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Es gibt die gesetzgebende Gewalt, die man Legislative nennt. Das sind die Politiker im Bundestag oder Landesparlament. Die ausführende Gewalt wird auch Exekutive genannt. Zu ihr zählen alle Behörden mit ihren Beamten, zum Beispiel die Polizei.

Die dritte Gewalt ist die Recht sprechende, genannt Judikative. Dazu zählen die

Richter an den Gerichten.

Bild 2. Föderalismus und Bundesländer

Text 8. Grundgesetz und Grundrechte

Das Grundgesetz ist in kleinere Teile unterteilt. Diese Teile heißen

Artikel.

Ein Artikel ist ein Abschnitt des Grundgesetzes. Alle Artikel haben Nummern. In den ersten Artikeln des Grundgesetzes stehen Grundrechte. Es sind die Artikel 1 bis 19 im Grundgesetz. Was sind Grundrechte? Rechte zu haben ist wichtig.

Rechte haben heißt:

Ein Mensch darf fordern,

dass jemand etwas nicht macht. Ein Mensch darf auch fordern, dass jemand etwas macht.

Alle Menschen in Deutschland ha-

ben Rechte gegenüber dem Staat. Jeder, der für den Staat arbeitet, muss die Rechte beachten.

Grundrechte schützen das Leben der Bürgerinnen und Bürger. Der Staat muss sich an die Grundrechte halten. Der Staat ist verpflichtet, die Grundrechte zu schützen.

11

Man kann auch sagen: Die Grundrechte sind ein Kern des Grundgesetzes.

Was sind Grundgesetz und Grundrechte?

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

In den ersten Artikeln des Grundgesetzes stehen Grundrechte. Die Grundrechte sind die wichtigsten Rechte, die Menschen in

Deutschland gegenüber dem Staat haben. Die Grundrechte schützen jeden Menschen.

Die Würde des Menschen ist unantastbar

Wenn etwas immer einen Wert hat, sagt man:

Es hat eine Würde.

Jeder Mensch ist deshalb wertvoll, weil er ein Mensch ist.

In Artikel 1 steht:

Die Würde eines Menschen ist unantastbar.

Das heißt:

Die Würde darf auf keinen Fall verletzt werden.

Das Recht auf Freiheit

Jeder Mensch hat das Recht, sich frei zu entfalten. Das heißt:

Jeder Mensch darf sein Leben so leben, wie er möchte. Jeder Mensch hat die Freiheit zu machen, was er möchte. Dabei müssen sich alle Menschen an die Gesetze halten.

Alle Menschen sind gleich

Der Artikel 3 sagt:

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Das bedeutet: Alle Menschen haben die gleichen Rechte.

Jeder darf glauben, was er möchte

Der Artikel 4 schützt die Freiheit, an das zu glauben, was man möchte.

Jeder Mensch hat das Recht, seine Religion oder seine Weltanschauung selbst zu wählen.

Es gilt Meinungsfreiheit und Pressefreiheit

Artikel 5 sagt:

Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung öffentlich zu sagen. Zum Beispiel kann man sagen, was man über Politik denkt.

12

Das Grundgesetz schützt Ehe und Familie

Ehe und Familien sind besonders geschützt.

Sie dürfen vom Staat nicht schlechter behandelt werden, als andere Arten zu leben.

Versammlungsfreiheit

Ein Treffen heißt dann Versammlung,

wenn die Menschen zusammen ihre Meinung äußern wollen. Oder wenn sich die Menschen gemeinsame Meinung bilden wollen.

Alle Deutschen haben das Recht,

sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Meine Post ist privat

Der Artikel 10 schützt Nachrichten aller Art. Das Briefund Postgeheimnis schützt alles, was mit der Post verschickt wird.

Das Fernmeldegeheimnis schützt Nachrichten, die elektronisch verschickt werden.

Meine Wohnung ist privat

Der Artikel 13 schützt die private Wohnung.

Das sind die Räume, in denen ein Mensch lebt.

Das kann zum Beispiel eine Wohnung, ein Zimmer oder ein

Haus sein.

