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Немецкий для политологов и право

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werden. Der Zwang zur Angabe von Gründen, die zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses führen, wird entweder durch Tarifgesetze beziehungsweise Betriebsvereinbarungen vorgeschrieben, oder sie müssen bei einer außerordentlichen Kündigung auf Verlangen des Empfängers erfolgen.

Nachfolgend sollen die Merkmale der verschiedenen Kündigungsformen kurz erörtert werden: Verhaltensbedingte Kündigung: in dem Verhalten (Vertrauensmissbrauch, betrieblicher Bereich) der Person begründet, wobei einer Kündigung, wenn sie den Leistungsbereich betrifft, eine Abmahnung vorausgehen muss.

Personenbedingte Kündigung: Gründe hierfür sind das Nachlassen der Leistungsfähigkeit, Qualifikationsmängel, Krankheit oder nicht vorhandene Anpassungsfähigkeit. Die Kündigung im Krankheitsfalle ist an strenge Bedingungen geknüpft und nur zulässig, wenn dies für den Arbeitgeber unzumutbare Folgen hat.

Betriebsbedingte Kündigung: Dabei werden innerbetriebliche Umstände (Rationalisierung) und außerbetriebliche Umstände (Auftragsmangel, Umsatzrückgang) getrennt. Um die Wirksamkeit der Kündigung zu gewährleisten, müssen bei der Auswahl soziale Aspekte berücksichtigt werden.

Ohne die Unterrichtung des Betriebsrates ist eine Kündigung unwirksam. Bei der außerordentlichen kann der Betriebsrat innerhalb von drei Tagen schriftlich widersprechen. Bei der ordentlichen Kündigung beträgt die Frist hingegen eine Woche, wenn soziale Auswahlkriterien nach der subjektiven Wahrnehmung nicht ausreichend berücksichtigt worden sind, gegen gemeinsam vereinbarte Regelungen verstoßen wird, der Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz weiter beschäftigt werden kann, Weiterbeschäftigung nach Schulungsmaßnahmen oder geänderten Vertragsbedingungen möglich ist [43, 286].

Text 28.

Justiz und Sprache

Die Rechtssprache ist eine Fachsprache, weil sie anders als die Gemeinsprache weder allgemein gebräuchlich ist, noch sich auf allgemein bekannte Gegenstände bezieht. Die Fachsprachenbildung ist ein allgemeines Merkmal der Spezialisierung in einer extrem arbeitsteiligen Gesellschaft. Die Forderung nach einer Zurückentwicklung in die sprachliche Identität von Rechtssprache und Alltagssprache ist daher sehr

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problematisch. Es soll untersucht werden, ob ein solch radikaler Neuanfang für eine bürgerfreundliche Rechtsanwendung erforderlich ist.

Besonderheiten der Rechtssprache

Die Rechtssprache ist wirklichkeitsbildend. Legaldefinitionen sollen einen Gegenstand ein für allemal sprachlich determinieren und damit die sonst in den Wissenschaften übliche Begriffsdiskussion weitgehend einschränken. Fachsprachentypisch wird einem allgemeinsprachlichen Wort durch Definition seine semantische Offenheit genommen und es wird dem für die Gemeinsprache typischen Sprachwandel entzogen. Wegen dieses „Einfrierungseffekts“ gibt es in der Rechtssprache viele alte Wörter, die in der Gemeinsprache heute ungebräuchlich sind. Beispiele für rechtssprachlich definierte Wörter sind etwa die gewerberechtliche „Tanzlustbarkeit“ oder die Rechtsbegriffe „Zubehör“ und „Früchte“.

Wegen der strengen Definitionen gibt es in der Rechtssprache keine Synonyme, was ein allgemeines Merkmal von Fachsprachen ist. Werden also juristische Fachbegriffen in moderne, allgemeinsprachliche Begriffe übersetzt, so geht Bedeutung verloren.

