen Einwohnern das bevölkerungsreichste Land der EU. Etwa 7,3 Millionen Ausländer leben in der BRD (8,8 Prozent der Gesamtbevölkerung), darunter 1,8 Millionen Türken.

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Bild 1. Die Landkarte der BRD

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Lektion 1. Das Grundgesetz

Text 1. Das Grundgesetz. Kern der Sache

Demokratie bedeutet Volksherrschaft. Diese Herrschaftsform

wird heute in nahezu allen Demokratien mittelbar und indirekt organisiert. In Deutschland übertragen die Bürgerinnen und Bürger durch Wahlen die Herrschaft unmittelbar und direkt auf gewählte Volksvertreter - die Bundestagsabgeordneten.

Das Grundgesetz

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossen, der auf Anweisung der drei westlichen Alliierten USA, Großbritannien und Frankreich nach dem Zweiten Weltkrieg eingesetzt wurde. Die 65

Mitglieder des Parlamentarischen Rates berieten mit dem Grundgesetz eine vorläufige Verfassung für die spätere Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz setzt sich aus einer Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. In ihm sind die wesentlichen staatlichen Systemund Werteentscheidungen festgelegt. So ist die Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Das Grundgesetz steht über allen anderen deutschen Rechtsnormen. Für eine Änderung ist die Zustimmung von zwei Dritteln der Abgeordneten des Bundestages und des Bundesrates erforderlich. Es gibt aber auch unabänderliche Prinzipien: Nach Artikel 79 Absatz 3 ist es unzulässig, die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze zu ändern.

Die Grundrechte

Die Grundrechte sind verfassungsmäßig verbürgte, elementare und nicht abänderbare Menschenrechte Sie sind in den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes festgelegt und gewähren in erster Linie Schutz gegenüber dem staatlichen Eingriff. Das bedeutet, dass der Staat nicht beliebig über seine Bürgerinnen und Bürger verfügen und entscheiden darf.

Text 2. Was steht im Grundgesetz?

Das Grundgesetz, die deutsche Verfassung, enthält die Regeln, nach denen die Bundesrepublik Deutschland organisiert ist. Somit ist dort auch der wesentliche Grundsatz der deutschen Demokratie

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verankert: Es ist festgeschrieben, dass alle Macht vom Volk ausgeht. Denn Demokratie bedeutet Volksherrschaft.

Einer dieser Grundpfeiler sind die 19 Grundund Menschenrechte, die keine

Regierung den Bürgern wegnehmen kann. Dazu zählen die Gleichheit vor dem Gesetz - unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe und Herkunft - oder auch die Presse-, Meinungsund Glaubensfreiheit: Jeder darf sagen oder glauben, was er will, solange er die Rechte anderer nicht verletzt.

Die Bundesrepublik ist zudem ein Rechtsstaat: Das Recht, also die Gesetze, steht noch über der Regierung. Das heißt, dass die Regierung nicht willkürlich über die Menschen bestimmen kann. Jeder Bürger kann deshalb sogar gegen sie vor Gericht ziehen, wenn er glaubt, dass ihm Unrecht geschehen ist.

Text 3. Strukturprinzipien des Grundgesetzes

Die "Verfassung in Kurzform": Die ersten drei Absätze des Artikel 20 GG legen Demokratie, Bundesstaatlichkeit, Rechtsstaatlichkeit und So-

zialstaatlichkeit als Grundsätze der Verfassung fest.

"Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.”

Diese Sätze sind in den ersten drei Absätzen des Artikels 20 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben. Sie werden als "Verfassung in Kurzform" bezeichnet, denn sie enthalten deren wichtigste Strukturprinzipien: Demokratie, Bundesstaatlichkeit sowie Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit. Diese werden in Artikel 79 als unveränderlicher Teil des Grundgesetzes festgelegt und in anderen Artikeln des

Grundgesetzes weiter ausformuliert. Da diese Prinzipien so wichtig sind, wurden sie auch in die Präambel des Einigungsvertrages übernommen.

Das Demokratieprinzip besagt, dass alle Gewalt vom Volk ausgeht, dieses also der Souverän ist. In der repräsentativen Demokratie der Bundesrepublik werden die Interessen der Bürgerinnen und Bürger durch die gewählten Vertreter in den Parlamenten wahrgenommen, die nach dem

Mehrheitsprinzip entscheiden.