Oder ein Hotel-Zimmer oder ein Zelt.

Das Recht auf Asyl

Artikel 16a schützt politisch Verfolgte.

Politisch Verfolgte sind Menschen, die der Staat in ihrer Heimat verfolgt.

Diese Menschen leben in großer Gefahr.

Ihr Heimatstaat achtet ihre Menschenrechte nicht.

Jeder darf sich beschweren

Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den Staat um etwas zu bitten.

Sie haben auch das Recht, sich zu beschweren.

Sie können sich über die Politik des Staates beschweren.

13

Aufgaben zu den Texten:

1. Lesen Sie die Texte 1 und 2 und erklären Sie: Wie sind die wichtigsten Strukturprinzipien der deutschen Verfassung? Erzählen Sie kurz über jedes Prinzip mit Hilfe der Schlüsselwörter.

2. Fügen Sie die Textbausteine in der richtigen Reihenfolge zusammen und machen Sie 4 Sätze.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Bundesrepublik Deutschland

 

 

 

 

 

durch besondere Organe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

und die Rechtsprechung

 

 

 

 

Bundesstaat.

 

 

 

 

 

Volke aus

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der es unternimmt.

 

 

 

 

ist ein

 

 

 

 

haben alle Deutschen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

in Wahlen und Abstimmungen

 

 

 

alle Staatsgewalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

die verfassungsmäßige Ordnung

 

 

 

gebunden

 

 

 

 

 

sind

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

demokratischer und sozialer

 

 

das Recht zum Wiederstand

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

die vollziehende Gewalt

 

diese Ordnung zu beseitigen

 

 

Die Gesetzgebung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

und der Rechtsprechung

 

 

geht vom

 

wenn andere Abhilfe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

der vollziehenden Gewalt

 

 

 

Gegen jeden,

 

 

an Gesetz und Recht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ist an

 

 

der Gesetzgebung

 

 

nicht möglich ist.

 

 

Vom Volke

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ausgeübt

 

 

 

 

und

 

 

 

 

sie wird

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ein kleiner Hinweis: Hier geht es um die Grundlagen der staatlichen Ordnung und ein ganz wichtiges Recht.

1.

2.

3.

4.

14

3. Lesen Sie die Texte 4-6. Welche Sätze stimmen mit der Information aus den Texten überein? Welche nicht? Korrigieren Sie die Fehler.

1)Das Grundprinzip, das in der Verfassung der BRD festgelegt ist, heißt, dass alles Volk von der Staatsgewalt ausgeht.

2)Es ist zulässig die Gliederung des Bundes in Ländern zu ändern

3)Das Recht (die Gesetze) steht über die Regierung.

4)Demokratie, Bundesstaatlichkeit, Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit legen als Grundsätze der Verfassung fest.

5)Das Grundgesetz regelt die Aufgabenverteilung zwischen Bundesländern nicht.

6)Die Politik ist an das Recht gebunden.

4. Lesen Sie die Texte 4-6 und erzählen Sie über den Föderalismus in

Deutschland. Benutzen Sie die Antworten als einen Plan zu Ihrem Bericht:

a)Was bedeutet das Prinzip „Föderalismus“?

b)Welche Seiten teilen sich die Macht in der BRD?

c)Was bedeutet das Subsidiaritäts-Prinzip?

d)Was verstehen Sie unter dem Begriff „Kulturhoheit“?

e)Wie erklären Sie den Satz „Deutschland ist laut Grundgesetz ein sozialer Bundesstaat“?

f)Was bestimmt die Einwohnerzahl im Bundesstaat?

g)Wie viel Stimmen hat mindestens jedes Land im Bundesrat?

5. Lesen Sie den Text 7. Welche Arten von Gewalten gibt es in Deutschland? Ordnen Sie deutsche politische Institutionen ihren Befugnissen zu!

Legislative Gewalt: ______________________________________

Exekutive Gewalt: _______________________________________

Judikative Gewalt: _______________________________________

6. Nehmen Sie die einzelnen Buchstaben des Wortes Grundgesetz als

Anfangsbuchstaben für jeweils einen neuen Begriff, den Sie mit dem Wort Grundgesetz in Verbindung bringen können.