Aus den eben genannten beiden Gründen ist jede Fachsprache besonders „begrifflich“. Das führt dazu, dass eine hohe Anzahl von Nomina die Verben verdrängt. Die Nominalbegriffe sind oft nur schwierig in Verbform zu bringen. Dies gilt besonders auch für die juristische Fachsprache. Das Gesetz enthält oft Nomen (z.B. Willenserklärung), die in Verbform schneller zu Missverständnissen führen können (z.B. Sie erklärte den Willen, ...). Den Juristen interessiert nur das Ergebnis einer Tätigkeit in einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. dem der letzten mündlichen Verhandlung). In unserem Beispiel der Willenserklärung kommt hinzu, dass sie mehr ist als die bloße Tätigkeit, weil es auf weitere Umstände, etwa den Handlungswillen und den Empfängerhorizont ankommt. Die Tätigkeit „Willen erklären“ ist mit anderen Tatbestandsmerkmalen in dem Nomen „Willenserklärung“ zu einer Gesamttatsache vereinigt, die für den Juristen in einer gedachten Gegenwart „jetzt“ vorliegt („Eine Willenserklärung liegt vor.“). Das ist bei unserer Willenserklärung eine „Ja-oder-nein-Frage“, deren Beantwortung in der Verbform nicht klar wird. Dass eine solche Entscheidungsfrage der juristischen Formulierung zugrunde liegt, weiß der Laie aber oft nicht. Der Nominalstil durch den Gebrauch des Wortes „Willenserklärung“ wirkt auf ihn gestelzt und unnatürlich starr.

Deshalb muss der Nominalstil vermieden werden, wo er der fachsprachlichen Klarheit nicht dient. Falsch ist etwa die nominale

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Formulierung „Mitteilung machen“, weil sie mit dem Verb „mitteilen“ gleichbedeutend ist.

Die Rechtssprache richtet sich anders als etwa die Fachsprache der Chemie an jedermann, indem sie von allen Bürgern ein Tun, Dulden oder Unterlassen fordert oder Rechte gestaltet. Wer die Rechtsnormen nicht beachtet, muss Sanktionen oder Nachteile fürchten. Versteht der Bürger die Justizund Verwaltungssprache nicht, so kann er Normen nicht befolgen, was oft direkt zu juristischen oder ökonomischen Nachteilen führt. Deswegen sind Rechtstexte zwingend fachexterne Texte, also anders als fachinterne Texte solche, die sich nicht nur an Fachkreise, sondern auch an die Allgemeinheit richten. Im Widerspruch zu dieser Adressierung fehlen aber oft Informationen, die dem Bürger erst das Verständnis ermöglichen, vor allem zu Funktion und Zweck von Regelungen und Maßnahmen [28].

Text 29.

Menschenhandel

Sklaverei in Europa? Zwangsarbeit heute? Nur wenigen Europäern ist bewusst, dass es Handel mit Menschen und Zwangsarbeit mitten unter ihnen gibt. Menschenhandel ist einer der florierendsten Geschäftszweige der organisierten Kriminalität in Europa.

Tausende von Menschen werden jährlich in die EU gebracht oder innerhalb der EU festgesetzt und mit Gewalt zu Prostitution oder unbezahlter Arbeit gezwungen. Menschenhandel ist eine vielfach unbeachtete Form der Kriminalität, die gleichwohl den Kern des europäischen Menschenrechtsverständnisses berührt. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte stellen schon in den ersten Artikeln fest, dass der Handel mit Menschen und jede Form von Zwangsarbeit der unveräußerlichen Würde jedes Menschen zuwiderläuft.

Zwar gibt es seit einigen Jahren Initiativen zum Thema: Nichtregierungsorganisationen befassen sich mit den unterschiedlichen Facetten des Problems. Auch wurden internationale Übereinkommen, Aktionspläne und neue Ämter ins Leben gerufen. Dennoch: Dem Schwung in der internationalen Rechtsetzung stehen nach wie vor eine mangelnde Aufmerksamkeit und insbesondere die Zunahme des Menschenhandels in Europa entgegen.

Genaue Zahlen kennt niemand. Rund zweieinhalb Millionen Menschen werden laut der Internationalen Arbeitsorganisation jedes Jahr weltweit Opfer von Menschenhändlern. Auf 270.000 wird die Zahl der

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Menschenhandelsopfer für 2005 in den Industrienationen geschätzt. 2001 ging die Europäische Kommission von rund 120.000 Menschen aus, die in der EU jährlich in zwangsarbeitsähnliche Verhältnisse gebracht werden. Europol spricht in seinem jüngsten Situationsbericht von Februar 2008 von Hunderttausenden Menschenhandelsopfern in der EU.