Die deutschen Länder blicken auf eine lange Geschichte der Unabhängigkeit zurück. Über weite Strecken der deutschen Geschichte waren sie eine nur lose durch Institutionen oder Herrscher verbundene Sammlung verschiedenster Einheiten. Darauf aufbauend haben sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes für eine bundesstaatliche Republik entschieden. In dieser stehen den Bundesländern, die aus diesen alten Territorien hervorgegangen sind, viele Befugnisse im föderalen System zu. Nicht zuletzt trug die Erfahrung des

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totalitären Staates der Nationalsozialisten dazu bei, dieses System als Sicherung gegen eine erneute Machtkonzentration in den Händen einer Person oder des

Zentralstaates zu installieren. Das Grundgesetz regelt die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern sehr genau. Eine Vielzahl von Gesetzen, die der

Bundestag verabschiedet, bedarf der Zustimmung durch die Vertretung der

Länder, des Bundesrates. Sie sind also in entscheidender Weise an der Gesetzgebung beteiligt. Zudem sind ihnen viele Aufgaben der öffentlichen

Verwaltung zugeordnet.

Das Strukturprinzip der Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass die Gesetzgebung an die Verfassung gebunden ist und Gesetze nicht willkürlich verabschiedet werden dürfen. Auch die Politik ist an das Recht gebunden und steht nicht über ihm. Die nationalsozialistische Doktrin eines dem Recht übergeordneten Führerwillens oder Gesetze, die die Verfassung brechen, sind in der Bundesrepublik durch das Grundgesetz ausgeschlossen. Auch die vollziehende Gewalt, die Verwaltung und die Rechtsprechung sind an das geltende Recht gebunden. Dieses schützt die Bürger vor Willkürakten und garantiert zugleich auch die Gleichheit eines jeden Bürgers vor dem Gesetz. In einem Rechtsstaat wachen unabhängige Richter über die Einhaltung der Gesetze. Der Rechtsweg zu ihnen steht jedem Bürger offen.

Dem Sozialstaatsprinzip sind im Grundgesetz nur wenige Worte gewidmet, durch die Erwähnung in Artikel 20 GG aber kommt ihm Verfassungsrang zu. Zusammen mit Artikel 1 GG, der die Würde des Menschen als unantastbar garantiert und deren Schutz zu einer Verpflichtung der staatlichen Gewalt erklärt, lassen sich für den Sozialstaat bestimmte Prinzipien ableiten. So geht man allgemein davon aus, dass sich daraus die Garantie eines bestimmten Existenzminimums ableiten lässt und das bestimmte Gruppen des besonderen Schutzes bedürfen. Diese Verpflichtung führt zusammen mit Artikel 3 GG, welcher das Diskriminierungsverbot enthält, auch dazu, dass der Staat für eine Angleichung der Lebenschancen aller Bürger Sorge zu tragen hat. Das Ziel der Sozialpolitik ist die Schaffung von sozialer Gerechtigkeit.

http://www.bpb.de/politik/grundfragen/24-deutschland/40423/grundgesetz

https://www.youtube.com/watch?v=db0XKo4J_18

Text 4. Föderalismus

Wenn sich mehrere Länder zu einem übergeordneten Gesamtstaat zusammenschließen, nennt man dies einen Bundesstaat und das Prinzip heißt Föderalismus. Deutschland ist ein solches Bündnis. Im

Grundgesetz ist genau festgeschrieben, welche Aufgaben der Bund - der Gesamtstaat - hat und für welche Belange die Länder zuständig sind. Beide

Seiten teilen sich die Macht. Hinzu kommen Volksvertretungen in den Kreisen und Städten. Die Gemeinden bilden die unterste Ebene und werden auch Kommunen genannt. Damit in wichtigen Bereichen überall in Deutschland die

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gleichen Verhältnisse herrschen, basiert das Leben hauptsächlich auf

Bundesgesetzen. Im Alltag jedoch, wo diese Gesetze umgesetzt werden, sind die

Bürger fast nur mit Beamten und Mitarbeitern der Länder und Städte in direktem

Kontakt. Das liegt am Subsidiaritäts-Prinzip. Nach diesem Prinzip ist immer die tiefste Ebene zuständig, die die jeweilige Aufgabe lösen kann: erst die Stadt, dann der Kreis, danach das Land und schließlich der Bund.