G

 

G

 

R

 

E

 

U

 

S

 

N

 

E

 

D

 

T

 

 

 

Z

 

15

Kommunikative Aufgaben:

7. Lesen Sie den Text 8 über die Grundrechte der Bürger in Deutschland. Führen Sie die Beispiele dazu aus dem Alltag an.

Vergleichen Sie diese Grundrechte mit ähnlichen in der Russischen Föderation. Schreiben Sie die Ergebnisse in die Tabelle und stellen Sie im Kurs vor:

 

BRD

Russland

1.

Die Würde des Menschen ist unan-

1.

tastbar

 

2.

 

 

8. Sehen Sie das Video im Internet: Das Grundgesetz... in einfacher

Sprache erklärt! (Teil 1) (2015). [Video], Carmen Thomas, Erklärvideo GmBH, unter:

www.youtube.com/watch?v=db0XKo4J_18. Wählen Sie 2-3 Grundrechte der deutschen Bürger zur Besprechung mit Ihrem Partner aus. Z.B. Ihr Freund aus (Russland, der Türkei u.s.w.) interessiert sich für die Grundrechte in Deutschland. Er möchte in Deutschland leben und arbeiten.

9. Sprechen Sie mit Ihrem Partner zu den folgenden Problemsituationen. Welcher Artikel aus dem Grundgesetz passt dazu:

1)Sie möchten sich mit Ihren Mitstudenten an politischen Aktivitäten beteiligen, aber wissen nicht, ob es erlaubt ist.

2)Sie sind eine Muslimin und studieren an einer deutschen Universität. Sie möchten die Mosche in einer großer Stadt, wo Sie leben, besuchen. Sie haben aber Angst, dass es Ihr Studium stören kann.

10.Präsentation: Bereiten Sie in einer Arbeitsgruppe eine Präsentation über Grundprinzipien der deutschen Verfassung vor. Stellen Sie diese Präsentation im Kurs vor.

11.Mehr über die deutsche Verfassung finden Sie hier:

Das Grundgesetz abrufbar unter

1)www.bpb.de/shop/buecher/grundgesetz/232976/grundgesetz-fuer-die- bundesrepublik-deutschland

2)Online im Wortlaut unter www.bpb.de/nachschlagen/gesetze/grund-

gesetz/

3)Demokratie einfach erklärt (2014) [Video], explainity GmbH, unter: www.youtube.com/watch?v=59gAft8LwU4

12. Auf dem Arbeitsblatt http://www1.bpb.de/files/5JmcTa.pdf finden Sie 18 Forderungen an einen demokratischen Sozialstaat. Überlegen Sie sich, wie wichtig Ihnen persönlich die einzelnen Forderungen sind. Machen Sie die Aufgaben auf dem Arbeitsblatt. Schauen Sie anschließend nach, welche der Aspekte tatsächlich im Grundgesetz zu finden sind. Schreiben

Sie die entsprechenden Artikel dahinter.

16

Lektion 2. Die wichtigsten politischen Organe

Text 1. Staatsaufbau der BRD

Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland, Niedersachsen und andere. Berlin, Bremen und Hamburg sind Stadtstaaten. Deutschland

war schon immer in Länder gegliedert, aber bis zur Vereinigung Deutschlands bestand die Bundesrepublik aus 11 Ländern. Seit 1949 bis 1990 existierten in der Welt die BRD und die DDR. Am 3. Oktober 1990 trat die Deutsche Demokratische Republik (DDR) und damit die Länder Brandenburg,

Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen der Bundesrepublik bei.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein freiheitlicher und sozialer Rechtsstaat. Der Staat hat seine eigene Verfassung. Die BRD ist eine repräsentative Demokratie. Staatsoberhaupt der Bundesrepublik ist der Bundespräsident. Er wird von der Bundesversammlung für fünf Jahre gewählt. Diese Bundesversammlung tritt nur zur Präsidentenwahl zusammen. Der Bundespräsident vertritt die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Bundes Verträge mit ausländischen Staaten ab; er beglaubigt und empfängt die Botschafter. Die Außenpolitik selbst ist die Sache der Regierung. Der Bundespräsident schlägt dem Bundestag einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor, dann bestimmt der Bundeskanzler die Bundesminister und bildet das Kabinett.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung. Wahlberechtigt sind alle volljährigen deutschen Staatsbürger. Die 662 Abgeordneten werden für vier Jahre gewählt. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers und die Kontrolle der Regierung.