Der Handel mit Menschen ist ein lukratives Geschäft. Der jährliche weltweite Gewinn wird auf 32 Milliarden US-Dollar geschätzt. Damit zählt der Menschenhandel neben dem Drogenund Waffenhandel zu den profitabelsten kriminellen Geschäften weltweit. Sowohl Europol als auch die Polizeibehörden vieler Mitgliedstaaten gehen davon aus, dass Menschenhandel das zurzeit am schnellsten wachsende kriminelle Gewerbe ist.

Die Kette der kriminellen Wertschöpfung ist vielgestaltig. Manchmal sind es Einzelne, dann wieder internationale kriminelle Netzwerke mit ausgeklügelter Arbeitsteilung. Gerade dort, wo rechtstaatliche Strukturen geschwächt sind, nimmt deren Tätigkeit zu. So führen seit dem Auseinanderfallen Jugoslawiens viele Routen über den Balkan.

Den Preis bezahlen die Opfer. Vermittler versprechen ihnen eine existenzsichernde Arbeit. Am vermeintlichen Ziel ihrer Hoffnungen warten stattdessen Ausbeutung und Zwangsarbeit, oft in der Prostitution. Schuldknechtschaft, Drohungen und Gewalt machen es den Betroffenen unmöglich, sich aus eigener Kraft aus ihrer Zwangssituation zu befreien. Mehr als 80% der Fälle von Menschenhandel in Westeuropa haben das Ziel, überwiegend Frauen sexuell auszubeuten. Doch Menschenhandel betrifft nicht allein die so genannte Sexindustrie. Immer stärker werden auch andere Formen des Menschenhandels offenbar: Zwangsarbeit in Haushalten, der Bauindustrie und der Landwirtschaft.

Vielerorts haben sich in den vergangenen Jahren „ertragreiche“ Strukturen herausgebildet. Frauen aus Litauen wurden 2005 in großem Stil nach Großbritannien gebracht und zur Prostitution gezwungen. Schätzungen zufolge stammt jede dritte Zwangsprostituierte in Italien aus Nigeria. Bis zu 100.000 chinesische Arbeiter sollen allein in Paris in einer isolierten Parallelgesellschaft unter sklavereiähnlichen Bedingungen leben.

Menschenhandel bedeutet nicht in jedem Fall den illegalen Transfer der Opfer über Staatengrenzen. Grenzübertritte sind vielfach legal, so etwa wenn es sich bei den Opfern um EU-Bürger handelt. Oft finden aber keine Grenzübertritte statt. Viele Opfer werden in ihrem Herkunftsland in Abhängigkeiten gepresst. So rechnet Europol mittlerweile auch Deutschland zu den Herkunftsländern mit wachsender Tendenz [40].

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Text 30.

Frauen mischen im Menschenhandel mit

(Merle Schmalenbach)

Ein aktueller Uno-Bericht zeigt: Menschenhandel ist nach wie vor ein weit verbreitetes Phänomen. Immer häufiger sind Frauen dabei nicht nur Opfer. In einigen Staaten stellen sie die Mehrheit der Täter.

Berlin – "Ein Verbrechen, das uns alle beschämt", steht in großen Lettern auf dem aktuellen Uno-Bericht zum Menschenhandel. Dessen Inhalt überrascht vor allem in einem Punkt: Häufig sind Frauen die Täterinnen. Sie führen die Statistiken in 30 Prozent der untersuchten Länder an. In Osteuropa und Zentralasien stellen sie sogar über 60 Prozent der verurteilten Täter und Täterinnen.

"In diesen Gebieten ist es die Norm, dass es Frauen sind, die mit Frauen handeln", sagt Antonio Maria Costa, Exekutivdirektor des UnoBüros für Drogenund Verbrechensbekämpfung (UNODC). In Europa seien Frauen in kaum einem anderen Zweig der Kriminalität dermaßen aktiv. Selbst ehemalige Opfer würden zu Täterinnen, so der Bericht. "Es ist schockierend", sagt Costa gegenüber der Presse.