In Deutschland haben die Länder die Kulturhoheit. Das heißt, dass jedes

Land insbesondere im Bildungsbereich seine eigenen Gesetze erlassen kann.

Text 5. Sozialstaat

Deutschland ist laut Grundgesetz ein

„sozialer Bundesstaat“. Das bedeutet, dass die Bürger im Alter oder in Notlagen, wie

Arbeitslosigkeit und Krankheit, eine finanzielle Grundabsicherung haben. Schon Reichskanzler Otto von Bismarck führte ab 1883 die Kranken-, Unfallund Rentenversicherung ein.

Text 6. Föderalismus und Bundesländer

In Deutschland gibt es 16 Bundesländer: Im kleinsten leben nur etwa 650.000 Menschen, im

größten mehr als 17 Millionen. Die

Einwohnerzahl bestimmt auch die Anzahl der Stimmen im Bundesrat.

Insgesamt leben in der am 3. Oktober 1990 vereinten Bundesrepublik Deutschland mehr als 80 Millionen Menschen. Dabei unterscheiden sich die Einwohnerzahlen in den

16 Ländern der als Bundesstaat verfassten

Bundesrepublik deutlich.

Die wenigsten Einwohner hat die Freie Hansestadt Bremen, die zusammen mit der

Stadtgemeinde Bremerhaven ein Bundesland bildet. Dort wohnen ca. 650.000 Menschen. Etwas mehr Menschen leben im Saarland, welches insgesamt eine

Million Bürger hat. Es folgen das am dünnsten besiedelte Flächenland

Mecklenburg-Vorpommern (1,6 Millionen Einwohner), der Stadtstaat Freie und

Hansestadt Hamburg (1,7 Millionen Einwohner), der Freistaat Thüringen

(2,2 Millionen Einwohner), SachsenAnhalt (2,3 Millionen Einwohner), Brandenburg (2,5 Millionen Einwohner), Schleswig-Holstein (2,8 Millionen Einwohner) und der dritte Stadtstaat Berlin mit 3,3 Millionen Einwohnern.

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Das bevölkerungsreichste Bundesland ist das 1946 aus dem nördlichen Teil der preußischen Rheinprovinz und aus der Provinz Westfalen gebildete Nordrhein-Westfalen mit 17,5 Millionen Einwohnern. Der Freistaat Bayern (12,4 Millionen Einwohner) und Baden-Württemberg (10,5 Millionen Einwohner) sind die zweitund drittgrößten Länder. Niedersachsen (7,8 Millionen Einwohner), Hessen (6 Millionen Einwohner), der Freistaat Sachsen (4,1 Millionen Einwohner) und Rheinland-Pfalz (4 Millionen Einwohner) teilen sich die mittleren Plätze.

Die Einwohnerzahl eines Bundeslandes bestimmt auch die Anzahl der Stimmen im Bundesrat für dieses Land. Allerdings sind hier die Unterschiede ausgeglichen, so dass die kleinen Bundesländer nicht übermäßig benachteiligt werden. Gemäß Artikel 51 Absatz 2 des Grundgesetzes hat jedes Land mindestens drei Stimmen. Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier, Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern fünf und Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern sechs Stimmen. Insgesamt gibt es im Bundesrat 69 Stimmen.

Bundesland

Hauptstadt

Stimmen

im Bundesrat

 

 

Bremen

Bremen

3

Saarland

Saarbrücken

3

Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin

3

Hamburg

Hamburg

3

Thüringen

Erfurt

4

Sachsen-Anhalt

Magdeburg

4

Brandenburg

Potsdam

4

Schleswig-Holstein

Kiel

4

Berlin

Berlin

4

Rheinland-Pfalz

Mainz

4

Sachsen

Dresden

4

Hessen

Wiesbaden

5

Niedersachsen

Hannover

6

Baden-Württemberg

Stuttgart

6

Bayern

München

6

Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf

6

http://www.bpb.de/politik/grundfragen/24-deutschland/40429/foederalismus

Text 7. Warum ist die Gewaltenteilung so wichtig?

Die Gewaltenteilung ist ein wichtiger Bestandteil in einer Demokratie, um staatliche Willkür auszuschließen und dem Missbrauch von

Macht vorzubeugen. Die Aufgaben und die Macht des Staates, also die Staatsgewalt, sind deswegen in drei getrennte Bereiche aufgeteilt.

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