Der Bundesrat ist das Organ der Länderregierungen. Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Seine Mitglieder werden nicht gewählt, sondern von den Landesregierungen bestimmt. Alle Gesetze des Bundestages bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.

Die Bundesregierung, das „Kabinett“, besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Der Bundeskanzler ist der Vorsitzende des Kabinetts. Das deutsche Regierungssystem wird auch als „Kanzlerdemokratie“ bezeichnet, denn der Bundeskanzler wählt die Minister aus und bestimmt die Richtlinie der Regierungspolitik. Über die Einhaltung des Grundgesetzes wacht das Bundesverfassungsgericht, das in Karlsruhe ansässig ist.

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Bild 3. Verfassungsorgane der BRD

Text 2. Staatsaufbau der BRD

Deutschland ist ein Bundesstaat. Es hat ein parlamentarisches

Regierungssystem. Das Volk übt die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen aus, durch besondere Organe der Gesetzgebung.

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland und wird von der Bundesversammlung gewählt. Er vertritt die BRD völkerrechtlich. Der Bundespräsident schließt im Namen der Bundesrepublik Verträge mit anderen Staaten ab und beglaubigt sowie empfängt Botschafter ausländischer Staaten. Die Richtung der Außenpolitik bestimmt aber die Regierung.

Die Volksvertretung der Bundesrepublik ist der Bundestag. Seine Aufgabe ist die Gesetzgebung. Er wählt außerdem den Kanzler und befasst sich mit der Kontrolle der Regierung. Der Bundestag wird alle vier Jahre gewählt.

Der Bundesrat ist eine Vertretung der Bundesländer. Er arbeitet bei der

Gesetzgebung mit sowie auch bei der Verwaltung des Bundes. Mitglieder des Bundesrates sind Vertreter der Landesregierungen.

Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Der Bundeskanzler nimmt in der Regierung eine Sonderstellung ein. Er bildet die Regierung, wählt die Minister aus, entscheidet über ihre Anzahl und bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik. Der Bundeskanzler ist Regierungschef.

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Das Bundesverfassungsgericht befindet sich in Karlsruhe. Es hat die Aufgabe, über die Einhaltung des Grundgesetzes zu wachen. Es schlichtet außerdem die Streitigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern sowie zwischen einzelnen Bundesorganen.

Die BRD hat eine föderative Struktur. Sie besteht aus 16 Bundesländern.Es sind (in Klammern die Hauptstädte): Baden-Württemberg (Stuttgart), Bayern (München), Bremen, Berlin, Brandenburg (Potsdam), Hamburg, Hessen

(Wiesbaden), Mecklenburg-Vorpommern (Schwerin), Niedersachsen (Hannover), Nordhein-Westfalen (Düsseldorf), Rheinland-Pfalz (Mainz), Saarland

(Saarbrücken), Sachsen (Dresden), Sachsen-Anhalt (Magdeburg), SchleswigHolstein (Kiel), Thüringen (Erfurt). Bremen, Berlin und Hamburg nennt man Stadtstaaten.

Die Bundesländer und die drei Staat-Staaten haben viele Eigenständigkeiten und Besonderheiten. Jedes Land hat eine Landesverfassung, einen Landtag und einen Ministerpräsidenten. Die Bundesländer sind in der Schul-, Bildungsund Kulturpolitik selbständig, natürlich nur im Rahmen des Grundgesetzes.