Die UNODC hat Daten aus 155 Ländern ausgewertet. Sie betreffen die Jahre 2007 und 2008. Es ist die bisher umfangreichste globale Untersuchung, die sich mit dem Menschenhandel befasst. Auf 292 Seiten lässt sich nachlesen, wie weit verbreitet Menschenhandel auch heute noch ist - und wie schwer es ist, an Daten zu kommen.

"Manche Länder informieren uns noch nicht einmal über das Problem in ihrer Mitte", sagt Costa. "Entweder sind sie zu unorganisiert, um die Informationen zu sammeln, oder sie wollen sie nicht mit uns teilen – vielleicht aus Scham."

Daher existieren auch nur Schätzungen über das Ausmaß: Etwa zwei Millionen Menschen geraten jährlich in die moderne Form der Sklaverei, so die Internationale Arbeitsorganisation (ILO). Laut UNODC wird nur eines von hundert Opfern gerettet.

Sexuelle Ausbeutung scheint der häufigste Grund für Menschenhandel zu sein (79 Prozent), an zweiter Stelle steht Zwangsarbeit (18 Prozent). Allerdings können die Zahlen täuschen, so die UNODC. Zwangsprostitution sei in Städten und an den Straßen sichtbarer und werde deshalb häufiger entdeckt: "Wir sehen nur die Spitze des Eisberges", sagt Costa. "Wie viele hunderttausend Opfer schuften in Ausbeuter-Betrieben, auf Feldern, in Mienen, Fabriken oder sind als Haussklaven gefangen?"

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Weltweit seien etwa 20 Prozent der Opfer von Menschenhandel Kinder. In manchen Gebieten Westafrikas liege die Quote sogar bei fast 100 Prozent. Sie entwirren Fischernetze, nähen Luxusgüter, sammeln Kakao, müssen betteln oder sich prostituieren, werden als Kindbräute oder Kamel-Jockeys verkauft. In manchen Kriegsgebieten bekommen sie ein Gewehr in die Hand gedrückt.

Obwohl das Uno-Protokoll gegen Menschenhandel 2003 in Kraft trat, fehlt es dem Bericht zufolge bei der Umsetzung noch in vielen Ländern an politischem Willen oder juristischen Instrumenten, vor allem in Afrika. Die UNODC appelliert an die Regierungen und den privaten Sektor, den Kampf gegen Menschenhandel zu verstärken: "Es ist krank, dass wir im 21. Jahrhundert überhaupt noch einen Bericht über Sklaverei schreiben müssen", sagt Costa.

Die Wirtschaftskrise werde das Problem voraussichtlich verschärfen: Sie vergrößere die Zahl der potentiellen Opfer und steigere den Bedarf nach billigen Gütern und Dienstleistungen. Viele Menschen werden "noch gefährdeter sein", so die UNODC [47].

2.4. Зразки екзаменаційних білетів.

МІНІСТЕРСТВО ОСВІТИ І НАУКИ УКРАЇНИ НАЦІОНАЛЬНИЙ ПЕДАГОГІЧНИЙ УНІВЕРСИТЕТ імені М. П. ДРАГОМАНОВА

Затверджую Проректор з наукової роботи

___________ /підпис/ «____»___________200 р.

Спеціальність 8.040301 «Політологія» Навчальний предмет: Німецька мова

Екзаменаційний білет № 1

1.Написання лексико-граматичного тесту. Варіант 1.

2.Читання, вибірковий переклад та переказ тексту «Mediendemokratie».

3.Захист реферату за професійним спрямуванням.

Затверджено на засіданні кафедри іноземних мов Протокол № _____ від _______2010 р.

Зав. кафедрою________________/підпис/

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Затверджую Проректор з наукової роботи

___________ /підпис/ «____»___________200 р.

Спеціальність 8.060101 «Правознавство» Навчальний предмет: Німецька мова

Екзаменаційний білет № 1

1.Написання лексико-граматичного тесту. Варіант 3.

2.Читання, вибірковий переклад та переказ тексту «Die Rechtsordnung in der

Bundesrepublik Deutschland».