Die wichtigsten politischen Organe der Bundesrepublik sind:

der Bundespräsident: das Staatsoberhaupt, Repräsentant der Bundesrepublik; die Bundesregierung: das Kabinett, bestehend aus dem Bundeskanzler und seinen Ministern;

der Bundestag: das deutsche Parlament;

der Bundesrat: die zweite Parlamentskammer mit Repräsentanten der Regierungen der Länder;

das Bundesverfassungsgericht.

Der Bundespräsident:

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt. Er repräsentiert die Bundesrepublik Deutschland im Ausland. Die politischen Mitwirkungsmöglichkeiten des Bundespräsidenten sind durch das Grundgesetz festgelegt. Der Bundespräsident hat eine überparteiliche Funktion. Ein Gesetz tritt erst mit der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft.

Der Bundespräsident wird nicht direkt gewählt, sondern durch eine nur für die Wahl einberufene Bundesversammlung. Sie besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und der gleichen Zahl von Abgeordneten aus den Parlamenten der

Bundesländer. Der Bundespräsident wird für fünf Jahre gewählt.

Der Bundestag:

Der Bundestag wird alle vier Jahre vom Volk gewählt. Er besteht aus etwa 662 Abgeordneten. Der Bundespräsident schlägt dem Bundestag einen Kanzlerkandidaten vor, der dann vom Bundestag gewählt wird.

Jeder Bundesabgeordnete, aber auch der Bundesrat oder (am häufigsten) die Bundesregierung können Gesetzentwürfe einbringen, die dann im Bundestag diskutiert werden (erste und zweite Lesung). Die Ständigen Ausschüsse des Bundestages, die sich aus Mitgliedern verschiedener Parteien zusammensetzen, leisten die eigentliche Arbeit bei der Ausarbeitung der Gesetzentwürfe. Bei den

Abstimmungen im Bundestag sind die Abgeordneten nur ihrem Gewissen ver-

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antwortlich. Der Präsident des Bundestages rangiert in der Hierarchie der Bundesrepublik an zweiter Stelle nach dem Bundespräsidenten. Gesetze, die Länderinteressen berühren, bedürfen der Zustimmung durch den Bundesrat

Der Bundesrat:

Der Bundesrat ist die zweite Kammer des Parlaments. Er ist die Vertretung der Länder. Abhängig von der Einwohnerzahl des Landes entsendet jede Länderregierung drei bis sechs Abgeordneten in den Bundesrat.

Der Bundesrat besteht aus 69 Abgeordneten. Den Vorsitz des Bundesrates haben turnusgemäß die Ministerpräsidenten der Länder oder bei den Stadtstaaten die Bürgermeister, und zwar für jeweils ein Jahr. Der Bundesrat hat ein wichtiges Mitspracherecht bei der Verabschiedung von Gesetzen. Bewilligt der Bundesrat ein Gesetz, das im Bundestag verabschiedet wurde, nicht, so kann er es an einen Vermittlungsausschuss, bestehend aus Bundestagsund Bundesratsabgeordneten, zur weiteren Beratung zurückweisen oder ganz ablehnen.

Das politische Kräftespiel im Bundesrat verändert sich, wenn eine Landesregierung in den Landtagswahlen nicht bestätigt wird. So kann unter Umständen der Fall eintreten, dass im Bundesrat andere Mehrheitsverhältnisse als im Bundestag herrschen. Der Bundesratspräsident vertritt den Bundespräsidenten bei dessen Abwesenheit.

Bild 4. Der deutsche Bundestag

Text 3. Wer ist das Staatsoberhaupt?

Das Staatsoberhaupt von Deutschland ist der Bundespräsident. Das mag vielleicht überraschen, weil in den Nachrichten viel öfter vom Bundeskanzler oder von der Kanzlerin die Rede ist. Der Bun-

despräsident bekleidet zwar das höchste, aber nicht das im politischen Alltag wichtigste Amt. Er hat nämlich vor allem repräsentative Aufgaben: Er vertritt Deutschland, etwa bei Treffen mit ausländischen Staatsgästen. Darüber hinaus ernennt er die Minister auf Vorschlag des Bundeskanzlers, prüft neue Gesetze und kann diese sogar verhindern, wenn sie seiner Meinung nach gegen die Verfassung verstoßen.

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