3. Захист реферату за професійним спрямуванням.

Затверджено на засіданні кафедри іноземних мов Протокол № _____ від _______2010 р.

Зав. кафедрою________________/підпис/

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Затверджую Проректор з наукової роботи

___________ /підпис/ «____»___________200 р.

Спеціальність 8.040301 «Політологія» Навчальний предмет: Німецька мова

Екзаменаційний білет № 2

1.Написання лексико-граматичного тесту. Варіант 5.

2.Читання, вибірковий переклад та переказ тексту «Herkunft des Rassismus».

3.Захист реферату за професійним спрямуванням.

Затверджено на засіданні кафедри іноземних мов Протокол № _____ від _______2010 р.

Зав. кафедрою________________/підпис/

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Затверджую Проректор з наукової роботи

___________ /підпис/ «____»___________200 р.

Спеціальність 8.060101 «Правознавство» Навчальний предмет: Німецька мова

Екзаменаційний білет № 2

1.Написання лексико-граматичного тесту. Варіант 4.

2.Читання, вибірковий переклад та переказ тексту «Entwicklung des

Urheberrechts».

3. Захист реферату за професійним спрямуванням.

Затверджено на засіданні кафедри іноземних мов Протокол № _____ від _______2010 р.

Зав. кафедрою________________/підпис/

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Затверджую Проректор з наукової роботи

___________ /підпис/ «____»___________200 р.

Спеціальність 8.040301 «Політологія» Навчальний предмет: Німецька мова

Екзаменаційний білет № 3

1.Написання лексико-граматичного тесту. Варіант 2.

2.Читання, вибірковий переклад та переказ тексту «Korruption: Spiegel der

politischen Kultur».

3. Захист реферату за професійним спрямуванням.

Затверджено на засіданні кафедри іноземних мов Протокол № _____ від _______2010 р.

Зав. кафедрою________________/підпис/

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Затверджую Проректор з наукової роботи

___________ /підпис/ «____»___________200 р.

Спеціальність 8.060101 «Правознавство» Навчальний предмет: Німецька мова

Екзаменаційний білет № 3

1.Написання лексико-граматичного тесту. Варіант 1.

2.Читання, вибірковий переклад та переказ тексту «Der Datenschutz».

3.Захист реферату за професійним спрямуванням.

Затверджено на засіданні кафедри іноземних мов Протокол № _____ від _______2010 р.

Зав. кафедрою________________/підпис/

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Затверджую Проректор з наукової роботи

___________ /підпис/ «____»___________200 р.

Спеціальність 8.040301 «Політологія» Навчальний предмет: Німецька мова

Екзаменаційний білет № 4

1.Написання лексико-граматичного тесту. Варіант 2.

2.Читання, вибірковий переклад та переказ тексту «Politik auf Kosten von

Minderheiten».

3. Захист реферату за професійним спрямуванням.

Затверджено на засіданні кафедри іноземних мов Протокол № _____ від _______2010 р.

Зав. кафедрою________________/підпис/

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Затверджую Проректор з наукової роботи

___________ /підпис/ «____»___________200 р.

Спеціальність 8.060101 «Правознавство» Навчальний предмет: Німецька мова

Екзаменаційний білет № 4

1. Написання лексико-граматичного тесту. Варіант 1.

2. Читання, вибірковий переклад та переказ тексту «Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Art. 8 – 17)».

3. Захист реферату за професійним спрямуванням.

Затверджено на засіданні кафедри іноземних мов Протокол № _____ від _______2010 р.

Зав. кафедрою________________/підпис/

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Затверджую Проректор з наукової роботи

___________ /підпис/ «____»___________200 р.

Спеціальність 8.040301 «Політологія» Навчальний предмет: Німецька мова

Екзаменаційний білет № 5

1.Написання лексико-граматичного тесту. Варіант 2.

2.Читання, вибірковий переклад та переказ тексту «Die Globalisierung und

Deutschlands Rolle in der Welt».

3. Захист реферату за професійним спрямуванням.

Затверджено на засіданні кафедри іноземних мов Протокол № _____ від _______2010 р.

Зав. кафедрою________________/підпис/

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